Bildleiste
Der Landtag Schleswig Holstein
 
 
SH-Landtag 
Presseticker 
[alle Meld.
[Archiv
[akt. Jahr
[Abo
[Suche
Abos 
Login 
ParlaTV 
Termine 
Suche 
ParlaNet 

 

Presseticker > alle > 2012 > Februar > 22 > 17:45

Anke Spoorendonk zu TOP 3 - Änderung des Schulgesetzes

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation

Kiel, den 22. Februar 2012
Es gilt das gesprochene Wort




Anke Spoorendonk

TOP 3 Änderung des Schulgesetzes
           Drs. 17/1964


Bei der Debatte im Landtag im November letzten Jahres sagte der Kollege Sönnichsen

zu, dass die Regierungsfraktionen gern einer Neuregelung zustimmen werden, wenn sie

sich in der Ausschussarbeit ergebe. Laut Protokoll bot er eine Berücksichtigung der

Mehrkosten, die den Kommunen entstehen, im kommenden Doppelhaushalt an. Das

wäre die faire Lösung, damit die Kommunen nicht auf den Kosten für die 330

Schülerinnen und Schülerinnen aus Hamburg sitzen bleiben.

Tatsächlich haben wir lange im Ausschuss gerungen. Doch die Regierungsfraktionen

haben letztlich nichts geliefert, obwohl einzelne Abgeordnete im persönlichen Gespräch

durchaus Verständnis für die Benachteiligung der Kommunen aus dem Hamburger Rand

zeigten.

Der Sachverhalt könnte klarer nicht sein; trotzdem lehnen die Regierungsfraktionen eine

Lösung ab. Bereits im Ausschuss hatte der Bildungsminister gemeint, dass er das Geld

nicht aufbringen könne. Und damit basta. Tatsache ist, dass auch die Kommunen

Probleme haben, das Geld aufzutreiben. Ich möchte nicht erleben, dass wir die bisherige

                                             2

Praxis, Hamburger Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zu beschulen,

aufgeben, weil es sich die Kommunen einfach nicht mehr leisten können. Dann sind wir

nämlich genau da, wo wir nie hin wollten: in der schlechtesten aller Welten, in der Eltern

und Kinder die Verhandlungsfehler der schleswig-holsteinischen Landesregierung

ausbaden müssen.

Doch ich gehe noch weiter, ich sehe nämlich schwarz für die Neuverhandlungen des

Gastschulabkommens, die 2015 anstehen. Die Kommunen befürchten meines Erachtens

völlig zu Recht, dass beim nächsten Gastschulabkommen mit Hamburg ihre

Kostenbelastungen weiter steigen werden. Die Kommunen sitzen nicht mit am

Verhandlungstisch, können also gar nicht mitverhandeln, dürfen aber die misslichen

Ergebnisse anschließend ausbaden.

Somit ist das Gastschulabkommen ein weiteres Beispiel für die Politik der

Landesregierung, die die Kommunen nicht gerade als Partner behandelt, sondern ihnen

als unbeteiligte Dritte Kosten aufbürdet. Laut § 113 des Schulgesetzes sind die schleswig-

holsteinischen Schulträger nämlich verpflichtet, Schulkostenbeiträge an das Land für die

Schülerinnen und Schüler zu entrichten, die in Hamburg zur Schule gehen. Ganz egal, ob

es sich dabei um eine Ersatzschule oder eine öffentliche Schule dreht. Was die LAG der

Kommunalen Landesverbände davon hält, konnten wir schon in einer Stellungnahme

vom Dezember 2010 lesen: ,, Die Landesregierung als Verhandlungsführer hat es

versäumt, die Kommunen rechtzeitig in das Verfahren einzubinden. Sollte in § 113 eine

derartige Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, handelt es sich insoweit um

einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter, der gegen die Grundsätze der

Beteiligungsvereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen

Landesverbänden verstößt".

                                             3

Die andere Seite dieser Medaille findet sich vor diesem Hintergrund in der genannten

Tatsache, dass unsere Schulträger keinen Erstattungsanspruch gegen das Land für jene

Schülerinnen und Schüler haben, die bei uns in Schleswig-Holstein zur Schule gehen. ­

Wobei sich natürlich die Frage stellt, wieso das Land diese Forderung nicht gleich mit in

die Verhandlung mit Hamburg zum Gastschulabkommen genommen hat. Das ändert

aber alles nichts daran, dass es nicht in Ordnung ist, die Schulträger aus dem Hamburger

Rand mit den Kosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Nachbarland einfach im

Regen stehen zu lassen.



Ich warne allerdings auch davor, die Beschulung im jeweiligen Nachbarland, also von

Schleswig-Holsteinern in Hamburg und von Hamburgern an Schleswig-Holsteins

Schulen, als Munition im Kampf für den Nordstaat zu verwenden: dafür eignet sich diese

Frage überhaupt nicht. Es geht um die Lebenswirklichkeit rund um Hamburg. Im

Hamburger Umland ist es nun einmal gang und gäbe, in dem einen Bundesland zu

wohnen und in dem andere zu arbeiten und darum auch völlig natürlich, in dem einen zu

wohnen und beim Nachbarn zur Schule zu gehen. Die Eltern haben gezeigt, was sie von

bürokratischen, einengenden Verfahren halten: nämlich überhaupt nichts.

Das Problem besteht nicht darin, dass Kinder zum Schulbesuch nicht die Landesgrenzen

übertreten dürfen, sondern darin, dass die schleswig-holsteinischen Kommunen im

Hamburger Umland doppelt bezahlen müssen: für die Hamburger, die ihre Schulen

besuchen und für eigenen Schüler, die nach Hamburg fahren.

Das will der vorgelegte Gesetzentwurf ändern und das unterstützt der SSW.
  • Twitter
  • Facebook
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • MySpace
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Google Bookmarks
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • Newsvine
  • reddit
  • StumbleUpon
  • Windows Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg