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26/2012 Kiel, 20. Februar 2012
Themen der Plenarsitzung: Bildung, norddeutsche Kooperation
und Soziales
Kiel (SHL) Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 22. Februar, 10:00
Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Themen Bil-
dung, norddeutsche Kooperation und Soziales. Nähere Informationen zu allen Tagesord-
nungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihen-
folge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet
plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufge-
rufen werden.
Mittwoch, 22. Februar, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 1 Aktuelle Stunde zur finanziellen Situation der Hochschulen, geplanter Aufruf
10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
In einer Aktuellen Stunde debattiert der Landtag über die finanzielle Situation der Hochschu-
len. Die Grünen haben das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Anlässe sind ein Papier
der Kultusministerkonferenz (KMK), das eine steigende Zahl an Studienanfängern in den
kommenden Jahren prognostiziert, sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Be-
soldung von Professoren.
Thema Studienanfänger: Laut den Zahlen werden in den kommenden Jahren deutlich mehr
junge Leute an die Unis und Fachhochschulen drängen als bisher erwartet. Nach der jetzt
veröffentlichten Vorausberechnung rechnet die KMK in Schleswig-Holstein in den Jahren
2012 bis 2020 mit insgesamt gut 100.000 Erstsemestern. Die bisherigen Prognosen des
Hochschulpaktes II aus dem Jahr 2009 waren von lediglich 94.000 ausgegangen. Damit sei-
en die bisherigen Pläne der Bundesregierung und der Landesregierung für den Ausbau von
Studienplätzen ,,Makulatur", kritisieren die Grünen.
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel Carsten Maltzan,
pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 www.sh-landtag.de Presseticker
Bundesweit hatte die Entwicklung der Studienanfängerzahlen im vergangenen Jahr mit knapp
516.000 einen Höhepunkt erreicht. Nach einem leichten Rückgang auf 470.000 im Jahr 2012
ist für 2013 wieder mit einem Anstieg auf knapp 490.000 zu rechnen. Ein Absinken unter das
Niveau von 2010 ist frühestens im Jahr 2021 zu erwarten. Zu dieser Entwicklung haben nach
Darstellung der KMK höhere Abiturientenzahlen und doppelte Abiturjahrgänge in den ver-
schiedenen Bundesländern sowie die Aussetzung der Wehrpflicht beigetragen.
Thema Professoren: Professoren in unteren Gehaltsgruppen müssen mehr Geld verdienen.
Das Bundesverfassungsgericht kippte Mitte Februar eine Besoldungsregelung aus Hessen.
Diese Regelung sei verfassungswidrig, da sie Hochschullehrern keinen angemessenen Le-
bensunterhalt ermögliche. Die Bezahlung von Professoren war 2005 bundesweit neu geregelt
worden und liegt in der Kompetenz der Länder, auf die jetzt gegebenenfalls Mehrausgaben
zukommen. Der Bund will sich daran nicht beteiligen. Bundesbildungsministerin Annette
Schavan (CDU) forderte die Länder auf, das Urteil rasch umzusetzen und junge Hochschul-
lehrer besser zu bezahlen.
Mit dem Urteil stärken die Richter das Recht von Beamten auf angemessene Bezahlung.
Nach dem sogenannten Alimentationsprinzip müsse der Staat seinen Beamten einen ,,ange-
messenen Lebensunterhalt" gewähren. 2005 hatte der Gesetzgeber die Besoldung von Pro-
fessoren reformiert: Die sogenannte W-Besoldung (W wie Wissenschaft) erlaubt es, neben
einem Grundgehalt noch Leistungszulagen zu zahlen. Dafür ist das Grundgehalt niedriger als
vorher.
Ein Chemieprofessor aus Marburg mit einem Bruttogehalt von 3.890 Euro im Monat war mit
Unterstützung des Deutschen Hochschulverbandes gegen die Neuregelung vor Gericht ge-
zogen. Die Verfassungsrichter nahmen insbesondere die Besoldungsgruppe W 2 ins Visier:
Die Regelung entspreche ,,in ihrer Gesamtkonzeption" nicht den Anforderungen an eine an-
gemessene Bezahlung. Das Land Hessen muss nun bis Jahresende die Bezahlung korrigie-
ren andere Bundesländer, die auch nicht mehr bezahlen, dürften gleichfalls betroffen sein.
TOP 49 Chancen einer verstärkten norddeutschen Kooperation, Bericht der Enquete-
kommission (Drs. 17/2230), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Enquetekommission ,,Chancen einer verstärkten norddeutschen Kooperation" hat nach
knapp zweijähriger Beratungszeit Mitte Februar ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Kom-
mission regt an, die Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Regierungen in Nord-
deutschland deutlich zu erweitern. Wie weit dies gehen soll, war innerhalb des Gremiums
jedoch umstritten. Die Vorschläge reichen von der Einrichtung einer ,,Parlamentarierkonferenz
Nord" über einen gemeinsamen Ausschuss bis hin zu einer Länderfusion. Nun befasst sich
der Landtag mit dem rund 400 Seiten starken Abschlussbericht.
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CDU und FDP schlagen eine Parlamentarierkonferenz vor, an der Vertreter aller norddeut-
schen Landtage teilnehmen sollen. Außerdem sollen neue Gesetzesvorhaben grundsätzlich
darauf überprüft werden, ob dabei eine Kooperation mit den Nachbarn möglich ist. SPD und
Grünen gehen diese Vorschläge nicht weit genug. Sie fordern etwa länderübergreifende Aus-
schüsse. Linkspartei und SSW zeigten sich skeptisch und erteilten vor allem der Vision einer
Länderfusion von Hamburg und Schleswig-Holstein eine Absage.
Bereiche, in denen Norddeutschland enger zusammenarbeiten kann, sind nach Auffassung
der Enquetekommission die Landesplanung und der Ausbau von Straßen, Wasserstraßen
und Häfen. Die Kommission regt an, die norddeutschen Interessen im Verkehrsbereich ge-
schlossen beim Bund vorzubringen, um Fördergelder effektiver abzuschöpfen. Bei der Ener-
giewende gebe es ein gemeinsames Interesse an einem raschen Ausbau der Stromnetze,
damit der Windstrom aus dem Norden in die dicht besiedelten Gebiete im Süden und Westen
Deutschlands fließen kann. Und: Bei einer möglichen weiteren Föderalismusreform sollen die
bisherigen Hemmnisse für Länderfusionen beseitigt werden etwa Nachteile im Länderfi-
nanzausgleich.
Die Enquetekommission ,,Chancen einer verstärkten norddeutschen Kooperation" ist die sieb-
te Enquetekommission des Schleswig-Holsteinischen Landtages seit 1947. Sie wurde auf
Initiative von Grünen und SPD eingerichtet. Den Vorsitz führte der CDU-Abgeordnete Markus
Matthießen, seine Stellvertreterin war Gitta Trauernicht (SPD). Zwischen März 2010 und Feb-
ruar 2012 ist die Kommission zu insgesamt 29 Sitzungen zusammengekommen. 78 Sachver-
ständige wurden mündlich angehört und in großem Umfang schriftliche Stellungnahmen ein-
geholt.
TOP 2 Änderung des Schulgesetzes Stärkung der Freien Schulen sowie Antrag zur
Sicherung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft,
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes Stärkung der Freien Schu-
len, Gesetzentwurf der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/510), Bericht und Be-
schlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 17/2176),
b) Vielfalt fördern Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sichern, Antrag der
Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2052),
geplanter Aufruf 11:350 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN möchte die Situation der Schulen in freier Trägerschaft in
Schleswig-Holstein verbessern. Ihr Vorstoß steht jedoch vor der Ablehnung. CDU und FDP,
aber auch Linke und SPD waren im Bildungsausschuss dagegen.
Bisher habe der Norden die Rote Laterne, was die Zahl der Schüler an Schulen in freier Trä-
gerschaft angehe, so die Grünen. Lediglich 4,3 Prozent der Schüler gingen an freie Schulen,
im Bundesdurchschnitt seien es acht Prozent. Sie fordern deshalb, dass diese Schulart ,,in
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Jahresschritten" 85 Prozent an Finanzmitteln von dem erhalten, was öffentliche Schulen heu-
te schon bekommen.
Derzeit ersetzt Schleswig-Holstein lediglich 80 Prozent der Ausgaben. Nach Angaben der
Freien Waldorfschulen zahlt Schleswig-Holstein pro Jahr für jeden Schüler an freien Schulen
3.750 Euro. Dies bedeute lediglich Platz 13 unter den 16 Bundesländern. An erster Stelle
liege Berlin mit 5.500 Euro, am Ende Bremen mit 3.500 Euro.
Die Grünen haben ihren bereits 2010 erstmals vorgelegten Gesetzentwurf nach Anhörungen
verändert. Danach sollen die Schulen in Freier Trägerschaft nicht bereits in diesem und im
nächsten Jahr 6,0 beziehungsweise 6,5 Millionen Euro zusätzlich bekommen. Stattdessen
schlagen die Grünen jetzt vor, von 2013 an pro Haushaltsjahr die Mittel um je 1,5 Millionen
aufzustocken.
Im Lande gibt es rund 70 Schulen in privater Trägerschaft. Neben den 48 Schulen der däni-
schen Minderheit gibt es zehn freie Waldorfschulen sowie christliche und heilpädagogische
Schulen mit insgesamt rund 5.000 Schülern.
TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der
Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1964), Bericht und Beschlussempfehlung des Bil-
dungsausschusses (Drs. 17/2244), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi-
nuten
Der langjährige Streit zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg über das Gastschulab-
kommen wurde Anfang letzten Jahres beigelegt. Doch auch die neue Regelung hat ihre Tü-
cken. So müssen schleswig-holsteinische Kommunen an der Landesgrenze für jedes ihrer
Kinder, das eine Hamburger Schule besucht, eine Kostenerstattung an die Hansestadt abfüh-
ren zwischen 760 und 2.500 Euro im Jahr. Das Land Schleswig-Holstein sammelt das Geld
ein und überweist es nach Hamburg. Umgekehrt erhalten die Schulträger im Süden des Lan-
des jedoch keinen Cent für die Hamburger Kinder und Jugendlichen, die in Schleswig-
Holstein die Schulbank drücken.
Das wollen die Grünen per Schulgesetzänderung korrigieren. Sie wollen den Schulträgern im
Hamburger Randgebiet, in der Regel Stadt, Gemeinde oder Kreis, einen ,,Anspruch gegen
das Land" garantieren Kiel soll in den Umlandkommunen für einen finanziellen Ausgleich
sorgen, wie er innerhalb des Landes üblich ist, wenn Kinder auf eine Schule in einer anderen
Gemeinde oder einem anderen Kreis gehen. Dies haben CDU und FDP im Bildungsaus-
schuss jedoch zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Zwar wollen auch die Koalitionsfraktionen
die Kommunen entlasten. Dies solle aber ,,sinnvollerweise am besten im Zuge der nächsten
Haushaltsberatungen" erledigt werden, heißt es aus der FDP.
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Schätzungsweise 6.000 junge Schleswig-Holsteiner besuchen eine Schule in Hamburg. Dafür
zahlt Schleswig-Holstein laut neuem Gastschulabkommen 12,4 Millionen Euro pro Jahr nach
Hamburg. 2,1 Millionen hiervon sollen die Kommunen am Hamburger Rand übernehmen.
Medienberichten zufolge weigern sich einige bislang, ihren Beitrag zu zahlen. Im Gegenzug
überqueren nach Angaben des Bildungsministeriums im laufenden Schuljahr 327 Hamburger
Schüler täglich die Landesgrenze, um an einer allgemeinbildenden Schule in Schleswig-
Holstein zu lernen. Dadurch entstehen den Schulträgern Kosten in Höhe von 353.000 Euro.
Hinzu kommen weitere Hamburger Schüler, die eine Berufsschule in Schleswig-Holstein be-
suchen.
TOP 13 und 40 Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 53 der Verfassung und Be-
richt zu den Auswirkungen des Jahresabschlusses 2011, Gesetzentwurf der Landesre-
gierung (Drs. 17/2248), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2277), geplan-
ter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die CDU/FDP-Landesregierung will den Kurs der Haushaltskonsolidierung, den die Schul-
denbremse in der Landesverfassung vorgibt, per Gesetz präzise festschreiben. Zudem be-
richtet die Landesregierung auf Bitten der Regierungsfraktionen über den Haushaltsabschluss
2011, der laut Finanzministerium positiver als erwartet ausfällt.
Thema Schuldenbremse: Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz soll unter ande-
rem regeln, in welcher Höhe Schulden getilgt werden müssen, um die Vorgaben der Schul-
denbremse einzuhalten. Zudem werden die Voraussetzungen verankert, wann ein ausgegli-
chener Haushalt vorliegt und wie mit Abweichungen zwischen Haushaltsplanung und -vollzug
umzugehen ist.
Wenn in Ausnahmesituationen, etwa nach Naturkatastrophen, die Grenze der Kreditaufnah-
me überschritten werden soll, muss dies der Landtag laut Gesetz mit Zweidrittelmehrheit be-
schließen. Das Parlament muss dann den Tilgungsplan gleich mitbeschließen.
Schleswig-Holstein hat im Mai 2010 als erstes Bundesland eine Schuldenbremse in seine
Landesverfassung geschrieben und damit die entsprechende Regelung des Grundgesetzes
übernommen. CDU, FDP, SPD, Grüne und SSW votierten dafür, lediglich die Linke war da-
gegen. Die Schuldenbremse besagt, dass das mit 27 Milliarden Euro verschuldete Land von
2020 an in normalen Jahren keine neuen Schulden mehr machen darf. Das Land verpflichtet
sich zudem, sein strukturelles Haushaltsdefizit es beträgt 1,25 Milliarden Euro bis 2020 in
fest vereinbarten Schritten von 125 Millionen Euro pro Jahr auf Null zu senken. Der Doppel-
haushalt 2011/12 enthielt entsprechend eine Reihe von Ausgabenkürzungen.
Thema Abschluss 2011: Weniger neue Schulden, mehr Einnahmen und Investitionen - dank
guter Konjunktur und hartem Sparkurs fällt der Haushaltsabschluss aus Sicht der Landesre-
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gierung sehr positiv aus. Im vorigen Jahr nahm das Land Kredite in Höhe von 553 Millionen
Euro auf. Das waren 818 Millionen weniger als im Vorjahr und 720 Millionen weniger als ge-
plant. Ohne Zinsen für alte Schulden hätte Schleswig-Holstein demnach einen Überschuss im
Haushalt. Rund 940 Millionen Euro gab das Land 2011 für seine Altschulden aus, profitierte
dabei allerdings auch vom derzeit günstigen Zinsniveau. .
Die Ausgaben für Landesangestellte und -beamte wuchsen aufgrund von Tarifsteigerungen
nur leicht um 71 Millionen auf fast 3,34 Milliarden Euro. Die Investitionen beziffert das Fi-
nanzministerium mit 964 Millionen Euro - die zweithöchsten Ausgaben für Investitionen in der
Landesgeschichte. Nur 2010 wurde dafür noch mehr Geld ausgegeben. Beide Rekorde ge-
hen auf das Konto der Konjunkturprogramme zur Abwendung der schweren Wirtschaftskrise
2008.
TOP 11 Gesetzentwurf zur Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen, Gesetz-
entwurf der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2238), geplanter Aufruf 16:10 Uhr,
geplante Redezeit 35 Minuten
Angesichts des drohenden Ärztemangels im ländlichen Raum hat der Bund im vergangenen
Jahr ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die flächendeckende medizinische
Versorgung zu sichern. Um dies auf Landesebene umzusetzen, wollen CDU und FDP nun ein
gemeinsames Landesgremium einrichten, das eine flächendeckende Bedarfsplanung entwi-
ckeln soll. Beteiligt sind das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung (KV),
die Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft sowie Ärztekammer, Psychotherapeuten-
kammer und Kommunen.
Die neue Bundesregelung ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Hauptziel sei es, die Att-
raktivität des Arztberufs zu steigern, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Ge-
gen die ärztliche Unterversorgung werden insgesamt 320 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich
ausgegeben. Für die Zahnärzte sind davon 120 Millionen vorgesehen.
So sollen junge Mediziner mit Zuschlägen und flexibleren Arbeitsbedingungen aufs Land ge-
lockt werden. Kern des Gesetzes ist, dass Ärzte, die sich für eine Niederlassung auf dem
Land entscheiden, dadurch keine finanziellen Nachteile haben sollen. Kommen beispielswei-
se immer mehr Patienten, weil es rundum zu wenige Ärzte gibt, soll ein Landarzt nicht weni-
ger Geld pro Patient bekommen, wie es sonst der Fall ist. Fachärzte und Kliniken sollen glei-
chermaßen bestimmte Patienten ambulant behandeln, damit Schwerkranke auch in dünn
besiedelten Gebieten einen Arzt finden. Zudem soll die Verteilung der Ärzte innerhalb eines
Landkreises flexibler gehandhabt werden.
Im Gegenzug wurden in überversorgten Gebieten wie beispielsweise in Ballungsräumen fi-
nanzielle Anreize für Praxisschließungen geschaffen. Damit soll erreicht werden, dass etwai-
ge Nachfolger eines Arztes, der in den Ruhestand geht, sich auf dem Land niederlassen.
