17/2012 Kiel, 2. Februar 2012 Neuwahl des Medienrats der Medienanstalt Hamburg / SchleswigHolstein (MA HSH) Kiel (SHL) ­ Am 27. August 2012 endet die fünfjährige Amtszeit des Medienrats der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH). Für die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein ist daher ein neuer Medienrat zu wählen. Die Zusammensetzung des Medienrates bestimmt sich nach § 41 des Medienstaatsvertrages. Danach besteht der Medienrat aus vierzehn Mitgliedern. Sie sollen als Sachverständige besondere Eignung auf dem Gebiet der Medienpädagogik, Medienwissenschaft, des Journalismus, der Rundfunktechnik, der Medienwirtschaft oder sonstiger Medienbereiche nachweisen. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Frauen sind angemessen zu berücksichtigen. Sieben Mitglieder des Medienrates sowie zwei Ersatzmitglieder werden vom SchleswigHolsteinischen Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt; eine einmalige Wiederwahl ist zulässig, §§ 42 Abs. 1 und 5, § 44. Für die Wahl der Mitglieder des Medienrats ist jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Organisation oder Vereinigung, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat, vorschlagsberechtigt. Jeder Vorschlag muss eine Frau und einen Mann benennen. Diese Anforderung entfällt nur dann, wenn der Gruppe, Organisation oder Vereinigung auf Grund ihrer Zusammensetzung die Benennung einer Frau oder eines Mannes regelmäßig oder im Einzelfall nicht möglich ist; dies ist im Vorschlag schriftlich zu begründen. Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen, die einen Vorschlag eingereicht haben, dürfen je Land nur jeweils mit einer Person im Medienrat vertreten sein. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 Carsten Maltzan, www.sh-landtag.de Presseticker 2 Interessierte Organisationen richten ihre Vorschläge bis spätestens 29. Mai 2012 (Ausschlussfrist) an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, - Abteilung 2 Postfach 7121 in 24171 Kiel. Hinweis: Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt für Schleswig-Holstein (Nr. 5, S. 62 vom 30. Januar 2012) veröffentlicht worden und auch online in der Landesrechtsdatenbank unter www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de (Suchbegriffe: ,,Wahl Medienrat 2012") einzusehen