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Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 22. Februar 2012
TOP 2: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes Stärkung der Freien Schulen / Vielfalt
fördern Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sichern (Drucksachen 17/2176, 17/2052)
Dr. Henning Höppner:
Prioritäten setzen: mehr Geld oder mehr Schulen
das Thema ,,Schulen in freier Trägerschaft" ist schon in der Vergangenheit immer wieder eines
gewesen, bei dem SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nicht an einem Strang gezogen haben.
Das gilt auch für das andere politische Lager. Traditionell sind FDP und GRÜNE die
Interessenvertreter der freien Schulen gewesen, während SPD und CDU hier zurückhaltender
waren.
Die Sozialdemokraten stehen in Schleswig-Holstein ebenso wie in allen anderen Bundesländern
zu dem, was unser Grundgesetz über das Recht auf die Gründung von freien Schulen sagt. Wir
tun das auch nicht zähneknirschend, denn für uns sind die freien Schulen mehr als ein
notwendiges Übel. Auch wenn wir eine entsprechende Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag
zusammenbekämen, würden wir nicht unsere Hand heben, um den Artikel 7 Absatz 4
aufzuheben.
Denn viele freie Schulen haben wichtige Impulse dafür gegeben, das Lernen an den
öffentlichen Schulen zum Besseren zu verändern. Und die Verbände der Privatschulen wissen
auch sehr genau, dass sie an der SPD weder einen kritiklosen Bewunderer noch einen Gegner,
sondern einen kritisch-konstruktiven Partner haben.
Der Antrag der GRÜNEN geht allerdings von Voraussetzungen aus, die wir in dieser Form nicht
teilen. Dass wir in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich wenige Privatschulen haben, hat
maßgeblich etwas mit der konfessionellen Struktur unserer Bevölkerung zu tun. Denn wenn Sie
sich die Privatschulen in der Fläche ansehen, handelt es sich in sehr vielen Fällen um
katholische Schulen. Nun ist Schleswig-Holstein eines der Bundesländer, an denen der deutsche
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Papst wenig Freude hat. Bei uns ist einfach kein großer Bedarf an katholischen Privatschulen
gegeben.
Und dann wird immer wieder vorgebracht, die Privatschulen in Schleswig-Holstein seien im
Bundesvergleich ja so furchtbar schlecht finanziert. Das hält nur leider keiner Überprüfung stand.
Ich habe mir die Mühe gemacht, mir die Schulgesetze bzw. Privatschulgesetze der übrigen
Bundesländer einmal anzusehen. Und danach liegen wir mit unseren zwei Jahren Wartefrist
recht gut, viele Bundesländer lassen die neu gegründeten Privatschulen immer noch drei Jahre
lang schmoren, bis der Landeszuschuss fließt.
Und die Bezugnahme auf die Schülerkostensätze stellt die Privatschulen bei uns wesentlich
besser als die in vielen anderen, oft auch wohlhabenderen Bundesländern, denn eine ganze
Reihe von Ländern beteiligt sich zwar an den Personalkosten, übernimmt aber keine weiteren
Sachkosten.
Man kann wollen, dass wir in Schleswig-Holstein mehr Privatschulen bekommen. Man kann
wollen, dass die vorhandenen Schulen in freier Trägerschaft mehr öffentliche Mittel erhalten, um
ihre Arbeit zu verbessern. Das ist eine Frage der Prioritätensetzung.
In Ihrem weitgehend überarbeiteten Gesetzentwurf gehen Sie von einer systematischen
jährlichen Erhöhung des Zuschusses für die deutschen Privatschulen um 1,5 Millionen Euro
aus. Das ist nicht wenig Geld. Und deswegen sind wir der Auffassung, dass diese Forderung
eine legitime politische Prioritätensetzung ist, die wir einfach so nicht teilen wollen, sondern
ausführlich auch mit den betroffenen Trägern der freien Schulen diskutieren müssen.
Es darf schulpolitisch keine voneinander abgekoppelten Entwicklungsstränge zwischen privaten
und öffentlichen Schulen geben. Wir werden deshalb wie im Ausschuss gegen Ihren
Gesetzentwurf und gegen Ihre Entschließung stimmen.
Es wird sich sicherlich Gelegenheit bieten, in einem anderen Rahmen darüber zu reden, welche
unserer politischen Prioritäten wir in der 18. Legislaturperiode umsetzen.