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Auch die so genannte Residenzpflicht wurde abgeschafft - niedergelassene Ärzte müssen
nicht mehr dort wohnen, wo sie praktizieren. Die bisherige Regelung besagte, dass ein Arzt in
der Nähe seiner Praxis wohnen muss, um für die Patientenversorgung zur Verfügung zu ste-
hen.
TOP 6 Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes, Gesetz-
entwurf der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1600), Bericht und Beschlussempfeh-
lung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2266), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, ge-
plante Redezeit 35 Minuten
Die Koalition will den Kommunen mehr Freiheit einräumen, wenn sie ihre Straßen ausbauen
und dafür die Anwohner an den Kosten beteiligen. Das sieht ein Gesetzentwurf von CDU und
FDP vor, der nun im Landtag vor der Verabschiedung steht. Schwarz-Gelb stimmte im Fi-
nanzausschuss für das Vorhaben. SPD, Grüne und Linke waren dagegen, der SSW enthielt
sich.
Gegenwärtig müssen Kommunen von Bürgern oder Firmen, die vom Straßenbau vor ihrer
Haustür profitieren, Ausbaubeiträge kassieren. Dies habe in der Vergangenheit häufig dazu
geführt, dass Gemeindevertreter in einen strafrechtlichen Bereich der Untreue gerieten, wenn
sie keine Gebühren erhoben. Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung
und des Kommunalabgabengesetzes wollen es CDU und FDP den Gemeinden überlassen,
ob sie solche Beiträge erheben oder nicht. Damit werde eine rechtliche Grauzone beseitigt.
Ein weiterer Punkt: Künftig soll es den Kommunen auch freigestellt werden, ob sie solche
Beiträge einmalig als großen Betrag erheben oder jährliche beziehungsweise monatlich klei-
nere Summen in Rechnung stellen. Diese Möglichkeit der Entscheidungsfreiheit vor Ort exis-
tiere bereits in einigen anderen Bundesländern, heißt es bei Schwarz-Gelb. Hiergegen regte
sich im Ausschuss Protest bei der Opposition: Besitzer von Mehrfamilienhäusern könnten im
Falle einer monatlichen Belastung die Kosten einfach auf ihre Mieter umlegen, so die Be-
fürchtung.
Donnerstag, 23. Februar, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 30 und 54 Bundeswehrreform und Standortschließungen sowie Beschäftigungs-
möglichkeiten, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/2255), Bericht und Beschlussemp-
fehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2269), geplanter Aufruf 10:00 Uhr,
geplante Redezeit 35 Minuten
Nachdem das Verteidigungsministerium Ende Oktober angekündigt hat, in Schleswig-
Holstein drastisch Bundeswehr-Personal abzubauen und diverse Standorte zu schließen,
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sendet der Landtag nun geschlossen einen Forderungskatalog nach Berlin, damit der Bund
keine verbrannte Erde im Norden hinterlässt.
Im Innen- und Rechtsausschuss haben alle Fraktionen an die Bundesregierung appelliert,
den betroffenen Städten und Gemeinden ,,substanzielle Konversionshilfen" zur Verfügung zu
stellen. Zudem soll Berlin die ehemaligen Militärflächen rasch sowie ,,verbilligt und altlasten-
frei" an mögliche Investoren abtreten. Der Bund soll auch das Baurecht für die Investoren
entschlacken und in Technologie, Forschung und Tourismus im Norden investieren.
Zudem machen sich die Abgeordneten für die von den Standortschließungen betroffenen
Zivilangestellten und Auszubildenden stark und fordern ,,verlässliche Beschäftigungs- und
Qualifizierungsperspektiven". Der SSW regt darüber hinaus in einem eigenen Antrag an, dass
das Land und die Kommunen Arbeitsplätze für entlassene Zivilangestellte schaffen.
Als Reaktion auf den Bundeswehr-Kahlschlag hat die Landesregierung einen ,,Aktionsplan
Konversion" aufgelegt und den Gemeinden Beratung und Service angeboten. Das Konversi-
onsbüro im Wirtschaftsministerium fördert Gutachten und Machbarkeitsstudien.
TOP 7 Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels, Gesetzentwurf der
Fraktion der SPD (Drs. 17/1956), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses (Drs. 17/2267), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35
Minuten
Mit ihrem Glücksspiel-Alleingang hat die schwarz-gelbe Koalition für bundesweites Aufsehen
gesorgt: Wett- und Spieleanbieter aus dem In- und Ausland liebäugeln seitdem mit einem
Umzug nach Schleswig-Holstein. Die 15 anderen Bundesländer haben sich jedoch auf einen
neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigt und so Schleswig-Holstein zur Glücksspiel-Insel
innerhalb Deutschlands gemacht. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD, das erst im Sep-
tember beschlossene Glücksspielgesetz des Landes wieder außer Kraft zu setzen. Vermut-
lich vergeblich: CDU und FDP lehnten dies im Innen- und Rechtsausschuss ab.
Christdemokraten und Liberale haben den Lotto-Vertrieb für private Anbieter geöffnet, etwa
an der Tankstelle oder per Internet. Zudem kann das Land unbegrenzt viele Konzessionen für
Sportwetten oder Online-Poker vergeben. Firmen, die zurzeit aus Großbritannien oder Öster-
reich den deutschen Markt bedienen, können sich ab 1. März in Schleswig-Holstein nieder-
lassen und entrichten hier eine Abgabe. Die Koalition erhofft sich Mehreinnahmen für den
Landeshaushalt. Von einem zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr ist die Rede. Bis-
lang fließt ein großer Teil der Wett-Erlöse am Fiskus vorbei, weil viele Unternehmen vom
Ausland aus das deutsche Staatsmonopol umschiffen.
Der schleswig-holsteinische Solo-Kurs stößt in den übrigen Bundesländern jedoch auf Ableh-
nung. Alle anderen Landeschefs haben im Dezember einen neuen Glücksspielstaatsvertrag
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unterzeichnet, der im Gegensatz zum vorherigen nach Überzeugung der Ministerpräsi-
denten EU-konform ist. Kernpunkte: Das staatliche Lotto-Monopol bleibt erhalten, aber der
Sportwettenmarkt wird begrenzt geöffnet. Es sollen bundesweit maximal 20 Lizenzen an
Glücksspielunternehmen vergeben werden. Für die Firmen wird eine Steuer auf jeden Wett-
einsatz in Höhe von 5 Prozent fällig. Online-Poker und Casino-Spiele bleiben verboten.
Damit bleibt der Entwurf hinter dem Kieler Gesetz zurück, das die Zahl der Lizenzen nicht
begrenzt, Online-Poker erlaubt und eine niedrigere Abgabe verlangt. Die Landesregierung hat
jedoch angekündigt, sich dem Kurs der anderen Länder anzuschließen, wenn die EU den
neuen Staatsvertrag notifiziert.
TOP 12 Volksinitiativen für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie
Verankerung von Volksentscheiden ins Grundgesetz,
a)Volksinitiative ,,Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-
Holsteins Gemeinden und Kreisen", Gesetzentwurf der Volksinitiative (Drs. 17/2240),
b)Volksinitiative ,,Für Volksentscheide ins Grundgesetz", Antrag der Volksinitiative (Drs.
17/2239), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs.
17/2247), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten
Es ist ein Bericht des Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses vorgesehen.
TOP 19 Mädchen und Frauen im Strafvollzug des Landes Schleswig-Holstein, Große
Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1754), Antwort der Landesregierung (Drs.
17/2135), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Anteil von Frauen an den Strafgefangenen in Schleswig-Holstein beträgt nur etwa fünf
Prozent. Und: Frauen werden in der Regel wegen weniger schwerer Delikte verurteilt und
müssen kürzere Strafen verbüßen. Vor diesem Hintergrund werden die Haftbedingungen der
weiblichen Straftäter nicht ausreichend beachtet, monieren die Linken. Die Oppositionsfrakti-
on hat eine Große Anfrage zu diesem Thema gestellt, deren Ergebnisse nun vorliegen.
In Schleswig-Holstein findet der Strafvollzug für Frauen zentral in der Justizvollzugsanstalt
Lübeck statt. Zum Stichtag 31. August 2011 befanden sich dort fünf Frauen in Untersu-
chungshaft, sowie 39 Frauen in Strafhaft, davon 13 im offenen Vollzug. Für weibliche jugend-
liche Strafgefangene steht die JVA Vechta in Niedersachsen zur Verfügung, allerdings befand
sich zum Stichtag keine Strafgefangene aus Schleswig-Holstein dort in Haft. Der Maßregel-
vollzug wird in der forensischen Klinik Schleswig vollzogen. Dort befinden sich nach den An-
gaben des Justizministeriums 22 Frauen.
