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Presseticker > alle > 2012 > Februar > 22 > 15:28

Birgit Herdejürgen zu TOP 13 + 40: Schuldenbremse: ja - kaputt kürzen: nein!

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Es gilt das gesprochene Wort!

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TOP 13 + 40, Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 53 Landesverfassung (Schuldenbremse) und
Auswirkungen des Jahresabschlusses 2011 (Drucksache 17/2248 und 17/2277)




Birgit Herdejürgen:

Schuldenbremse: ja ­ kaputt kürzen: nein!



Das unbestritten gute Haushaltsergebnis, das uns heute vorgestellt wurde, ist zurückzuführen
auf die sehr positive wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik. Sie ist auch Verdienst
der Unternehmen und der Beschäftigen in Schleswig-Holstein. Verbunden mit einem nach wie
vor niedrigen Zinsniveau ist dies ein glückliches Zusammentreffen, das natürlich erfreulich ist.

Dennoch: Die Personalkosten sind im Jahr 2011 weiter gestiegen und werden auch in den
nächsten Jahren deutliche Anstiege verzeichnen. Die Kürzungen beim Personal reichen nicht
aus, um Mehrausgaben durch Tarifsteigerungen, steigende Sozialversicherungsabgaben,
Beihilfe und Altersversorgung auszugleichen. Damit sind auch zwei zentrale Risiken
identifiziert, denen sich das Parlament in künftigen Haushaltsberatungen stellen muss:
steigende Zinsen und steigende Personalkosten.

Klar ist aber auch, dass dieses Ergebnis deutlich besser aussehen könnte, wenn die
Landesregierung sich nicht wiederholt von ihrer Berliner Hauptstelle hätte über den Tisch ziehen
lassen. Das gilt für teure Steuerrechtsänderungen genauso wie auch für vernünftige Alternativen
zu einem teuren und in seiner Wirkung völlig absurden Betreuungsgeld.

Und weil der Blick nach hinten ja offenbar so verführerisch ist: Unter CDU-Regierungen hatten
wir ­ trotz Zonenrandförderung ­ diverse Male Netto-Neuverschuldungen, die 10 oder mehr
Prozent unserer Netto-Ausgaben betrugen. Um nur einige Zahlen zu nennen: 1972 12,9 Prozent,
1975 und 1976 rund 17 Prozent, und zwischen 1980 und dem letzten von Ihnen verantworteten

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Haushaltsjahr 1988 wurde die 10% Marke nur einmal unterschritten.
Nach SPD-Regierungsübernahme haben wir die Netto-Neuverschuldung erheblich gesenkt, und
die 10% Marke wurde erst mit den Auswirkungen der auch von uns schon mehrfach kritisierten
Steuerreformen und der geplatzten High Tech Blase gerissen.

Wir haben also Land und Haushalt in einer desolaten Situation übernommen: Hohe
Verschuldung, wegfallende Zonenrandförderung, zusätzliche Belastungen durch die
Verschiebung von Förderungen in die neuen Bundesländer, viel zu wenige und oft schlecht
ausgestattete Kindertagesstättenplätze, ein veraltetes Hochschulsystem und eine
Wirtschaftsförderung, die romantischen Landwirtschafts-Idealen anhing.
Wenn mit Blick auf die Vergangenheit versucht wird, Verantwortliche zu finden, sollte man
sinnvollerweise die Statistiken nicht erst im Jahr 1989 beginnen lassen.

Wir reden hier auch über ein Ausführungsgesetz: praktisch eine Erläuterung dessen, was uns
durch bestehende Regelungen vorgegeben wird. Das ist in seiner Substanz also überhaupt
nichts Neues. Das ist einerseits die Schuldenbremse, die wir mit breiter Mehrheit beschlossen
und der wir uns verpflichtet haben. Und das ist die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund,
deren Einhaltung maßgebliche Voraussetzung für die Zahlung der Konsolidierungshilfen ist.

Sie wollen nun aber die Finanzplanung der Regierung in Gesetzesform bringen und muten den
Menschen in Schleswig-Holstein Belastungen zu, die sich aus der Schuldenbremse eben nicht
ableiten lassen.

