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Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 22. Februar 2012
TOP 3: Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 17/2244)
Dr. Henning Höppner
Ein tragfähigeres Gastschulabkommen aushandeln!
Als wir am 16. November in erster Lesung über den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN diskutiert haben, hatten wir noch keine verlässliche Zahlenbasis darüber, was die
Initiative an Kosten auslösen würde. Nach Angaben der Landesregierung gehen zurzeit 327
Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zur Schule, die ihren Wohnsitz in Hamburg
haben. Die Schülerkosten sind natürlich je nach Schulart sehr unterschiedlich. Ein
Regionalschüler verursacht Kosten von 885 Euro, ein Förderschüler mit Schwerpunkt geistige
Entwicklung schlägt mit 6.469 Euro zu Buche. Alles in allem ergibt sich ein Kostenfaktor von
353.058 Euro.
Das ist sicher nicht die Welt. Aber es ist eine Summe, die weit höher ist als ein Großteil der
Einzelposten, um die wir uns bei der Beratung des Doppelhaushaltes 2011/12 heftig miteinander
auseinandergesetzt haben und über die der Landtag ebenfalls bei der Aufstellung des
Landeshaushaltes 2013/14 ringen wird.
Ich habe bereits im November gesagt, dass die Logik des Antrages der GRÜNEN durchaus
nachvollziehbar ist. Das Land zieht die Gemeinden zur Kostenerstattung heran, die Schülerinnen
und Schüler, die bei ihnen wohnen, aber in Hamburg zur Schule gehen, einsparen. Sie müssen
sich damit an der Pauschale beteiligen, die das Land aufgrund des Gastschulabkommens zu
zahlen hat. Es macht daher durchaus Sinn, wenn im umgekehrten Fall Gemeinden entlastet
werden sollen.
Nun muss man auch dazu sagen, dass das Gastschulabkommen keine Spitzabrechnung für
jeden einzelnen Schüler beinhaltet, der von Schleswig-Holstein nach Hamburg oder umgekehrt
wechselt. Die Geschäftsgrundlage ist immer eine Pauschale gewesen, die wir an unser
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Nachbarland zu zahlen haben, weil wir eben sehr viel mehr Schüler aus dem Hamburger
Umland über die Grenzen schicken.
Dass das Gastschulabkommen, das eine ausgesprochen schwere Geburt war, in vielen Fällen
nicht zu befriedigenden Einzelfalllösungen geführt hat, sehen wir immer wieder im
Berufsschulbereich, wo Schleswig-Holsteiner im Hamburger Umland, für die nichts einfacher
wäre, als wenige Kilometer zu einer Hamburger Berufsschule zu fahren, genötigt werden, durch
halb Schleswig-Holstein zu fahren und dort hohe Internatskosten zu tragen haben, weil sie an
verblocktem Berufsschulunterricht etwa in Kiel teilnehmen müssen.
Die SPD hat sich deswegen im Bildungsausschuss beim Antrag der GRÜNEN offensiv
enthalten, nicht weil wir keinen Lösungsbedarf für dieses Problem sehen. Wir sehen diesen
Lösungsbedarf aber nicht durch die Verabschiedung eines Antrages, der ad hoc sowieso nicht
ohne weiteres umzusetzen wäre. Die SPD spricht sich vielmehr dafür aus, dass wir diesen Punkt
noch in diesem Jahr auf zwei Ebenen erneut thematisieren:
Zum einen muss er für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2013/14 im Zusammenhang mit
dem kommunalen Finanzausgleich und den mit ihm verbundenen rechtlichen Vorschriften wieder
auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Zum zweiten haben wir vor, dass sich die künftigen sozialdemokratisch geführten
Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Hamburg zusammensetzen und ein tragfähigeres
Gastschulabkommen aushandeln. Das ist kein Selbstläufer, und auch Hamburg hat nichts zu
verschenken. Aber das vor anderthalb Jahren unter großen Geburtswehen ausgehandelte
Abkommen hat sich in der Praxis in etlichen Punkten nicht bewährt, und ich glaube, das sieht
man in Hamburg nicht wesentlich anders.
Wir werden also dem Antrag der GRÜNEN heute nicht zustimmen, sondern uns enthalten. Wir
versichern aber den betroffenen Gemeinden, dass wir uns in naher Zukunft um eine Lösung
bemühen werden.