107/2012 Kiel, 24. September 2012 Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Gesetzentwurf zur Tariftreue, Gesetzentwürfe zum Schulgesetz und Änderung der Geschäftsordnung Kiel (SHL) ­ Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 26. September, 10 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen eine Aktuelle Stunde, ein Gesetzentwurf zur Tariftreue, Gesetzentwürfe zum Schulgesetz und die Änderung der Geschäftsordnung. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die InternetZeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden. Mittwoch, 26. September, 10:00 Uhr TOP 1 Aktuelle Stunde zur Zukunft der Husumer Windenergiemesse, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten Der Streit zwischen Husum und Hamburg um die Ausrichtung der weltweit größten Windenergie-Messe erhitzt seit Wochen die Gemüter und belastet das Klima zwischen SchleswigHolstein und der Hansestadt. In einer Aktuellen Stunde nimmt die CDU nun die Landesregierung in die Pflicht: Sie soll ihre Strategie darlegen, wie sie die nordfriesische Kreisstadt gegen die Begehrlichkeiten aus der Elbmetropole schützen will. Die Husumer veranstalten ihre Messe seit 23 Jahren. Die Hamburger Ankündigung, 2014 eine Messe mit dem gleichen Thema zum gleichen Zeitpunkt abzuhalten, hatte bereits zu Zeiten der schwarz-gelben Regierung in Kiel zu Verstimmungen zwischen den beiden Bundesländern geführt. Die staatliche Hamburger Messegesellschaft will die Messe haben, weil sich die Hansestadt als europäische Windmetropole und Messe-Standort mit internationaler Ausstrahlung sieht. Nun läuft alles darauf hinaus, dass es bei der nächsten Auflage in zwei Jahren zwei Konkurrenzveranstaltungen in unmittelbarer Nachbarschaft gibt. In der Standortfrage gespalten ist dem vernehmen nach auch die Branche selbst. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 www.sh-landtag.de Presseticker Der Wind-Sektor habe sich so dynamisch entwickelt, dass Husum logistisch und von der Infrastruktur her nicht mehr der optimale Standort sei, heißt es aus der Hamburger Messegesellschaft. Husum hält dagegen: Hauptvorteil sei die einzigartige Atmosphäre in der kleinen Stadt an der Nordseeküste. Die Messe ähnle einem Familientreffen der Branche, wo durch den besonderen Rahmen die Kontakte leichter fielen und der Austausch unter den Besuchern größer sei. Vermittlungsgespräche waren Mitte September gescheitert. Ein Kompromissvorschlag der Unternehmensverbände Nord sah vor, dass die Messe 2014 in Husum stattfinden sollte. Dann hätte eine Branchenumfrage über den künftigen Standort entschieden. Die Hamburger hatten den Husumern dagegen laut Medienberichten angeboten, die Messe 2014 in die Hansestadt zu verlegen, sie aber von den Husumern als Gastveranstalter ausrichten zu lassen. Für 2016 sollte dann ein gemeinsamer Weg gefunden werden. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) bezeichnete es in den Medien als ,,sehr ärgerlich", dass die beiden Messen zu keiner Verständigung gefunden haben. Er machte die Hamburger Konkurrenz dafür verantwortlich. CDU-Landeschef Jost de Jager rief die Koalition von SPD, Grünen und SSW zum Handeln auf: ,,Da will ich diese Landesregierung endlich einmal kämpfen sehen." Landtagspräsident Klaus Schlie betonte bei einem Messerundgang: ,,Der Schleswig-Holsteinische Landtag steht eindeutig hinter dem Messestandort Husum." Die alle zwei Jahre stattfindende ,,Husum WindEnergy" hat Mitte September für fünf Tage ihre Tore geöffnet. Sie gilt als Leitmesse der Windenergiebranche und beherbergt in diesem Jahr nach Angaben der Veranstalter 1.171 Aussteller aus 28 Ländern ­ so viele wie nie zuvor seit der Gründung 1989 und 140 mehr als zuletzt 2010. 