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Presseticker > alle > 2012 > Januar > 27 > 15:03

Ingrid Brand-Hückstädt: Studie unterstreicht FDP-Forderung: Bürger nicht unter Generalverdacht stellen!

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein                                                                                          1




Presseinformation

                                                                                                Wolfgang Kubicki, MdL
Nr. 43 / 2012                                                                                   Vorsitzender
                                                                                                Günther Hildebrand, MdL
                                                                                                Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Freitag, 27. Januar 2012                                                                  Katharina Loedige, MdL
                                                                                                Parlamentarische Geschäftsführerin



Vorratsdatenspeicherung


Ingrid Brand-Hückstädt: Studie unterstreicht FDP-
Forderung: Bürger nicht unter Generalverdacht stel-
len!

Zu den Ergebnissen der Studie des Max-Planck-Instituts für ausländi-
sches und internationales Strafrecht sagt die medienpolitische Spreche-
rin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt:

,,Die Studie belegt einmal mehr, dass Deutschland durch Vorratsdaten-
speicherung nicht sicherer wird." Vielmehr handele es sich bei dieser
Form der anlasslosen Datenspeicherung um einen schweren Grund-
rechtseingriff ohne nachweisbaren positiven Effekt. Die vom Koalitions-
partner und Vertretern der Polizeigewerkschaften immer wieder ange-
führte angebliche Schutzlücke kann damit nicht länger ein haltbares Ar-
gument dafür sein. ,,Wir haben uns in unserer Rechtsauffassung bislang
immer durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter-
stützt gesehen. Jetzt zeigt auch das renommierte und politisch nicht ge-
rade im FDP-Verdacht stehende Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht, dass die klare und seit Jahren vehement
verteidigte Position der Bundesjustizministerin Leutheusser-
Schnarrenberger goldrichtig ist.

Auch auf EU-Ebene müsse jetzt endlich ein Umdenken stattfinden, Be-
weise für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung sind in der
Evaluation der entsprechenden Richtlinie bislang nicht geliefert worden.
,,Allein eine anlassbezogene Speicherung, wie bei dem von der FDP vor-
geschlagenen Quick-Freeze-Verfahren, gewährleistet verhältnismäßige
und grundrechtskonforme Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger und
gleichzeitig die Wahrung der berechtigten Sicherheitsinteressen. Nach
den eindeutigen Urteilen der Verfassungsgerichte von Rumänien,
Deutschland und Tschechien sollte diese Studie dazu beitragen, endlich
eine Richtlinie zu entwerfen, die von allen Mitgliedstaaten verfassungs-
rechtlich mitgetragen werden kann", so Brand-Hückstädt abschließend.

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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