Presseinformation 105/2012 Jannine Menger-Hamilton Pressesprecherin DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: Telefax: Mobil: 0431 / 9 88 16 00 0431 / 9 88 16 18 0160 / 90 55 65 09 Kiel, 18. April 2012 presse@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.de Schwarz-Gelb verweigert das Menschenrecht auf medizinische Versorgung CDU und FDP haben in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses gegen die Erarbeitung eines Konzeptes für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere gestimmt. ,,Die Ablehnende Haltung der von CDU/FDP zeigt deutlich, dass diese Parteien nicht für Menschenrechte stehen, sondern eine ausschließlich abschreckende Flüchtlingspolitik verfolgen. Es ist enttäuschend, dass die regierungstragenden Fraktionen noch nicht einmal bereit waren, den Bedarf für Schleswig-Holstein zu erheben und ein Konzept zu erarbeiten, mit dem das größte Leid gelindert werden könnte. Stattdessen wird die gesamte Verantwortung auf die Bundesebene verschoben. Das bedeutet, dass viel Zeit ins Land gehen wird, bevor das Thema überhaupt wieder auf die Tagesordnung kommt. Zum Leidwesen der Betroffenen", sagt Heinz-Werner Jezewski, flüchtlingspolitischer Sprecher der LINKEN Landtagsfraktion. ,,In Schleswig-Holstein leben Menschen, die ihr Menschenrecht auf Gesundheit nicht wahrnehmen können. Viele von ihnen leben und arbeiten seit vielen Jahren ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland. Wenn sie krank oder schwanger werden, können sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, weil sie fürchten müssen, dann abgeschoben zu werden. Um diesen unmenschlichen Zustand zu ändern, haben wir einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht." Hintergrund Menschen haben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, ein unveräußerliches und unabdingbares Menschenrecht auf Gesundheit. Art. 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte normiert den diskriminierungsfreien Zugang zu bestehenden Strukturen des Gesundheitssystems, der Zugang soll rechtlich ebenso wie faktisch bestehen. In Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Schleswig-Holstein beinhaltet das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) vom 14.12.2001 das Ziel ,,gleiche Gesundheitsversorgung für alle anzustreben" (§ 1 GDG). In SchleswigHolstein, wie auch im Rest der Bundesrepublik, wird die Einlösung dieses Rechtes jedoch zivilgesellschaftlichen Initiativen und kostenlos arbeitenden ÄrztInnen überlassen. Menschen ohne Papiere haben laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Anspruch auf medizinische Versorgung bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen (§ 4 AsylbLG) und wenn es zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist (§ 6 AsylbLG). Aufgrund der Übermittlungspflicht der Sozialämter (§ 87 AufenthG) können sie dieses Recht aber nicht einlösen, ohne von den Ausländerbehörden erfasst zu werden und sich der Gefahr von Abschiebungshaft und Abschiebung auszusetzen. LINKE und Grüne hatten gemeinsam einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Landesregierung auffordert ein Konzept zu erarbeiten, damit Menschen ohne Papiere ihr Menschenrecht auf medizinische Versorgung wahrnehmen können, ohne dabei von den Behörden erfasst zu werden. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de