36.000 Besucher wurden verzeichnet, jeder dritte kam aus dem Ausland. Die Veranstalter zeigten sich mit der Bilanz zufrieden. Für 2014 seien bereits 60 Prozent der Ausstellungsflächen gebucht, hieß es weiter. TOP 10 Gesetzentwurf zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/191), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Die Koalition will das Mitbestimmungsgesetz an einigen Stellen ändern und damit die Position der Arbeitnehmervertretungen stärken. So streben SPD, Grüne und SSW eine höhere Zahl an Personalvertretern in zahlreichen Dienststellen an. Nach geltendem Recht gibt es in einer Behörde mit 101 bis 500 wahlberechtigten Mitarbeitern einen fünfköpfigen Personalrat. Künftig soll die Personalvertretung nach Willen der Koalition fünf Mitglieder haben, wenn 51 bis 150 Mitarbeiter in der Dienststelle beschäftigt sind. Bei bis zu 300 Beschäftigten sollen es sieben, und bei bis zu 600 Beschäftigten sollen es neun Personalräte sein. 2 Zudem sollen Personalräte Anspruch auf Sitzungsgelder erhalten, und sie sollen mehr Bildungsurlaub nehmen können: 20 statt bisher zehn Arbeitstage pro Amtszeit eines Personalrates. Die Koalition greift damit einen Vorschlag der Linken-Fraktion aus dem Januar teilweise wieder auf. Der Vorstoß der Linken fand in der abgelaufenen Wahlperiode zwar die Zustimmung von SPD und SSW. Die damalige schwarz-gelbe Mehrheit votierte jedoch gegen das Paket. Die Grünen enthielten sich. TOP 34 und 51 Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages und Antrag ,,Parlamentarismus im Wandel", Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/181), a) Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/9) b) Parlamentarismus im Wandel, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/10), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 15 Minuten Die breite Mehrheit im Landtag will die Vertraulichkeit der Beratungen im Ältestenrat verbindlich vorschreiben und zudem den Einsatz von Computern und Smartphones während der Plenarsitzungen stark einschränken. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW haben entsprechende Änderungen an der Landtags-Geschäftsordnung vorgelegt und damit dem Wunsch der Piraten nach größtmöglicher Transparenz eine Absage erteilt. Im Ältestenrat besprechen der Landtagspräsident, seine Stellvertreter sowie die Spitzen der Fraktionen grundsätzliche Fragen der parlamentarischen Arbeit und bereiten die Plenarsitzungen vor. Hier sollen Beratungsinhalte, Protokolle und Unterlagen künftig streng vertraulich behandelt werden. Bislang war dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Im Falle eines Verstoßes kann eine gesamte Fraktion von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Auch für die Sitzungen der Ausschüsse soll es einen entsprechenden Passus geben. Hintergrund ist ein Streit der übrigen Fraktionen mit den Piraten, die Details aus dem Ältestenrat auf ihrer Website veröffentlicht hatten. Die neue Richtlinie, die der Ältestenrat gegen den Widerstand der Piraten beschlossen hat, erlaubt während der Landtagssitzungen auch nicht mehr die Benutzung von Laptops, sondern nur von geräuschlosen mobilen Tablet-Computern und von internetfähigen Mobiltelefonen ­ allerdings nur für Zwecke der Mandatsausübung. Entsprechend sollen Abgeordnete keine Bild- und Tonaufnahmen machen dürfen. Verstößt ein Abgeordneter ,,in gröblicher Weise" gegen die Richtlinie, kann er von der Sitzung ausgeschlossen werden. Die Piraten betrachten dies als Eingriff in die Freiheit des Abgeordnetenmandates und prüfen nach eigenen Angaben eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig. 3 Die Geschäftsordnung soll zudem an weiteren Stellen geändert werden: So können Abgeordnete in Zukunft nicht nur mit Zwischenfragen, sondern auch mit ,,Zwischenbemerkungen" in die Diskussion eingreifen. Reden können, wie im Bundestag, zu Protokoll gegeben werden, um Debatten abzukürzen. Und: Die Minderheitenrechte kleiner Fraktionen werden gestärkt. Künftig können zwei Fraktionen gemeinsam einen Misstrauensantrag stellen oder eine namentliche Abstimmung verlangen. Bislang war hierfür ein Quorum von 18 Abgeordneten nötig. TOP 7 Gesetzentwurf zur Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/182), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Gibt es künftig weniger Geld für Natur- und Küstenschutz, weil die Einnahmen aus dem so genannten Wasserpfennig sinken? Das befürchtet die FDP und will per Gesetzesänderung gegensteuern. Das Land erhebt für die Wasserentnahme aus Flüssen oder Seen eine Oberflächenwasserabgabe in Höhe von 0,77 Cent je Kubikmeter. Diesen so genannten Wasserpfennig hat die damalige rot-grüne Koalition 2001 eingeführt. Ein Ziel: Die Kernkraftwerke im Lande sollen zur Kasse gebeten werden, wenn sie Kühlwasser aus der Elbe entnehmen. Im Haushalt für das laufende Jahr sind Einnahmen von 26,8 Millionen Euro aus dieser Quelle veranschlagt. Nach geltender Rechtslage soll die Hälfte der Wasser-Einnahmen in den Naturschutz