Grundsätzlich hält die Landesregierung die Haftbedingungen für Frauen in Schleswig-
Holstein für ausreichend. Es gebe keinen Bedarf für Änderungen an der Belegungssituation,
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da in allen Bereichen genügend Plätze vorhanden und in den meisten Fällen nur etwa 50
Prozent der verfügbaren Plätze belegt seien.
Zur Resozialisierung stehen dem Papier zufolge weitreichende schulische, berufliche und
therapeutische Angebote zur Verfügung etwa Hauptschulkurse, Deutsch als Zweitsprache,
EDV-Kurse, Suchthilfe oder Schuldnerberatung. Die anstaltsinternen Arbeitsplätze seien aus-
reichend (20 von 25 Plätzen sind laut Papier belegt) und werden durch Beschäftigungsmög-
lichkeiten außerhalb der Haftanstalt im Rahmen des Freigangs ergänzt.
Die körperliche und geistige Gesundheit der Strafgefangenen Frauen werde darüber hinaus
durch umfangreiche Vorsorge und Präventionsmaßnahmen gewährleistet. Festzustellen sei,
dass etwa die Hälfte der inhaftierten Frauen eine Drogenproblematik und 15 Prozent eine
Alkoholabhängigkeit vorweisen. Etwa jede dritte Frau leidet an psychischen oder psychiatri-
schen Problemen, und 15 Prozent weisen Tendenzen zur Selbstverletzung oder Selbst-
mordgefahr auf.
TOP 21 Entwicklungspolitische Verantwortung anerkennen, Antrag der Fraktion DIE
LINKE (Drs. 17/2157), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Linke will, dass sich Schleswig-Holstein stärker in der Entwicklungspolitik engagiert. Zwar
unterstütze die Bundesregierung die so genannten Milllenium Development Goals, die im
Jahr 2000 von der UN verabschiedeten Entwicklungsziele. Dennoch werde Deutschland sei-
nen Verpflichtungen nicht gerecht, so die Linken. Ziel der UN war es, die Armut auf der Welt
bis 2015 halbieren. Um dies zu erreichen, hatten sich die Staaten darauf geeinigt, zukünftig
0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) in die Entwicklungshilfe zu investieren.
Das deutsche BNE, also die Menge aller weltweit von Deutschen produzierten Waren und
Dienstleistungen, betrug 2011 rund 2,6 Billionen Euro. Entsprechend den UN-Vorgaben
müsste die Bundesrepublik pro Jahr rund 18 Milliarden für diesen Zweck reservieren. Nach
Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Zusammenarbeit werden aktuell aber
nur 9,8 Milliarden Euro (0,39 Prozent des BNE) als Entwicklungshilfe verwendet. Um die 0,7
Prozent zu erreichen, fordern die Linken die Bundesregierung auf, die Entwicklungshilfe bis
2015 jedes Jahr um 1,2 Milliarden aufzustocken.
Zudem wird das Land aufgefordert, in diesem Bereich aktiver zu werden. Schleswig-Holstein
gebe im Vergleich zu anderen Bundesländern wenig für Entwicklungshilfe aus und liege im
Ländervergleich nur auf Platz 14, monieren die Linken. Darum soll die Landesregierung
Schulen und Universitäten in Entwicklungsländern fördern sowie nichtstaatliche Organisatio-
nen und Gruppen unterstützen. Außerdem soll die nachhaltige Klima- und Umweltpolitik so-
wie der faire Handel gestärkt werden. Die Linken regen zudem eine Entwicklungspartner-
schaft zwischen einem stark unterentwickeltem Staat und dem Land Schleswig-Holstein an.
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Im Anschluss um 12.00 Uhr findet eine Gedenkminute für die Opfer rechtsextremisti-
scher Gewalt statt
TOP 26 und 41 Anträge zum Flughafen Lübeck-Blankensee, Antrag der Fraktion
B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2251), Antrag der Fraktionen CDU und FDP (Drs. 17/2278),
geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Reizthema Lübecker Flughafen beschäftigt erneut den Landtag. CDU und FDP bekräfti-
gen im Grundsatz ihre Unterstützung für den Airport, sehen aber in erster Linie die Stadt Lü-
beck in der Pflicht: ,,Eine Beteiligung des Landes an der Betreibergesellschaft oder an den
Betriebskosten des Flughafens Lübeck-Blankensee wird nach wie vor ausgeschlossen", heißt
es in einem Antrag der Koalition. Die Grünen wiederholen hingegen angesichts der ,,derzeiti-
gen Entwicklung" ihr generelles Nein zu öffentlichen Zuschüssen für Blankensee.
Lübeck-Blankensee ist der größte Passagierflughafen in Schleswig-Holstein. Der Airport
schreibt seit Jahren rote Zahlen. Für das abgelaufene Jahr wird ein Verlust von 6,5 Millionen
Euro erwartet. Im Jahr 2009 hat der neuseeländische Betreiber Infratil seine Anteile an die
Stadt zurückgegeben, die seitdem alleiniger Eigentümer ist. Lübeck sucht seitdem einen neu-
en Investor bislang ohne Ergebnis.
Nachdem die Lübecker Bürgerschaft dem Flughafen zunächst die finanzielle Unterstützung
versagt hatte, sicherte ein Bürgerbegehren den Fortbestand. 67,4 Prozent der Wähler votier-
ten im April 2010 dafür, den Flughafen in Eigenregie bis Ende 2012 weiterzuführen.
Im vergangenen Jahr verzeichnete Blankensee etwa 300.000 Passagiere ein Minus um 40
Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hintergrund: Der Hauptkunde, die irische Ryanair, hatte
seine Fluglinien zwischenzeitlich zusammengestrichen. Inzwischen sind jedoch neue Linien
nach Barcelona und Budapest in Planung. Das ,,Take-Off-Konzept" der Hansestadt setzt dar-
auf, die Landebahn zu verlängern, um die Zahl der abgefertigten Passagiere auf 2,2 Millionen
im Jahr 2015 aufzustocken.
TOP 57 Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor Gewalt, Antrag der Fraktion DIE LINKE
(Drs. 17/2059neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2139), geplanter Aufruf 15:35
Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Zuge der Haushaltssanierung hat das Land seine Zuschüsse für die schleswig-
holsteinischen Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser heruntergefahren: um 553.000 auf
rund 4,8 Millionen Euro im Jahr. Mit der Einrichtung in Wedel (zwölf Plätze) und dem AWO-
Frauenhaus in Lübeck (36 Plätze) haben zwei der 16 Frauenhäuser im Lande Ende letzten
Jahres ihre Pforten geschlossen. Dennoch gebe es im Lande keinen Mangel an Plätzen, be-
tont das Justizministerium in einem von den Linken beantragten Bericht.
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Die Linken hatten insbesondere die Situation in der Hansestadt nach Schließung der AWO-
Einrichtung ins Blickfeld gerückt. Lübeck verfüge aber immer noch über genügend Zufluchts-
plätze für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, so das Ministerium.
Neben einem weiteren Frauenhaus stünden betreute Wohnungen sowie Mutter-Kind-
Einrichtungen bereit.
Zuvor hatte das zweite, immer noch aktive Lübecker Frauenhaus darauf verwiesen, dass
durch die Schließung des AWO-Hauses die Zahl der Frauenhaus-Plätze in der Stadt von 82
auf 40 gesunken sei. Konsequenz: Seit letztem Oktober habe man insgesamt 44 Frauen mit
52 Kindern wegen Platzmangel abweisen müssen. Zwischenzeitlich gab es einen Aufnahme-
stopp, der aber nach Medienberichten inzwischen wieder aufgehoben wurde.
Ein großer Teil der Abgewiesenen stamme jedoch nicht aus Lübeck, entgegnet die Landes-
regierung. Und: Zur gleichen Zeit sei das Frauenhaus im nahegelegenen Lensahn nur gut zur
Hälfte ausgelastet gewesen, so dass hier auch Platz für die Abgewiesenen aus Lübeck ge-
wesen sei.
TOP 23, 43 und 58 Anträge:
- Gemeinsame Berufsbildungskonferenz von Bund und Ländern
- Übergang von Schule zu Beruf neu gestalten
- Bericht zu Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein,
Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/2188), Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs.
17/2280), Antrag der Fraktion des SSW (Drucksache 17/2068), Bericht der Landesregie-
rung (Drs. 17/2220), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag beschäftigt sich mit den Berufsschulen im Lande. Anträge von SSW und Linken
sowie ein Bericht der Landesregierung bilden die Grundlage.
