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Presseticker > alle > 2012 > Februar > 22 > 12:50

Anke Spoorendonk zu TOP 2 - Stärkung der Freien Schulen; Vielfalt fördern - Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sichern

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation
Kiel, den 22. Februar 2012
Es gilt das gesprochene Wort




Anke Spoorendonk


TOP 2          Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes ­
               Stärkung der Freien Schulen; Vielfalt fördern ­ Finanzierung
               der Schulen in freier Trägerschaft sichern
               Drs. 17/510, 17/2176, 17/2052


Oft genug haben wir uns in diesem Landtag mit der Finanzierung der Schulen in Freier

Trägerschaft befasst ­ viel weiter sind wir aber bis heute nicht gekommen. Denn richtig ist ja,

dass der Ursprungsentwurf von Bündnis 90/Die Grünen seit Oktober 2010 im Ausschuss

,,rumschmort". Er wurde mehrfach zurückgestellt, weil die Landesregierung ankündigte, mit

einem eigenen Gesetzentwurf kommen zu wollen und es daher sinnvoll sei, beide

Gesetzesinitiativen gemeinsam zu beraten. Daraus ist bekanntlich nichts geworden. Was

bleibt, ist die Feststellung, dass der Bildungsminister, als er noch den Hut des

bildungspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion auf hatte, sich so etwas wie die

Stellungnahmen des Bildungsministeriums zu dem Gesetzentwurf der Grünen nicht hätte

gefallen lassen.

Der SSW begrüßt, dass die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen im

Bildungsausschuss ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass sich die besagten

Änderungen des Schulgesetzes allein auf die deutschen Schulen in Freier Trägerschaft

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beziehen. Die Gleichstellung der Schulen der dänischen Minderheit mit den öffentlichen

Schulen wird dadurch nicht in Frage gestellt; und das ist gut so ­ nicht zuletzt für den

Stellenwert der Minderheitenpolitik unseres Landes.

Der SSW sieht die Schulen in Freier Trägerschaft als eine Bereicherung unserer Schullandschaft.

Hier werden oftmals pädagogische Konzepte erprobt, die auch den öffentlichen Schulen zu

Gute kommen. ­ Oder anders formuliert: Die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebene

Schulpflicht setzt praktisch voraus, dass den Familien auch die Wahl einer Alternative geboten

werden muss. Anerkannte Privatschulen sind also durch das Grundgesetz geschützt. Daraus

geht auch hervor, dass das sogenannte Sonderungsverbot nur verfassungskonform

einzuhalten ist, wenn es streng überwacht wird. Soll heißen: Der Verbesserung der schulischen

Situation durch die Bezahlung von Schulgeld sind enge Grenzen gesetzt

Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Gesetzentwurf ein notwendiger Schritt in die

richtige Richtung. Ich rufe in Erinnerung, dass wir es bei diesem Tagesordnungspunkt inhaltlich

gesehen mit zwei unterschiedlichen Ansätzen zu tun haben: Ein Gesetzentwurf mit der

zusätzlichen Besonderheit, dass für die Umsetzung ein Zeitraum von mehreren Jahren

vorgesehen ist; zum anderen liegt ein Entschließungsantrag der Grünen vor, der die

Notwendigkeit eines konkreten, transparenten Verfahrens einfordert: Landesregierung,

Landesrechnungshof, die LAG der Schulen in Freier Trägerschaft sind aufgefordert, gemeinsam

mit dem Schulleiterverband, den Kommunalen Spitzenverbänden und einer Vertretung der

Landeselternbeiräte eine faire und transparente Berechnungsgrundlage zu erarbeiten, und

diese bis August 2012 dem Landtag vorzulegen.

Dies ist natürlich ein völlig anderer Ansatz als in dem Gesetzentwurf der Grünen. Für beide gilt

aber, dass sich die Antragsteller keine Umsetzung von heute auf morgen vorstellen. Dafür ist

diese Materie auch zu komplex. Gleichwohl haben wir es mit Begriffen zu tun, wie wir sie

ansonsten auch im Schulgesetz wiederfinden ­ nicht zuletzt mit der Errechnung von

Schülerkostensätzen, wobei jetzt laut Schulgesetz von einer Vollkostenrechnung aus zu gehen

ist. Wer sich auskennt, wird wissen, dass das bestehende Gesetz hier wesentliche

Schwachstellen aufweist. Denn der Schülerkostenansatz ist bisher weder transparent noch

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nachvollziehbar. Erst wenn alle Kosten in einer - an den staatlichen Schulen orientierten -

Vollkostenberechnung einbezogen sind, kann eine transparente Grundlage über die

Förderhöhe für die Freien Schulen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang greift die

,,Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft" die von Bildungsminister am 1.

Dezember im Bildungsausschuss präsentierte Kostenrechnung auf und stellt fest: Wenn die

Vollkostenrechnung bei einer Förderhöhe von 85% keine prozentuale Erhöhung für die Freien

Schulen vorsehe, sie aber dennoch zu einer Erhöhung der Landesausgaben führe, dann werde

deutlich, wie unzureichend und benachteiligend die bisherige Förderung der Schulen sei. Bei

genauerer Betrachtung der Darstellung der Kostenwirkungen des Gesetzesentwurfes werde

zudem ein extrem niedriger Prozentsatz bei der Landesförderung der allgemeinbildenden

Schulen sichtbar. Dieser liege ,,wohl bei rund 58% der Vollkosten, nicht bei 80 oder 85%",

womit die derzeitige Förderhöhe ,,nicht mit den Vorgaben der Verfassung vereinbar" sei.

Der SSW wird beiden Anträgen zustimmen. Wir brauchen unserer Meinung nach das politische

Signal, wofür diese Initiativen stehen. Ich bin davon überzeugt, dass es hätte gelingen können,

den Einstieg in eine faire Bezuschussung der Schulen in Freier Trägerschaft hinzubekommen,

wenn es denn den politischen Willen dazu gegeben hätte. Stattdessen hat der

Bildungsminister den Kopf im Sand versteckt, weil er glaubt, so nicht gesehen zu werden. Das

Aussitzen von Problemen hat aber auf Dauer nie funktioniert!
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