fließen ­ der Rest in den Landeshaushalt. Etwa die Hälfte dieser Summe kam in den vergangenen Jahren von den AKW-Betreibern. Da nun aber die drei schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke im Zuge der Energiewende stillgelegt werden sollen, dürfte diese Einnahmequelle teilweise versiegen. Die Liberalen wollen deswegen den Öko-Anteil von 50 auf 70 Prozent anheben, um den zu erwartenden ,,großen Einschnitt" in diesem Bereich abzufedern. TOP 35 Pflegeausbildung zukunftssicher machen, Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/183), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten In den kommenden Jahren wird es immer mehr pflegebedürftige ältere Menschen in Schleswig-Holstein geben ­ und voraussichtlich immer weniger Pflegefachkräfte. Vor diesem Hintergrund fordern die Koalitionsfraktionen mehr Ausbildungsplätze in diesem Bereich und bessere Rahmenbedingungen für Pflegeschüler. Die CDU ruft die Landesregierung auf, den ,,tatsächlichen Bedarf" an Pflegenachwuchs zu ermitteln und ausländische Pfleger im Lande ,,unbürokratisch" anzuerkennen. Hintergrund sind aktuelle Medienberichte, wonach spanische Fachkräfte wegen mangelhafter Sprachkenntnisse in Schleswig-Holstein nicht anerkannt wurden. 4 Die Landesregierung hat unterdessen angekündigt, die Anzahl der geförderten Ausbildungsplätze um 400 Plätze erhöhen. Ab April 2013 sollen laut Sozialministerium 200 zusätzliche Plätze gefördert werden, ab April 2014 weitere 200. Derzeit werden vom Land 1.200 Ausbildungsplätze in der Pflege finanziert. Für die 400 zusätzlichen geförderten schulischen Ausbildungsplätze werden im Jahr 2013 Kosten in Höhe von rund 520.000 Euro, im Jahr 2014 von rund 1,2 Millionen Euro und ab dem Jahr 2015 von jährlich rund 1,4 Millionen entstehen, die durch Umschichtungen im Landeshaushalt finanziert werden sollen. Zudem fordern die Koalition und die CDU vom Bund, dass die Arbeitsagentur die Kosten für eine dreijährige Umschulung zur Pflegefachkraft künftig komplett übernimmt ­ und nicht nur, wie jetzt, nur die ersten beiden Jahre. Es dürfe nicht sein, dass Auszubildende ,,Geld mitbringen müssen", heißt es aus dem Ministerium. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte zur Reform der Pflegeausbildung ein Eckpunktepapier erarbeitet und Ende März 2012 vorgestellt. Die Länder erwarten nun die Vorlage eines Gesetzentwurfes durch den Bund. In Schleswig-Holstein arbeiten rund 37.000 Beschäftigte in der Altenpflege, davon 8.000 Altenpflegefachkräfte. Nach einer Bedarfseinschätzung aus dem Frühjahr wird bis zum Jahr 2020 die Zahl der Beschäftigten in der Altenpflege um rund 11.000 Arbeitskräfte ansteigen, wovon innerhalb der Gruppe der Pflegefachkräfte rund 2.100 Altenpflegefachkräfte sind. Die Zahl der Pflegebedürftigen im Lande wird laut den Berechnungen der Pflegestatistik vom Jahresanfang von derzeit rund 80.000 auf 114.000 im Jahr 2025 ansteigen. Im gleichen Zeitraum wird die Zahl der Erwerbstätigen um rund 50.000 sinken. Und: Die Kosten für die Pflege werden sich innerhalb der nächsten 40 Jahre voraussichtlich auf 2,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts verdoppeln. TOP 33 Atomausstieg verbindlich umsetzen, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/180), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Seit einem Jahr ist der Ausstieg aus der Atomkraft in Deutschland beschlossene Sache, doch für die stillgelegten schleswig-holsteinischen Meiler Krümmel und Brunsbüttel hat der Betreiber, eine Tochter des Vattenfall-Konzerns, noch immer kein Abbau-Konzept vorgelegt. SPD, Grüne und SSW drücken nun aufs Tempo: Sie erneuern ihre Forderung aus dem April nach einer Verschärfung des Atomgesetzes. Der Bund soll nach Willen der Koalition den Atomaufsichtsbehörden der Länder mehr Befugnisse an die Hand geben. So sollen die Länder feste Fristen für den Rückbau der Kernkraftwerke setzen können. Zudem soll klargestellt werden, dass das radioaktive Material in jedem Fall abtransportiert werden muss ­ und nicht vor Ort versiegelt und eingeschlossen werden darf. Energieminister Robert Habeck (Grüne) hat in der Presse bereits eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt. Das Bundesumweltministerium will laut Medienberichten einen ,,Masterplan" für den Rückbau erarbeiten. 