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Bildungspolitik
Nr. 077/12 vom 22. Februar 2012
Heike Franzen zu TOP 2: Der Grüne Vorschlag ist ungerecht!
Sperrfrist: Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort!
Ich finde es schon erstaunlich, dass die Grünen nach der Sitzung des
Bildungsausschusses, in der der Minister ausführlich auf die
Unzulänglichkeiten des grünen Gesetzentwurfes hingewiesen hat, diesen
Gesetzentwurf und den dazugehörigen Antrag immer noch aufrecht erhalten.
Auch die von Ihnen vorgeschlagenen Veränderungen sind nicht dazu
geeignet, den Gesetzentwurf zu verbessern.
In Ihrem Antrag wollen Sie, dass wir hier eine haushaltsrelevante
Entscheidung treffen, nämlich die Finanzierung der Schulen in freier
Trägerschaft ab 2013 schrittweise auf 85 % anzuheben. Das Ministerium
sollen wir auffordern, dafür eine Berechnungsgrundlage innerhalb dieses
Jahres vorzulegen. Das heißt also, wir fassen erst den Beschluss und lassen uns
dann mal vorlegen, was uns das kosten soll. Wenn man überhaupt über eine
neue Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft reden will, was ja
bekannter Maßen alle in diesem Hause wollen, dann kann das ja wohl nur
umgekehrt der Fall sein. Wir müssen zuerst einmal über die Auswirkungen
Ihres Antrages informiert sein, und das sowohl für den Landeshaushalt als
auch für die einzelnen Schulen, bevor wir hier einen solchen Beschluss fassen.
14 Seiten umfasst die Stellungnahme des Ministeriums zu Ihrem
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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Gesetzentwurf. Ich gehe mal davon aus, dass Sie sich damit beschäftigt haben.
Was die Fachabteilungen da aufgeführt haben, muss Ihnen doch klar machen,
dass man ihren Vorschlag nun wirklich nicht weiter verfolgen kann.
Geschätzte Mehrbedarfe von 31,5 Mio. würde Ihr Gesetzentwurf zu Lasten
des Landeshaushaltes auslösen.
Die Schülerkostensätze können in der Form, wie Sie sie vorschlagen, gar nicht
erhoben werden. Wie Sie wissen, ist der Schullastenausgleich 2009 geändert
worden. Es gibt gar keine Erhebung des Schülerkostensatzes mehr auf
Landesebene, es erfolgt ein Vollkostenausgleich unter den Kommunen. Sie
wollen also die Kommunen mit viel Verwaltungsaufwand belasten. Sachkosten
und Investitionskosten sollen die Kommunen erheben, um einen
durchschnittlichen Schülerkostensatz aller Schulen im Land zu ermitteln, um
damit die Grundlage für eine Landesaufgabe zu schaffen. Nämlich die
Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft. Dieser Aufwand ist nicht zu
rechtfertigen.
Darüber hinaus erfolgt der Schulkostenausgleich für die Schulen in freier
Trägerschaft über die Schularten und nicht, wie in Ihrem Gesetz und Ihrem
Antrag beschrieben, über Schulstufen.
Die Stellungnahme der Landesregierung macht auch deutlich, dass es bei dem
grünen Entwurf zu erheblichen Verwerfungen unter den Schulen in freier
Trägerschaft kommen wird. Profitieren würden von Ihrem Entwurf
insbesondere die beiden großen Waldorfschulen und Schulen, die
Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
,,Lernen" beschulen. Während die berufsbildenden Ersatzschulen je nach
Schulart und Fachrichtung mit einer deutlichen Reduktion der
Schülerkostensätze rechnen müssten.
Ich frage Sie ganz ernsthaft: Wollen Sie das wirklich, 31,5 Mio. mehr
ausgeben, die zu einer Unwucht in der Finanzierung der Schulen in freier
Trägerschaft führen?
Die Finanzierung unserer Schulen in freier Trägerschaft ist ein gewachsenes
System und wahrlich nicht einfach zu durchdringen. Eine gerechtere und
transparentere Finanzierung zu erarbeiten, bei der es nicht zu
Benachteiligungen von Schulen und Schularten kommt, kann man daher nicht
mal eben aus dem Ärmel schütteln.
Und die Diskussionen, die wir in der letzten Zeit dazu geführt haben, zeigen,
wie schwierig diese Aufgabe ist.
Die Grünen geben immer vor, an der Sache orientiert arbeiten zu wollen. Und
da bin ich wieder am Anfang meines Beitrages. Sachgerecht wäre es gewesen,
den Entwurf und auch Ihren Antrag zurück zu ziehen. Da wir uns aber im
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Wahlkampf befinden, glauben Sie vermutlich, dass Sie mit beidem
Prozentpunkte für die Wahl am 6. Mai ernten können. Unsere Zustimmung zu
Ihrem Ansinnen werden Sie im Sinne der Schulen in freier Trägerschaft und im
Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik jedenfalls nicht ernten.
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