Thema Berufsbildungskonferenz: Im Zuge der Föderalismusreform I wurde 2006 auch das
Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich in das Grundgesetz aufge-
nommen. Als Konsequenz dieses Schrittes wurde die gemeinsame Bund-Länder-Kommission
,,Berufliche Aus- und Weiterbildung" aufgelöst, obwohl der Bund über sein Berufsbildungsge-
setz immer noch für diesen Bereich zuständig ist. Vor diesem Hintergrund fordert der SSW,
eine ,,gemeinsame Berufsbildungskonferenz" von Bund und Ländern einzurichten. Für die
Qualität der Berufsausbildung in Deutschland sei es ,,zwingend erforderlich", ein solches
Gremium einzuberufen und das Kooperationsverbot wieder aus dem Grundgesetz zu strei-
chen.
Thema Übergang Schule-Beruf: Die Grünen fordern ein einheitliches Konzept für die Aus-
bildung von Schulabgängern, die nicht sofort eine Lehrstelle in einem Betrieb finden. Derzeit
gebe es an den Berufsschulen einen ,,Dschungel von unterschiedlichen zeitlich befristeten
berufsvorbereitenden Maßnahmen". Oft empfänden die Teilnehmer diese Kurse als ,,Warte-
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schleifen", weil sie von den Industrie- und Handwerkskammern nicht anerkannt würden. Des-
wegen wollen die Grünen den betroffenen Schülern an Berufs- und Produktionsschulen den
Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung erleichtern etwa indem ihre Zeit an diesen
Einrichtungen angerechnet und akzeptiert wird. Wer dennoch keine Lehrstelle findet, soll sei-
nen Abschluss in einer außerbetrieblichen Ausbildung machen können.
Thema RBZ: Die Landesregierung ist vom Erfolg der Regionalen Berufsbildungszentren
(RBZ) überzeugt. Die Umwandlung von Berufsschulen zu RBZ sei ein ,,zentrales Element, um
die Zukunft des Bildungs- und Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein zu sichern", heißt es
in einem Regierungsbericht, den der SSW angefordert hatte. Zwar liegt die Entscheidung, ob
sich eine berufsbildende Schule in ein RBZ umwandelt, nicht in der Hand des Bildungsminis-
teriums, sondern bei den Schulträgern. Dennoch unterstütze das Land sie ,,insbesondere
durch fachkompetente Beratung seitens der Schulaufsicht."
Seit 2007 eröffnet das Schulgesetz den Berufsschulen die Möglichkeit, sich in RBZ umwan-
deln und damit ,,eigenverantwortlich handelnde, rechtlich und wirtschaftlich selbstständige
Bildungseinrichtungen" zu werden. Im Gegensatz zu berufsbildenden Schulen sind die Bil-
dungszentren eigenständiger und haben zusätzliche rechtliche, ökonomische und pädagogi-
sche Freiheiten. Die Zentren erhalten vom Schulträger ein eigenes Budget und treffen eigen-
ständig Entscheidungen über den Einsatz der Mittel.
TOP 24 Für eine landesweite Kita-Sozialstaffel, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN
(Drs. 17/2190), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Grünen wollen einkommensschwache Eltern landesweit bei den Kindergarten-Gebühren
entlasten: Das Land soll ,,unverzüglich" Gespräche mit den Kreisen aufnehmen, damit es be-
reits zum neuen Kindergartenjahr ab 1. August eine landesweite Sozialstaffel in Schleswig-
Holstein gibt. Schleswig-Holstein als Land mit den bundesweit höchsten Kita-Beiträgen dürfe
nicht zulassen, dass Kinder aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden.
Die Sozialstaffel legt die Einkommensgrenze fest, bis zu der die Eltern ihre Kinder beitragsfrei
in die Kita schicken können. Zurzeit können die Kommunen den Satz aber unterschreiten und
auch Eltern zur Kasse bitten, die beispielsweise nur 85 Prozent des Satzes zur Verfügung
haben. Hinzu kommt: Bei den Kita-Gebühren gibt es große regionale Unterschiede. Der Lan-
desrechnungshof hat 2008 festgestellt, dass die Kosten für eine vierstündige Betreuung zwi-
schen 87 und 168 Euro auseinanderklaffen. Eine alleinerziehende Mutter mit 1.400 Euro net-
to im Monat müsste in Nordfriesland nichts für den Kita-Aufenthalt ihres Kindes dazubezah-
len. In Kiel müsste sie die Hälfte des Satzes beisteuern, in Neumünster und Ostholstein sogar
die kompletten Kosten übernehmen.
Im Lande gibt es gut 1.600 Kindertageseinrichtungen mit 14.000 Beschäftigten. Hier werden
92.000 Kinder betreut. Das zeigen Zahlen des Statistischen Landesamts.
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Freitag, 24. Februar, 9:00 bis 18:00 Uhr
TOP 25, 28, 31, 33, 34, 36 und 37 Anträge:
- Bildung ist Lebenschance
- Unterrichtsausfall erfassen und gegensteuern
- Friesischunterricht an den Schulen ausweiten
- Kein Kind zurücklassen - Ausbau der Lese- und mathematischen Förderung
- Stärkung der Sprachförderung
- Betreuungsgeld stoppen
- Keine Streichung von Lehrerstellen zum kommenden Schuljahr,
Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2231), Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs.
17/2253neu), Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/2258), Antrag der Fraktion der SPD
(Drs. 17/2260), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2261), Antrag der Fraktionen von
SPD und B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2273), Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs.
17/2274), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten
Gut drei Monate vor der Wahl prallen im Landtag die unterschiedlichen Positionen in der Bil-
dungspolitik aufeinander. Ein Kernpunkt der Generalaussprache ist die aktuelle Debatte um
den Abbau von Lehrerstellen. Daneben geht es auch um das auf Bundesebene geplante
Betreuungsgeld und den Friesisch-Unterricht.
Thema Lehrerstellen und Unterrichtsausfall: Die Diskussion über die Kürzung bezie-
hungsweise mögliche Finanzierung von mehreren hundert Lehrerstellen hat bereits die letz-
ten beiden Landtagssitzungen dominiert. Anlass war ein FDP-Parteitagsbeschluss aus dem
letzten November, wonach 300 Lehrerstellen weniger gestrichen werden sollten als von der
Koalition ursprünglich geplant. Die Finanzierung sollte über Steuermehreinnahmen und eine
geringere Haushaltsbelastung aufgrund niedriger Zinssätze sichergestellt werden. Der Koali-
tionspartner CDU ging diesen Kurs jedoch nicht mit und verwies auf den vereinbarten Spar-
kurs. Demnach sollen bis 2020 insgesamt 3.650 Lehrerstellen wegfallen. 300 wurden bereits
zum laufenden Schuljahr gestrichen, 300 weitere sollen laut den Plänen im Sommer folgen.
Im Januar legte Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) dann unter dem Titel ,,Bildung als Le-
benschance" ein Papier vor, in dem er eine Reihe von bildungspolitischen Zielen und die da-
für benötigten Personalstellen auflistete zum Beispiel 100 zusätzliche Lehrer an gebunde-
nen Ganztagsschulen, 100 neue Pädagogen an beruflichen Gymnasien und 50 Extra-Stellen,
um kleine Dorfschulen zu erhalten. In der Summe listet Klug 628 zusätzliche Planstellen auf.
Die SPD hakt nun im Landtag nach, ob die Stoßrichtung des Papiers von der gesamten Lan-
desregierung geteilt wird. Zudem fordern die Sozialdemokraten für die kommenden Haus-
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haltsjahre 2013 und 2014 jeweils 15 neue Stellen für die Sprachförderung und je 45 zusätzli-
che Stellen für die Projekte ,,Lesen macht stark" und ,,Mathe macht stark".
Die Grünen fordern erneut, auf den geplanten Abbau von 300 Lehrerstellen zum kommenden
Schuljahr zu verzichten. Die dafür benötigten sechs Millionen Euro sollten durch ,,Einsparun-
gen, Minderausgaben oder Mehreinnahmen an anderer Stelle" finanziert werden. Hierzu soll
die Landesregierung bis März einen Nachtragshaushalt vorlegen. Die Linken machen sich
zudem für ,,Sofortmaßnahmen" gegen den Unterrichtsausfall stark, der im Lande ,,dramati-
sche Ausmaße" angenommen habe.
Unterdessen hat sich der schwarz-gelbe Koalitionsausschuss auf eine gemeinsame Linie in
der Bildungsdebatte verständigt. Demnach sollen im Haushalt 2013/2014 pro Jahr 15 Millio-
nen Euro mehr für Bildung bereitgestellt werden: Der Vertretungsfonds für Lehrer soll auf 24
Millionen Euro im Jahr verdoppelt werden. Dies sei möglich, da in den nächsten beiden Jah-
ren absehbar weniger Ausgaben als geplant anfallen, hieß es.