5 Das Kieler Regierungsbündnis befürchtet, dass Vattenfall beim Thema AKW-Rückbau ,,auf Zeit spielt". Der Konzern hat, gemeinsam mit anderen Energie-Unternehmen, vor dem Bundesverfassungsgericht wie auch vor dem Schiedsgericht der Weltbank in Washington gegen die deutsche Energiewende geklagt. Die Strom-Riesen fordern eine Entschädigung, dem Vernehmen nach in Milliardenhöhe, weil ihnen die Betriebsgenehmigung für ihre Atomkraftwerke entzogen wurde. Deutschlands Kernkraftwerke sollen bis spätestens 2022 vom Netz. Doch der Abbau eines Kernkraftwerks zurück zur ,,grünen Wiese" kann für die Energiekonzerne teuer werden und lange dauern. Das geht aus einem Regierungsbericht aus dem Januar dieses Jahres hervor. Die Demontage des bayerischen Kernkraftwerks Niederaichbach dauerte zum Beispiel 22 Jahre und verschlang 280 Millionen Euro. Die Anlage in Greifswald wird seit 1995 demontiert, ein Abschluss der Arbeiten wird bis 2013 erwartet. Kosten bislang: drei Milliarden Euro. In Krümmel muss eine Masse von 329.100 Tonnen entsorgt werden, in Brunsbüttel sind es 338.400 Tonnen. Hiervon sind etwa 1,4 Prozent radioaktiver Abfall. TOP 37 EU-Meeres- und Fischereifonds für eine an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Fischerei in Schleswig-Holstein nutzen, Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/185), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Die Fischbestände in Nord- und Ostsee sollen geschont werden, und die meist kleinen Fischereibetriebe im Lande sollen erhalten bleiben ­ das sind zwei Kernziele der Koalition für die Verhandlungen über die Reform der EU-Fischereipolitik. Brüssel hat bereits im letzten Jahr einen Vorschlag für die gemeinsame europäische Fischereipolitik in der nächsten Förderperiode 2014 bis 2020 vorgelegt. Nun beraten die Mitgliedsstaaten, und die Bundesländer reden im Bundesrat mit. Im Oktober soll es einen Zwischenbericht geben. SPD, Grüne und SSW im Landtag pochen auf das Prinzip ,,öffentliche Gelder für öffentliche Güter". Demnach soll die Bezuschussung von Fangschiffen oder Fanggeräten heruntergefahren werden. Unternehmen, die gegen die Fischereivorschriften verstoßen, sollen kein EUGeld mehr bekommen. Stattdessen sollen mehr Mittel in Umweltprojekte fließen. Außerdem sollen ,,selektive" Fangtechniken weiterentwickelt werden, bei denen weniger Beifang als bisher im Netz landet. Ausdrücklich betont die Koalition, dass Deutschland eine der kleinsten Fischereiflotten innerhalb der EU habe und dass insbesondere in Schleswig-Holstein ,,handwerkliche Küstenfischerei" betrieben werde. Demgegenüber gebe es in anderen Ländern ,,Überkapazitäten", etwa durch große Hochsee-Fangflotten. Diese müssten abgebaut werden. 6 TOP 38 Knickschutz verbessern, Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/186), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten SPD, Grüne und SSW sehen Gefahren für die in der schleswig-holsteinischen Landschaft typischen Knicks, etwa durch eine intensive Landwirtschaft oder den Bau von Häusern und Straßen. Sie fordern deshalb die Landesregierung auf, ein ,,Knickschutzprogramm" aufzulegen und schärfere Schutzbestimmungen für die Baum- und Strauchwälle zu erlassen. So soll es nach Willen der Koalition künftig Schutzstreifen entlang der Knicks geben. Die gibt es derzeit nicht ­ bis 2007 mussten Landwirte beim Pflügen und Säen einen Abstand von einem Meter halten. Freistehende ,,landschaftsbestimmende Bäume" sollen besonders geschützt werden. Verlegungen von Knicks sollen nur noch in Einzelfällen erlaubt werden. Falls ein Knick eingeebnet wird, so soll der Bauer an anderer Stelle einen Wall von der doppelten Länge errichten. Denn: Es dauert Jahre, bis der neue Knick die gleiche ökologische Bedeutung hat wie der alte. Das Land soll außerdem prüfen, ob die schleswig-holsteinische Knicklandschaft bei der UNESCO als Kulturlandschaftserbe gemeldet werden kann. In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2009 rund 68.000 Kilometer Knicks. Sie wurden vor etwa 200 Jahren angelegt, um die Weiden und Felder der Bauern voneinander abzugrenzen und um Vieh einzusperren. Knicks beherbergen viele Tier- und Pflanzenarten. TOP 48 Tätigkeit des Petitionsausschusses, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 18/158), geplanter Aufruf 17:20 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten Donnerstag, 27. September, 10:00 Uhr TOP 8 Gesetzentwurf