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14.12.11
11:36 Uhr
FDP

Kirstin Funke: Das neue Denkmalschutzgesetz ist modern, bürgerfreundlich, transparent und ausgewogen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1

Presseinformation
Nr. 614/2011
Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 14. Dezember 2011 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kultur / Denkmalschutz Parlamentarische Geschäftsführerin


Kirstin Funke: Das neue Denkmalschutzgesetz ist



www.fdp-sh.de modern, bürgerfreundlich, transparent und ausgewogen
In ihrer Rede zu TOP 11 (Entwurf des Denkmalschutzgesetzes) sagt die kul- turpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Kirstin Funke:
„Heute ist der Tag, an dem die langjährige kontroverse Diskussion um die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ein Ende findet. Immer wenn es um die Abwägung verschiedener Interessen geht, wie hier um den Er- halt von Kulturdenkmalen, den Interessen der Eigentümer und Menschen mit Behinderungen sowie der Klimaziele, so ist der Weg der Diskussionen vorgezeichnet. Das erlebte die Große Koalition und so war es auch nicht anders bei unserem Novellierungsvorhaben.“ Die Fraktionen von CDU und FDP hätten einen Weg gefunden, das Denkmalschutzgesetz aus den 50er Jahren in die Moderne zu holen und einen angemessenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu finden. Es sei ein modernes, bürgerfreundliches, transparentes und ausgewogeneres Denkmalschutz- gesetz, erklärt Funke.
„Die Novellierung ist aus verschiedenen Gründen notwendig geworden. Wir haben die UNESCO-Richtlinien sowie erstmalig einen Straftatbe- stand, der das gezielte Suchen von Schätzen in Grabungsschutzgebieten unter Strafe stellt, ins Gesetz aufgenommen.“ Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Beibehaltung des konstitutiven Verfahrens, das von Anfang an die Möglichkeit gebe, eine Unterschutzstellung im Dialog zwischen Denkmal- schutzbehörde und Eigentümer zu ermöglichen und nicht sofort den Weg zum Gericht erforderlich mache. Des Weiteren bleibe auch die anerkannte Differenzierung von einfachen und besonderen Kulturdenkmalen sowie die in § 7 Absatz 1 Nr. 1 beschriebenen Genehmigungstatbestände. Hier solle das Gesetz auch weiterhin nach der gängigen Rechtspraxis ange- wendet werden. Allerdings komme es durch den neuen Absatz 2 zu einer gebundenen Rechtsfolge.
„Die Einführung des Begriffes ‚Denkmalwert’ ist keine Erfindung dieser Koalition. Es gibt hierzu nicht nur eine eindeutige Entscheidung des OVG Schleswig aus dem Jahre 2007, die den Begriff einführte und definierte.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Der Begriff des Denkmalwertes findet sich auch in Denkmalschutzgeset- zen anderer Länder. Da der Begriff ‚Denkmalwert’ seine Legaldefinition in § 1 des Gesetzes erhält, habe ich die Behauptung nicht verstanden, wir würden damit einen neuen und unbestimmten Rechtsbegriff einführen, den die Gerichte erst einmal für sich definieren müssten.“ Der Begriff sei weder neu für die schleswig-holsteinischen Gerichte, noch für ein Denk- malschutzgesetz, betont Funke. Eine weitere Neuerung sei die transpa- rente Prüfung der wirtschaftlichen Belange. Viele Eigentümer seien stolz auf ihr Kulturdenkmal und wollten es auch erhalten. Dies müsse ihnen fi- nanziell allerdings auch möglich sein. Solch eine transparente Prüfung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit erleichtere zukünftig auch den Umgang von Eigentümern mit der Behörde und umgekehrt.
„Eine weitere Neuerung stellt die Einführung eines zeitlich dynamischen Zustimmungsvorbehalts von 65 Jahren der obersten Denkmalschutzbe- hörde dar. In den vergangenen Jahren sind vermehrt Gebäude aus den 50er, 60er und 70er Jahren unter Schutz gestellt worden, was oft auf den Widerstand der Betroffenen gestoßen ist. Aus diesem Grund soll die Ein- führung eines Zustimmungsvorbehaltes der obersten Denkmalschutzbe- hörde eine größere Transparenz der Entscheidung und damit eine größe- re Akzeptanz beim Eigentümer und anderen Beteiligten gewährleisten.“ Speziell bei den Nachkriegsgebäuden bedürfe es einer genauen Abwä- gung zwischen der Unterschutzstellung und Erhalt von Kulturgütern und den Anforderungen von Energieeffizienz, Arbeitsschutz, Brandschutz und dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Da das Gesetz nicht bloß für die kommenden zehn Jahre Gültigkeit haben solle, habe sich die Koalition für eine dynamische Zeitregelung entschlossen, so Fun- ke.
„Entgegen aller emotionalen Behauptungen und Unterstellungen im Ver- fahren: Wir haben ein modernes Gesetz erarbeitet, das den Erhalt der Kulturgüter unseres Landes gewährleistet sowie die Interessen von Ei- gentümern wahrt“, erklärt Funke abschließend.



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/