Außerdem soll mehr Geld in die Schulsozialarbeit fließen. Bereits in den nächsten Tagen sol-
len die Schulen bessere Möglichkeiten erhalten, Ersatzlehrer anzufordern. Statt erst nach drei
Wochen Krankheit eines Lehrers, können Schulen im Krankheitsfall sofort um Ersatz bitten.
Und statt 50 Prozent der Kosten erhielten die Schulen 100 Prozent ersetzt. Dies lasse sich
auch ohne Nachtragshaushalt finanzieren. Mehr Lehrerstellen wird es nach Willen der Koaliti-
on aber nicht geben.
Thema Betreuungsgeld: Die Opposition macht erneut Front gegen das von Schwarz-Gelb in
Berlin geplante Betreuungsgeld für Kleinkinder, die keine Kita besuchen. SPD und Grüne
fordern die Landesregierung auf, sich einer Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg ge-
gen die als ,,Herdprämie" kritisierte Regelung anzuschließen.
Von 2013 an soll nach den Berliner Plänen ,,als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstüt-
zungsleistung" ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro für das zweite und ab
dem Jahr 2014 in Höhe von 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes einge-
führt werden. Die Koalition lobt den Schritt, weil er die Erziehungsleistung innerhalb der Fami-
lie anerkenne. Die Opposition moniert, das Betreuungsgeld schaffe falsche Anreize, indem
es Mütter vom Arbeitsmarkt und Kinder von Bildungsangeboten fernhalte.
Thema Friesisch: Der SSW fordert, die Rolle der friesischen Sprache an den Schulen zu
stärken. So soll Friesisch ,,fest in den Stundenplan integriert" und nicht nur als Zusatzfach
unterrichtet werden. Die Landesregierung soll ein Konzept vorlegen, damit mehr Schulen die
Westküsten-Sprache in ihr Programm aufnehmen und mehr Lehrer zur Verfügung stehen.
Laut dem aktuellen Minderheitenbericht der Landesregierung erhalten etwa 660 Kinder in 16
Kindergärten sowie 857 Schüler an 17 Schulen im Kreis Nordfriesland sowie auf Helgoland
Friesisch-Unterricht.
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TOP 29 Pferdekennzeichnung mit Brandeisen verbieten, Antrag der Fraktion B´90/DIE
GRÜNEN (Drs. 17/2254), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Ist es Tierquälerei, Pferde mit einem Brandzeichen zu markieren? Grüne und Landesregie-
rung sind hier geteilter Meinung. Während die Grünen unnötige Schmerzen für das Tier be-
klagen, hält das Landwirtschaftsministerium am so genannten Schenkelbrand fest. Die Lan-
desregierung macht sich im Bundesrat dafür stark, dass Züchter neben der ohnehin vorge-
schrieben Kennzeichnung per Transponder-Chip auch das Brandeisen einsetzen dürfen.
Schleswig-Holstein hat eine entsprechende Änderung der Viehverkehrsverordnung in den
Bundesrat eingebracht. Damit stellt sich der Norden auch gegen das CSU-geführte Bundes-
landwirtschaftsministerium.
Das Kieler Agrarministerium verweist auf ein vom Land Schleswig-Holstein in Auftrag gege-
benes Gutachten. Dies besage, dass sowohl der Schenkelbrand als auch die Injektion des
Chips zu Belastungen wie Angst, Erschrecken oder einem kurzen Schmerzreiz beim Pferd
führen. Untersuchungen an der Haut des Pferdes hätten allerdings ergeben, dass beim Ver-
gleich der beiden Kennzeichnungsmethoden die Schäden durch den Heißbrand gering seien,
während die Haut durch das Transponder-Implantat erheblich belastet werde. Laut Landesre-
gierung kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass der Heißbrand der Transponder-
Implantation überlegen sei. Auch viele Pferdezüchter im Lande beharren auf dem Schenkel-
brand, zumal das Brandzeichen die Herkunft des Tiers auch äußerlich sichtbar mache.
Demgegenüber stellen die Grünen heraus: ,,Der Schenkelbrand verursacht bei den Tieren
erhebliche Schmerzen und Leiden, die nicht erforderlich sind." Und: ,,Angesichts der nach
dem Stand der Technik heute möglichen und nach der Viehverkehrsordnung zudem verpflich-
tenden Kennzeichnung von Pferden mittels Transponder wird kein Bedarf mehr für eine
Kennzeichnung mittels Schenkelbrand gesehen". Die Grünen fordern die Landesregierung
auf, ihre Pro-Brandeisen-Initiatve zurückzuziehen und verweisen auf eine Entschließung des
Bundesrates aus dem Jahr 2010. Damals hatte sich die Länderkammer mehrheitlich gegen
den Schenkelbrand ausgesprochen.
Der Agrarausschuss des Bundesrates hat Mitte Februar über den schleswig-holsteinischen
Vorstoß debattiert. Eine Entscheidung der Länderkammer wird für den März erwartet. Unter-
dessen ist eine Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem Bundeslandwirtschaftsministeri-
um auf dem Weg, die auch ein Verbot des Schenkelbrandes vorsieht.
TOP 35 Windenergie nutzen statt abschalten, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN
(Drs. 17/2262), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
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Die Windkraft boomt, doch häufig stehen die schleswig-holsteinischen Windräder still, weil
das Leitungsnetz überlastet ist. Die Betreiber erhalten in diesem Fall eine finanzielle Ent-
schädigung, für die letztlich die Stromkunden aufkommen. Im vergangenen Jahr summierten
sich diese Ausgleichszahlungen im Lande auf rund 20 Millionen Euro. Der Netzausbau ist
daher parteiübergreifend ein Kernanliegen der Landespolitik. Die Grünen bringen nun eine
weitere Idee ins Spiel, wie der Strom verwertet werden kann, der ansonsten wegen mangeln-
der Stromleitungen dem Einspeisemanagement (Eisman) zum Opfer fallen würde.
Der Grundgedanke: Ist das Leitungsnetz überlastet, wird mit dem überschüssigen Windstrom
Methangas oder Wasserstoff produziert und in Gasrohren geparkt. Sind die Netze wieder frei,
wird aus dem Gas wieder Strom. Die Grünen fordern die Landesregierung auf, einen Modell-
versuch für diese Technologie im Lande anzustoßen. In einer Modellregion sollen 1.000
Stromkunden als ,,Sonderverbraucher für Eisman-Strom" dieses Verfahren testen, das
schleswig-holsteinische Wissenschaftler entwickelt haben.
TOP 38 20 Jahre Ostseerat - eine Erfolgsgeschichte für Schleswig-Holstein, Antrag der
Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2275), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Rede-
zeit 35 Minuten
Aus Anlass des 20-jährigen Bestehens des Ostseerates sprechen CDU und FDP im Landtag
von einer ,,Erfolgsgeschichte der Zusammenarbeit der Ostseeanrainer". Die Regierungsfrakti-
onen rufen die Landesregierung auf, sich im Rahmen der aktuell laufenden deutschen Präsi-
dentschaft im Ostseerat für die Themen saubere Schifffahrt, Schiffssicherheit und technologi-
scher Fortschritt einzusetzen.
Das 20-jährige Bestehen des Ostseerates haben hochrangige Vertreter der Mitgliedsländer
Anfang Februar auf Schloss Plön gefeiert. Ein Schwerpunkt der Gespräche war die Energie-
sicherheit, etwa mit Blick auf die Förderländer Russland und Norwegen. Weitere Themen
waren dem Vernehmen nach der Umweltschutz, der Tourismus, der Jugendaustausch und
die Hochschulzusammenarbeit.
Verkürzte Mittagspause von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr vorgesehen
TOP 32 Einheitliche Standards für einen besseren Schutz von Pflegekindern, Antrag
der Fraktionen von SPD und B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2259neu), geplanter Aufruf
14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Angesichts des Todes des Pflegekindes Chantal in Hamburg fordern die Grünen von der
Landesregierung, für Schleswig-Holstein einheitliche Standards bei der Auswahl, der Schu-
lung und der Prüfung von Pflegeeltern festzulegen. Auch die Erfahrungen der örtlichen Ju-
gendhilfe sowie des Landesverbandes für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien und des Kin-
derschutzbundes sollen hierbei einfließen.
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Die elfjährige Chantal war in der Obhut ihrer drogensüchtigen Pflegeeltern an der Heroin-
Ersatzdroge Methadon gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem gegen die
Pflegeeltern wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung. Außerdem gibt es Ermittlungen gegen
das Jugendamt und den freien Träger ,,Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen" (VSE).
Der Fall Chantal war der fünfte Fall dieser Art in der Hansestadt in den vergangenen Jahren.
In Schleswig-Holstein waren laut Statistik der Kinder- und Jugendhilfe zum Stichtag
31.12.2010 insgesamt 3.106 Kinder in Vollzeitpflege, davon 2.421 bei fremden Pflegeperso-
nen und 685 bei Verwandten. Die Verantwortung liegt bei den Kreisen und Städten. Hier er-
folgt die Auswahl, Vermittlung und Betreuung von Pflegefamilien. Vertreter des Städtever-
bandes und des Landkreistages haben Anfang Februar im Sozialausschuss des Landtages
darauf hingewiesen, dass die Kommunen hier stark auf die persönliche Eignung der Kandida-
ten achten und die Pflegefamilien regelmäßig besuchen und beraten. Hierbei arbeiten sie
auch mit freien Trägern der Jugendhilfe zusammen.
Zudem gebe es im Lande ,,ein gut ausgebautes vernetztes System präventiver Kinderschutz-
arbeit", heißt es bei den Kommunalverbänden weiter. Dies werde nun ,,vor dem Hintergrund
der laufenden Erkenntnisse aus Hamburg auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls wei-
terentwickelt". In Schleswig-Holstein bestünden aber noch ausführlicher als in Hamburg
eindeutige Regelungen zum Schutz von Pflegekindern.
TOP 42 Neuordnung der Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktio-
nen von CDU und FDP (Drs. 17/2279), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35
Minuten
Im Januar haben die Universitäten Kiel und Lübeck ihr Zukunftskonzept für die Hochschul-
medizin im Lande vorgestellt. Im Kern sollen beide Standorte dabei unter einem gemeinsa-
men Dach - einer Holding - eigenständiger als bisher arbeiten können. Nun nimmt die Lan-
desregierung auf Antrag von CDU und FDP Stellung zu dem Papier.
Knackpunkt: Wie passt der neue Kurs der beiden Unis zu dem Betreibermodell für das Uni-
versitätsklinikum UKSH, das Landesregierung und Landtag im letzten Herbst auf den Weg
gebracht haben? Hier wurde ein so genanntes Asset-Modell favorisiert, bei dem das Land die
Klinik-Immobilien an einen privaten Investor verkauft und anschließend zurückmietet. Eine
weitere Frage ist: Welche Auswirkungen haben die Pläne auf die Sanierung des stark reno-
vierungsbedürftigen Groß-Klinikums?
Das Zukunftsprogramm sieht vor, dass Kiel und Lübeck unabhängiger und eigenverantwortli-
cher arbeiten als bisher. Eine übergreifende Holding soll beide Klinika zusammenfassen. Sie
soll nach den Plänen von einem Strategievorstand geleitet werden, der sich aus den Mitglie-
dern beider Klinikvorstände zusammensetzt. Die Holding soll sich um strategische Fragen
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sowie um die Koordinierung der gemeinsamen Tochterunternehmen, der übergreifenden Ein-
richtungen der Krankenversorgung und der Verwaltung kümmern. Campusübergreifend agie-
ren unter anderem die Labordiagnostik und ein Zentrum für Integrative Psychiatrie.
Demgegenüber sollen sich die Klinikvorstände jeweils vor Ort auf das operative Geschäft
konzentrieren. Außerdem wollen die Unis in Kiel und Lübeck die wissenschaftliche Zusam-
menarbeit verstärken. Für diese Aufgabe soll ein Gremium gebildet werden, das Ziele mit
dem Land abstimmt und Forschungsvorhaben koordiniert.
Holding und Klinika sollen als Anstalten öffentlichen Rechts organisiert werden, um weiter
eine öffentliche Trägerschaft der Krankenversorgung zu sichern. Privatisierungsüberlegungen
wären damit vom Tisch. Aus Sicht beider Unis könnte eine neue Struktur 2014 umgesetzt
werden. Die bis dato eigenständigen Klinika in Kiel und Lübeck waren 2003 zum Universitäts-
klinikum Schleswig-Holstein zusammengeführt worden. Mit ihren Vorstoß in Richtung mehr
Eigenständigkeit orientieren sich die beiden Standorte auch an einer Empfehlung des Wis-
senschaftsrates aus dem letzten Jahr: ,,Der Schlüssel für den Erfolg der jüngeren Entwicklung
in der Universitätsmedizin des Landes liegt erkennbar in einer standortindividuellen Profilbil-
dung begründet", konstatierte das Berater-Gremium.
TOP 44 Keine Ratifizierung von ACTA, Antrag der Fraktion B´ 90/DIE GRÜNEN
(Drs. 17/2281), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit Wochen wächst die Protestwelle gegen das ACTA-Abkommen deutschlandweit gingen
Anfang Februar zehntausende Menschen gegen ACTA auf die Straße. Jetzt fordern auch die
Grünen im Landtag den Bund, die EU sowie ihre weiteren Mitgliedstaaten auf, das Vertrags-
werk nicht zu unterzeichnen. Anstatt, wie von den Unterzeichnern vorgesehen, geistiges Ei-
gentum zu schützen, gehe ACTA zulasten persönlicher Freiheitsrechte, so die Grünen im
Landtag.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll das Vorgehen gegen Produktpiraterie,
Fälschungen und andere Verstöße gegen das Urheberrecht vereinheitlichen. Dabei geht es
auch um Urheberrechtsverletzungen im Internet. Neben der Europäischen Union und ihren 27
Mitgliedsstaaten sind weitere Industrieländer Vertragspartner, etwa die USA, Japan, Austra-
lien, Kanada und Südkorea. Mitte Dezember 2011 stimmte der EU-Ministerrat dem Abkom-
men zu. In der EU wurde es bislang von 22 Staaten unterzeichnet. Ein paar Länder fehlten
noch darunter Deutschland.
Die EU-Kommission will mit dem Abkommen geistiges Eigentum wie Patente oder Marken
wirksamer schützen. Piraterie fügt der Wirtschaft große Schäden zu: Europäische Unterneh-
men erleiden Medienberichten zufolge pro Jahr Verluste im Wert von etwa acht Milliarden
Euro durch Produktfälschungen. Zudem geht es um das Herunterladen von Liedern, Filmen,
Büchern oder Zeitungsartikeln im Internet. Diese sind leicht zu kopieren und werden oft kos-
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tenlos angeboten. ACTA soll regeln, wie Geschädigte besser mit Justiz, Zoll und Polizei zu-
sammenarbeiten könnten.
ACTA-Gegner befürchten eine Einschränkung der Freiheit im Internet. Frühere Entwürfe des
Abkommens sahen etwa vor, dass Internetanbieter überwachen müssten, welche Daten von
ihnen übertragen werden. Für das Videoportal YouTube hieße das zum Beispiel, dass das
Unternehmen verantwortlich wäre, wenn hochgeladene Filme gegen das Urheberrecht ver-
stoßen. Um sich davor zu schützen, könnten sich die Anbieter dann gezwungen sehen, das
Recht im Internet durchzusetzen. Sie würden damit eine der wichtigsten Aufgaben des Staa-
tes übernehmen und zu ,,Hilfssheriffs", wie Kritiker beklagen. In der nun beschlossenen Versi-
on steht diese Absicht nicht mehr explizit. Netzaktivisten beklagen aber, dass die schwammi-
gen Formulierungen später doch wieder zu schärferen Regelungen führen könnten.
TOP 45 Menschenrecht auf medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere, An-
trag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2282), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Rede-
zeit 35 Minuten
Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis wird in Schleswig-Holstein ihr ,,Menschenrecht auf Ge-
sundheit" verwehrt. Das beklagen die Linken. Denn: Wenn ein ,,Papierloser" einen Arzt aufsu-
che, leite das für die Kosten zuständige Sozialamt diese Information an die Ausländerbehör-
den weiter es drohe dann die Abschiebung. Entsprechend meiden viele Betroffene den
Gang in die Praxis und wenden sich stattdessen an die ehrenamtlichen Helfer der medizini-
schen Flüchtlingshilfe. Dort aber gebe es keine ,,verlässliche und ausreichende Versorgungs-
struktur".
Die Linken fordern deshalb von der Landesregierung, einen ,,Anonymen Krankenschein" ein-
zuführen. Und: In jedem Kreis soll eine ,,Clearingstelle" eingerichtet werden, die die Kranken-
scheine ausgibt und die Betroffenen berät. Nach Schätzungen der Linken lebt in Schleswig-
Holstein eine ,,vierstellige Anzahl" von Menschen ohne Papiere. Das Land sei aufgrund von
UN-Beschlüssen wie auch der eigenen Gesetzgebung verpflichtet, ihnen zu helfen.