über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW und der Fraktionen von SPD und B´90/Die Grünen (Drs. 18/187), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten Die Diskussion um Mindestlöhne und Tariftreue geht in eine neue Runde. Die Koalition bringt ein Tariftreue- und Vergabegesetz in den Landtag ein, mit einem Mindeststundenlohn von 8,88 Euro. Das schwarz-gelbe Mittelstandsförderungsgesetz aus der letzten Wahlperiode wird damit teilweise wieder zurückgenommen. Das Ziel von SPD, Grünen und SSW: Firmen mit Dumping-Löhnen sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein nicht zum Zuge kommen. Wer sich um einen Auftrag des Landes oder eines Unternehmens mit Landesbeteiligung bewirbt, soll seine Mitarbeiter nach einem allgemeingültigen Tarifvertrag entlohnen. Wo es keinen allgemeinen Tarif gibt, müssen sich die Anbieter schriftlich verpflichten, mindestens 8,88 Euro pro Stunde zu zahlen. 7 Der Wert entspricht in etwa der niedrigsten Gehaltsgruppe im Landesdienst. Das Gesetz erwähnt vor allem die Bereiche Bau, Transport, Dienstleistungen und öffentlicher Nahverkehr. Verstößt eine Firma gegen die Vorgaben, droht ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für drei Jahre. Das Gesetz soll für ,,soziale Gerechtigkeit und faire Löhne" sorgen, heißt es aus der Koalition. Laut den Zahlen des Statistikamts Nord für das Jahr 2010 verdienen zwölf Prozent der schleswig-holsteinischen Beschäftigten in Betrieben mit mindestens zehn Mitarbeitern lediglich 8,50 Euro pro Stunde oder weniger. Der Norden liegt damit oberhalb des westdeutschen Durchschnitts von zehn Prozent. Die Niedrig-Verdiener sind oft als Aufstocker auf zusätzliche staatliche Transferleistungen angewiesen. Insofern stärke das Tariftreuegesetz nicht nur die heimische Wirtschaft, sondern es entlaste auch die sozialen Sicherungssysteme heißt es bei Rot, Grün und Blau. Ablehnend äußerte sich dagegen die CDU. Das Gesetz sei ,,unnötig" hieß es in einer ersten Reaktion aus der Union. Die Tariftreueregelung im Mittelstandsförderungsgesetz von CDU und FDP sorge bereits für faire Bedingungen. Der Streit um die Tariftreue schwelt in der Landespolitik seit Jahren. Zwischen 2003 und 2010 galt in Schleswig-Holstein das von Rot-Grün und SSW verabschiedete Tariftreuegesetz. Demnach durften öffentliche Aufträge des Landes in den Bereichen Bau, Abfallentsorgung, Schienen-Personennahverkehr und Busverkehr nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung gültigen Tarif zahlen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatten CDU und FDP diesen Bereich in ihrem Mittelstandsförderungsgesetz 2011 neu geregelt. Seitdem müssen Betriebe, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, nur dann Tariftreueerklärungen abgeben, wenn es in dem Bereich ,,allgemeinverbindliche" Tarifverträge gibt. TOP 28 und 42 - Digitale Gesellschaft ermöglichen - Haftungsrisiken begrenzen - Bundesratsinitiative zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/173), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/195), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten Rechtssicherheit im Internet und Datenschutz für Web-Surfer ­ hierzu legen die Piraten einen Zehn-Punkte-Katalog vor und fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die ,,Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet" einzusetzen. Auch die FDP greift einen dieser Punkte auf. So stehen Gewerbebetriebe wie Cafés oder Hotels, die ihren Gästen als Extra-Service den freien Internetzugang über eine drahtlose WLAN-Verbindung bieten, im Fokus von Piraten und Liberalen. Diese Anbieter stehen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Mai rechtlich auf dünnem Eis. Denn: Sie riskieren eine Abmahnung, wenn ein Besucher über ihren Netzzugang beispielsweise das Urheberrecht verletzt. Geklagt hatte der Rechtein- 8 haber des Schlagers ,,Sommer unseres Lebens" ­ das Lied war illegal in einer Musiktauschbörse zum Herunterladen angeboten worden. Aufgrund der neuen Rechtslage hätten bereits viele Betriebe ihr Extra-Angebot eingestellt, beklagt die FDP. Und die Piraten fordern, ,,dass Anbieter öffentlicher WLAN-Internetzugänge für einen Missbrauch ihrer Dienste ebenso wenig verantwortlich gemacht werden können wie Anbieter öffentlicher Telefonzellen". Darüber hinaus sollen Internet-Anbieter nach Willen der Piraten nur noch dann Nutzerprofile