Wir alle wissen, dass der Abbau der Neuverschuldung auf Null im Jahr 2020 ein hartes
Stück Arbeit ist. Wir bezweifeln auch nicht, dass für eine verlässliche Finanzplanung auf
Schleswig-Holstein bezogene Erwartungen der Steuereinnahmen zugrunde gelegt werden
müssen. Fakt ist aber, dass der Bund von einem höheren strukturellen Defizit ausgeht als
das Finanzministerium. Und wichtig ist doch, dass wir genau diese strukturellen Probleme bis
2020 bereinigt haben.

Die Schuldenbremse ­ das hat auch der Landesrechnungshof deutlich hervorgehoben ­ verfolgt
das Ziel, zunächst die strukturelle Neuverschuldung abzubauen. Dies wird umgangen, wenn ein
Modell überhöhte konjunkturelle Kreditaufnahmen ermöglicht.

Sie wollen mit Ihrem heute vorgelegten Gesetzentwurf einen Abbaupfad zwingend vorgeben,
der über die Anforderungen der Verfassung hinaus geht, allerdings ohne die Hausaufgaben
gemacht zu haben, die beispielsweise für einen reibungslosen Personalabbau nötig wären. Wo
sind die Vorschläge für Aufgabenabbau? An welcher Stelle werden Verwaltungen verschlankt

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(oder neu geordnet)? Wo sind die Ideen für Strukturveränderungen? Wo sind
Bundesratsinitiativen zur Einnahmeverbesserung und zur Erleichterung der
Aufgabenbewältigung bei Land und Kommunen? Durchgehend Fehlanzeige!

Die Stellenabbauplanung beschreibt rechnerische pauschale Vorgaben an die jeweiligen
Ressorts, ohne die faktischen Aufgaben im Blick zu haben. Aber wir müssen uns erst von den
Aufgaben verabschieden und erst dann vom Personal.

Sie setzen auf Kürzungen und nicht auf strukturelle Veränderungen. Sie erzählen den
Menschen, die sich im letzten Jahr vor dem Landeshaus eingefunden haben, dass die
Kürzungen alternativlos sind. Gleichzeitig laufen Spitzenkandidat und Fraktionsvorsitzender der
CDU durch die Lande und feiern die einzelbetriebliche Förderung.

Die Flexibilität der Regierung, die entsprechende Vorlagen zu erstellen hat, und des Parlaments,
das auf Grundlage dieser Vorlagen über den Haushalt zu entscheiden hat, liegt daher nicht in
der Frage, ob und wie viele Schulden gemacht werden. Darauf gibt es nämlich ab 2020 nach
unserer Verfassung eine sehr klare und restriktive Antwort: keine. Die Flexibilität liegt neben den
Schwerpunkten und der Herangehensweise in dem Rechenverfahren, das zu Grunde gelegt
wird, um die konjunkturellen von den strukturellen Einnahmen und Ausgaben zu trennen: dem
Konjunkturbereinigungsverfahren. Dort haben alle Beteiligten für die andere
Berechnungsmethode unterschrieben.

Unstreitig ist, dass die von der Bundesregierung gewählte Methode zur Ermittlung des
strukturellen Defizits außerordentlich komplex und allein dadurch schon intransparent und
gestaltungsanfällig ist. Hierzu gibt es Studien, die die Risiken und Schwächen deutlich
benennen, unter anderem auch vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der
Hans Böckler Stiftung. Auf 70 und mehr Varianten zur Berechnung eines strukturellen Defizits
kommen die Wissenschaftler in ihrer Untersuchung ­ jede dieser Varianten würde den
maßgeblichen Vorgaben der EU-Kommission genügen.

Um so wichtiger ist, die Notwendigkeit der Einhaltung der Schuldenbremse ­ die für uns alle
unstreitig ist und gesetzlich geregelt werden muss! ­ nicht mit einer Berechnungsmethode für
die Haushaltsaufstellung zu vermengen. Die Finanzplanung des Landes kann innerhalb der
Grenzen, die die Schuldenbremse vorgibt, andere Zahlen vorsehen. Diese müssen aber auch
von der Regierung verantwortet werden.
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