TOP 48 Den Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit wieder einrichten, Antrag der
Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2069), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialaus-
schusses (Drs. 17/2184), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Linke fordert die unbefristete Wiedereinführung des Blindenfonds voraussichtlich ver-
geblich. Der Fonds, 2006 für die Dauer von zunächst fünf Jahren als Kompensation für eine
damalige Kürzung des Landesblindengeldes eingerichtet, war 2011 halbiert und 2012 abge-
schafft worden. Schwarz-Gelb hatte ihn mit Verweis auf den klammen Landeshaushalt gestri-
chen und blieb auch im Sozialausschuss bei dieser Haltung. SPD, Grüne und SSW enthielten
sich.
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Mit Mitteln des ,,Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für blinde und
sehbehinderte Menschen" wurden Strukturverbesserungen für blinde und sehbehinderte
Menschen im öffentlichen Raum gefördert etwa Tonbandgeräte mit gesprochenen Informa-
tionen für Gäste in verschiedenen Museen und Urlaubsorten. Die Linken fordern nun einen
jährlichen Sockelbetrag von 400.000 Euro für diese Zwecke. Mit der jüngst erfolgten Halbie-
rung des Blindengeldes für Erwachsene habe sich die Situation für sehbehinderte Menschen
im Lande ohnehin erschwert, so die Linken.
TOP 61 Pflegepolitische Perspektiven des Landes Schleswig-Holstein, Antrag der Frak-
tionen von CDU und FDP (Drs. 17/1975), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2223),
geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In den kommenden Jahren wird es immer mehr pflegebedürftige ältere Menschen in Schles-
wig-Holstein geben und voraussichtlich immer weniger Pflegefachkräfte. Es sei eine ,,ge-
samtgesellschaftliche Aufgabe", diese Entwicklung zu meistern, betont die Landesregierung
in einem von CDU und FDP beantragten Bericht.
Die Menschen werden älter, während die Geburtenrate sinkt. Konsequenz: Die Zahl der Pfle-
gebedürftigen wird laut den Berechnungen der Pflegestatistik von derzeit rund 80.000 auf
114.000 im Jahr 2025 ansteigen. Im gleichen Zeitraum wird die Zahl der Erwerbstätigen im
Lande um rund 50.000 sinken. Und: Die Kosten für die Pflege werden sich innerhalb der
nächsten 40 Jahre voraussichtlich auf 2,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts verdoppeln.
Ein Lösungsansatz: Die Landesregierung will die häusliche Pflege stärken, denn: ,,Die meis-
ten älteren Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben."
Dies senke auch die Kosten, denn eine Betreuung in einem Heim sei sehr viel teurer. Um die
Pflege in häuslicher Umgebung zu ermöglichen, spricht sich die Landesregierung für eine
wohnortnahe ,,Pflegeinfrastrukturplanung" der Kreise und Städte aus, in der Beratungsange-
bote sowie ambulante und stationäre Dienste vernetzt werden.
Zudem müsse der Beruf des Alten- und Krankenpflegers attraktiver werden, etwa durch eine
höhere Bezahlung, mehr Aufstiegschancen sowie durch bessere Arbeitsbedingungen etwa
was den Zeitaufwand und die körperliche Belastung angeht. Grundsätzlich gelte: ,,Die Pflege-
kräfte verdienen eine angemessene gesellschaftliche Anerkennung ihrer beruflichen Leis-
tung." Der Weg dahin führt nach Auffassung des Sozialministeriums über eine Reform der
Ausbildung. So arbeiten die Länder daran, die Berufe der Alten-, Kranken sowie Kinderkran-
kenpfleger in einem Berufsbild zusammenzuführen. Und: Auch Kranken- und Pflegekassen
sollten sich finanziell an der Ausbildung beteiligen.
Derzeit gibt es im Lande rund 37.300 Schwestern und Pfleger. Der Großteil (31.600) sind
Frauen. 28.300 arbeiten in stationären und etwa 9.000 in ambulanten Einrichtungen.
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Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter
www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die Februar-Ausgabe wird voraussichtlich am
Nachmittag des Dienstag, 21. Februar, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sit-
zungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammen-
fassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der
Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeit-
plan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver-
folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die
Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.
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Reihenfolge der Beratung der 25. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der
Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde er-
folgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemel- Voraussichtl.
dete Rede- Beginn der
zeit Beratung
TOP
Mittwoch, 22. Februar 2012
1 Aktuelle Stunde zur finanziellen Situation der Hochschulen 60 10:00
49 Chancen einer verstärkten norddeutschen Kooperation 35 11:00
2 Änderung des Schulgesetzes Stärkung der Freien Schulen sowie Antrag 35 11:35
zur Sicherung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft
3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 35 12:10
13 + 40 Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 53 der Verfassung und 70 15:00
Bericht zu den Auswirkungen des Jahresabschlusses 2011
11 Gesetzentwurf zur Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen 35 16:10
6 Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes 35 16:45
Donnerstag, 23. Februar 2012
30 + 54 Bundeswehrreform und Standortschließungen sowie Beschäfti- 35 10:00
gungsmöglichkeiten
7 Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels 35 10:35
12 Volksinitiativen für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide 5 11:10
sowie Verankerung von Volksentscheiden ins Grundgesetz
19 Mädchen und Frauen im Strafvollzug des Landes Schleswig-Holstein 35 11:15
21 Entwicklungspolitische Verantwortung anerkennen 35 11:50
Gedenkminute für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt 12:00
26 + 41 Anträge zum Flughafen Lübeck-Blankensee 35 15:00
57 Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor Gewalt 35 15:35
23 + 43 Anträge: 35 16:10
+ 58 Gemeinsame Berufsbildungskonferenz von Bund und Ländern
Übergang von Schule zu Beruf neu gestalten
Bericht zu Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein
24 Für eine landesweite Kita-Sozialstaffel 35 16:45
Freitag, 24. Februar 2012
25, 28, Anträge: 105 09:00
28, 31, - Bildung ist Lebenschance
33, 34, - Unterrichtsausfall erfassen und gegensteuern
36, 37 - Friesischunterricht an den Schulen ausweiten
- Kein Kind zurücklassen - Ausbau der Lese- und mathematischen
Förderung
- Stärkung der Sprachförderung
- Betreuungsgeld stoppen
- Keine Streichung von Lehrerstellen zum kommenden Schuljahr
29 Pferdekennzeichnung mit Brandeisen verbieten 35 10:45
35 Windenergie nutzen statt abschalten 35 11:20
38 20 Jahre Ostseerat - eine Erfolgsgeschichte für Schleswig-Holstein 35 11:55
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angemel- Voraussichtl.
dete Rede- Beginn der
zeit Beratung
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Verkürzte Mittagspause von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr vorgesehen
32 Einheitliche Standards für einen besseren Schutz von Pflegekindern 35 14:00
42 Neuordnung der Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein 35 14:35
44 Keine Ratifizierung von ACTA 35 15:10
45 Menschenrecht auf medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere 35 15:45
48 Den Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit wieder einrichten 35 16:20
61 Pflegepolitische Perspektiven des Landes Schleswig-Holstein 35 16:55
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen
(Sammeldrucksache 17/2296):
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4 Anpassung des Landesrechts an das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
8 Staatsvertrag über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion
9 Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
10 Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den NDR
14 Abkommen über die Zentralstelle Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder
15 Abkommen über die Zentralstelle für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
16 Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums
17 Wahl der Mitglieder des Landtages für den Wahlkreisausschuss
18 Vorschlag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN für ein Mitglied im Richterwahlausschuss
22 Chancen der EU-Fischereireform 2013 für Schleswig-Holstein nutzen
27 Beibehaltung der Sportbootführerscheinpflicht für Boote ab 3,68 kw (5 PS)
47 Überprüfung der GMSH einleiten
50 Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung für 2009 bis 2010
51 Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr
52 Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen
53 Einwilligung in die Veräußerung des ehemaligen Katasteramts in Pinneberg
55 Förderung von Frauen und Mädchen im Sport
56 Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht (Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung)
62 Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein
20 a) Europäisches Jahr zum aktiven Altern
b) Europäische Bürgerbeteiligung
- Beratung wird für das März -Plenum mit einer Redezeit von 5 Minuten vorgesehen -
39 Zukunft der gerichtsinternen Mediation sichern
- Beratung wird für das März -Plenum mit einer Redezeit von 5 Minuten vorgesehen -
46 Erhalt des Ansatzes ,,Kultur, Sprache und gegenseitiges Verständnis" im neuen INTERREG A - Pro-
gramm für die Region Sønderjylland-Schleswig nach 2013
59 Kommunalen Investitionsbedarf beziffern
60 Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Schleswig-Holstein
- Beratung wird für das März -Plenum mit einer Redezeit von 5 Minuten vorgesehen -
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