ihrer Kunden anfertigen dürfen, wenn diese ausdrücklich zustimmen. Bisher muss der Kunde der Datenspeicherung aus eigenem Antrieb widersprechen. Spionage-Software soll nur mit Willen des Betroffenen auf einen Computer gespielt werden dürfen ­ wie es die EU bereits jetzt fordert. Und: Wer einen Internet-Zugang bucht, sollte beim Anbieter keine persönlichen Angaben machen müssen, ,,die zur Bereitstellung der Telemedien nicht erforderlich sind". TOP 11 und 25 Gesetzentwurf und Antrag zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/192), Antrag der Fraktion CDU (Drs. 18/161), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Anders als im Koalitionsvertrag angekündigt, wollen SPD, Grüne und SSW den schwarzgelben Hilfsfonds für klamme Kommunen nicht abschaffen, sondern lediglich umgestalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalition vor, den der Landtag nun in Erster Lesung berät. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits ihr OK signalisiert, und auch von CDU und FDP kamen positive Reaktionen. 90 Millionen Euro enthält der Fonds jedes Jahr bis einschließlich 2018 ­ danach sollen es 50 Millionen sein. Davon sind 15 Millionen Landesmittel, die übrigen Mittel sind Gelder des Kommunalen Finanzausgleichs, die nur anders verteilt werden. Anders als nach der Ende letzten Jahres beschlossenen CDU/FDP-Regelung sollen die Kommunen aber selbst entscheiden können, ob sie auf das Hilfsangebot zurückgreifen oder nicht. Wenn sie es tun, müssen sie sich gegenüber dem Land zu einem verbindlichen Sparkurs verpflichten. Wollen sie dies nicht, gibt es weniger Geld. Haupt-Profiteure sind die 17 Städte und Kreise mit den größten Defiziten. Dies sind etwa die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg und die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön und Schleswig-Flensburg. Auf diese Kommunen entfallen etwa 90 Prozent des insgesamt aufgelaufenen Defizits im kommunalen Bereich. Land und Kommunen wollen zudem am 19. Oktober auf einer ,,Kommunalkonferenz" Wege zu einer besseren Finanzlage von Städten, Kreisen und Gemeinden ausloten. Themen sollen unter anderem der Krippenausbau, die Reform des kommunalen Finanzausgleichs sowie ein mögliche gemeinsame Kreditaufnahme von Land und Kommunen sein. 9 TOP 5 Gesetzentwurf zum Versammlungsrecht in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/119), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Rechte von Bürgern und Polizei bei Versammlungen und Demonstrationen eigenständig zu regeln. Bislang haben aber nur fünf Länder entsprechende Gesetze erlassen. In Schleswig-Holstein unternimmt die FDP nun einen erneuten Anlauf, nachdem ein Vorstoß der Grünen in der letzten Wahlperiode nicht mehr abschließend beraten wurde. Die Liberalen wollen ein verständliches und unbürokratisches Versammlungsrecht. Eine wichtige Rolle spielt für die FDP dabei nach eigenen Angaben der Kooperationsgedanke. Die Veranstalter und die zuständigen Behörden sollen in einen Dialog treten. Die Polizei soll nur unter klaren Auflagen Bild- und Tonaufnahmen machen können, um Störer zu ermitteln oder um das Verhalten der Ordnungskräfte zu dokumentieren. So sollen diese Aufnahmen ,,offen" gemacht und binnen zwei Monaten gelöscht werden. Demonstranten sollen sich nicht vermummen dürfen, und sie sollen keine Waffen bei sich tragen dürfen - auch keine ,,Schutzausrüstung" zur Abwehr eines eventuellen polizeilichen Zugriffs. Anders als zuletzt die Grünen sieht die FDP keine akkreditierten Demonstrationsbeobachter, etwa von Amnesty International, vor. Auch das Regierungslager hat im Koalitionsvertrag angekündigt: ,,Schleswig-Holstein bekommt deshalb ein modernes Versammlungsfreiheitsgesetz. Kernelemente sind für uns höhere Anforderungen an die technische Überwachung und Aufzeichnung auf Demonstrationen. Zentrale Ansätze für den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Polizei auf den Demonstrationen sind für uns das Konfliktmanagement der Polizei und die Unterstützung einer unabhängigen Demonstrationsbeobachtung." Bis Schleswig-Holstein ein eigenes Gesetz beschließt, bleibt im Lande das Versammlungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1953 in Kraft. TOP 17 und 39 Rechtssicherheit für Künstler und Veranstalter herstellen - GEMAReform muss einen Interessensausgleich zwischen Künstlern und Gewerbetreibenden