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14.02.12
15:42 Uhr
CDU

Dr. Christian von Boetticher: Ag Medien der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU/CSU für offenen Dialog über ACTA

Medienpolitik
Nr. 057/12 vom 14. Februar 2012
Dr. Christian von Boetticher: Ag Medien der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU/CSU für offenen Dialog über ACTA
Im Anschluß an die Tagung der AG Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 13. Februar 2012 in Berlin, erklärte deren Vorsitzender, Dr. Christian von Boetticher:
In einem Gespräch mit Frau Kirsten Niehuus, der Geschäftführerin des Medienboards Berlin-Brandenburg, informierten sich die medienpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen über den Stand der deutschen Filmförderung.
Debattiert wurde auch über den 3. Korb der Urheberrechtsreform und das Verfahren zur ACTA-Ratifizierung. Der Vorsitzende der AG Medien, Dr. Christian von Boetticher, sagte dazu: „Die medienpolitischen Sprecher sind einhellig der Auffassung, dass in der ACTA-Debatte der Volkspartei CDU eine klassische Vermittlerfunktion zukommt“. Der Schutz des geistigen Eigentums von Künstlern, Autoren und Wissenschaftlern sei ein hohes Gut, die Regeln des Urheberrechtsschutzes ließen sich aber nicht ohne weiters auf das Internet übertragen. Die Möglichkeiten des Internets zu einem freien Informationszugang hätten die Welt verändert. Mit der Netzgemeinschaft müsse jetzt offen darüber diskutiert werden, wie diese Errungenschaften einerseits bewahrt, andererseits aber den berechtigten Interessen am Schutz des geistigen Eigentums im Netz nachgekommen werden könne.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 „Verbale Attacken gegen die Netzgemeinschaft sind dabei ebenso wenig hilfreich, wie der Abgesang auf den Schutz des geistigen Eigentums durch die Piraten-Partei“, so von Boetticher. Nur durch die Beteiligung der Länder werde es zu umfangreichen öffentlichen Anhörungen kommen, die für einen offenen Dialog genutzt werden müssten. Darauf habe schon der Bundesrat in seinem Beschluss vom 7. Mai 2010 hingewiesen. „ACTA jetzt unverändert zu ratifizieren, wäre ein Fehler“, so von Boetticher abschließend.



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