finden, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/87), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/130), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/189), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Sterben in Deutschland bald die Discos aus, weil die GEMA ihre Gebühren erhöht? Mit ihrer geplanten neuen Tarifstruktur verärgert die ,,Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" nicht nur Gastronomen und Veranstalter, sondern auch die Politik. CDU, FDP und die Regierungskoalition sorgen sich um Kunst- und Kulturveranstaltungen. Sie rufen die GEMA auf, für Gastronomen wie für die ehrenamtlichen Organisato- 10 ren von Vereins- oder Stadtfesten möglichst schnell Rechtssicherheit mit transparenten und gerechten Tarifregelungen zu schaffen. Für April 2013 plant die GEMA, ihre elf verschiedenen Tarife durch nur noch zwei zu ersetzen. Damit will sie nach eigenen Angaben nicht nur ihr System vereinfachen, sondern auch für mehr Transparenz sorgen und die vielen kleineren Veranstaltungen entlasten. Für große Betreiber -Discos, Musikkneipen, Dorf- und Straßenfeste steigen die Gebühren allerdings stark an. Der künftige Preis, der für das öffentliche Abspielen von Musik gezahlt werden muss, soll sich nach der Größe der Veranstaltungsfläche und dem Eintrittspreis richten. Dauert eine Veranstaltung länger als fünf Stunden, wird zudem ein Zeitzuschlag fällig. Viele Betreiber fürchten Gebührenerhöhungen um ein Vielfaches und bangen um ihre Existenz. Einer Berechnung des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga zufolge müsste ein Lokal mit 120 Quadratmetern Fläche, drei Öffnungstagen pro Woche und sechs Euro Eintritt statt bisher 7.200 Euro künftig 42.800 Euro pro Jahr an die GEMA bezahlen. Betroffen von der neuen Gebührenregelung wäre auch die Kieler Woche. Die Veranstalter des Großereignisses erwarten, im fünfstelligen Bereich draufzahlen zu müssen. Die CDU verlangt daher von der Landesregierung, die Verhandlungen der GEMA und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter zu begleiten, um ,,Schaden von den Unternehmen und deren Angestellten abzuwenden" und mit der Verwertungsgesellschaft nach ,,praktikablen Insellösungen" zu suchen. So haben sich beispielsweise die GEMA und der Bund Deutscher Karneval darauf geeinigt, dass ein Zeitzuschlag erst ab der neunten, und nicht wie vorgesehen, ab der sechsten Stunde fällig wird und dass die Erhöhungen schrittweise über fünf Jahre voll greifen. Auch die Koalition baut auf eine Einigung über die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, und die Liberalen fordern eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Urheberrechts, falls kein Kompromiss gefunden wird: Die GEMA müsse dann durch ,,geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen" kontrolliert werden. Unterdessen hat Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) dem Vernehmen nach einen Brief an die GEMA-Zentrale und ans Bundesjustizministerium geschrieben und eine Kompromisslösung angemahnt. TOP 18 Investitionskonzept zur Kompensation an der Westküste, Antrag der Fraktion CDU (Drs. 18/98 neu), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/129), Änderungsantrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/139), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Christdemokraten und Liberale sorgen sich um die wirtschaftliche Zukunft der schleswigholsteinischen Nordseeküstenregion und fordern von der Landesregierung einen ,,integrierten Westküstenplan" für den ,,Wachstumsraum von der dänischen Grenze bis Brunsbüttel an der Elbe". Knackpunkte sind Infrastruktur und Industrieansiedlung. Nach ihrer Regierungsübernahme hatte die Koalition ihr Veto für den Bau des größten Steinkohlekraftwerks Deutschlands in Brunsbüttel sowie für den Weiterbau der A20 an der Elbe 11 eingelegt. Durch die Absage an beide Projekte seien Investitionssummen von über vier Milliarden Euro und hunderte von Arbeitsplätzen verloren gegangen, moniert die CDU und erwartet von der Regierung daher ,,neue Impulse mit zusätzlichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für die Westküste", um die wirtschaftlichen Verluste zu kompensieren. Die Landesregierung hat im August ein entsprechendes Konzept als Schwerpunkt ,,für die kommenden Monate" angekündigt ­ auch SPD, Grüne und SSW betonen in einem eigenen Antrag die Notwendigkeit eines ,,Westküstenplans". Die FDP fordert zudem massive Investitionen in die Infrastruktur, etwa den dreispurigen Ausbau der Bundesstraße 5 zwischen Husum und Tönning, den Weiterbau der A23 bis zur dänischen Grenze sowie ein Extra-Gleis für die ,,Marschbahn" von Hamburg nach Sylt. Zudem müssten die Häfen in der Region ausgebaut werden, um als Stützpunkte für den Bau und die Versorgung von Offshore-Windparks zu dienen, so die Liberalen. Und: Die Landesregierung soll die Husumer Windmesse stärken, die durch die geplante Konkurrenzveranstaltung in Hamburg unter Druck geraten ist. TOP 19 und 46 Kinderschutz in Schleswig-Holstein weiter stärken - Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/138), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/207), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Nachdem es in den vergangenen Jahren verschiedene Fälle von Missbrauch und Verwahrlosung kleiner Kinder in ihren Familien gegeben hat, ist der Ruf nach einer besseren Zusammenarbeit im Kinderschutz laut geworden. Ein Ergebnis ist die ,,Bundesinitiative Netzwerke Früher Hilfen und Familienhebammen". Wie dieses Maßnahmenpaket im Lande umgesetzt werden soll, berichtet die Landesregierung nun auf Antrag der Koalitionsfraktionen. Die CDU fordert darüber hinaus einen Regierungsbericht zum Kinderschutzgesetz des Bundes an, der bis Januar vorliegen soll. Das Landeskabinett hat im Juli dem Ausbau ,,Früher Hilfen" für Familien in Schleswig-Holstein zugestimmt. Ziel ist es laut Sozialministerium, den Ausbau von Netzwerkstrukturen auf kommunaler Ebene zu fördern. Dabei sollen Familienhebammen und Ehrenamtler besonders berücksichtigt werden. Frühe Hilfen sind Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren. Dazu kooperieren regionale Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens sowie Schwangerschaftsberatungsstellen, Frühförderung und soziale Dienste. Für Schleswig-Holstein stehen für die Umsetzung zunächst bis Ende 2015 rund 1,3 Millionen Euro jährlich an Bundesmitteln zur Verfügung. Das Bundesprogramm ist zunächst für die Jahre 2012 bis 2015 angelegt. In diesem Jahr fließen 30 Millionen Euro an die Länder. Der Satz erhöht sich in den kommenden Jahren auf 45 beziehungsweise 51 Millionen Euro. Aktuell: Der Fall eines verdreckten und verwahrlosten dreijährigen Jungen aus dem Kreis Segeberg, den die Polizei zufällig im Keller des elterlichen Hauses entdeckt hatte, hat im Juni 12 Schlagzeilen gemacht. Der Sozialausschuss will sich in einer Sondersitzung am Donnerstag (27.9.) mit dem Fall befassen. Die von der FDP beantragte Sitzung soll in der Mittagspause der Landtagssitzung stattfinden und klären, inwieweit es neue Erkenntnisse zu dem Fall gibt. Freitag, 28. September, 10:00 Uhr TOP 31 Verbesserung der Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/178), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Die CDU-Fraktionen in Schleswig-Holstein und Hamburg wollen die Zusammenarbeit beider Länder auf eine neue Basis stellen. Dazu sollen die Landesregierung in Kiel und der Hamburger Senat einen Grundlagenstaatsvertrag aushandeln. Entsprechende Anträge brachten die Fraktionen in ihre Parlamente ein. Landtag und Bürgerschaft sollen demnach an der Erarbeitung des Vertrags beteiligt werden. Der Vertrag soll regeln, dass beide Partner ihre Interessen gegenüber dem Bund, anderen Ländern und auch privaten Investoren wo immer möglich koordiniert vertreten. Beispiele sind die Planungen für den Straßen- und Stromleitungsbau, die Luftfahrt und Wasserwege, aber auch die Wirtschaftsförderung. Die Beziehungen Schleswig-Holsteins zum südlichen Nachbarn gelten in jüngster Zeit als angespannt ­ unter anderem weil Hamburg für das Jahr 2014 eine Konkurrenzveranstaltung zur erfolgreichen Husumer Windmesse plant. Ein Kompromissversuch ist Mitte September gescheitert. Kurz darauf hat das Kieler Kabinett die Entscheidung darüber, ob Hamburg 600.000 Kubikmeter Hafenschlick in schleswig-holsteinischen Gewässern vor Helgoland verklappen darf, zunächst vertragt. Der Landtag hat in den letzten Monaten verschiedene Ansätze für eine bessere Zusammenarbeit der beiden Nord-Parlamente debattiert. So war die Einrichtung gemeinsamer Ausschüsse im Gespräch. Die SPD-Fraktionen beider Länder machen sich zudem für ein gemeinsames Korruptionsregister Hamburg-Schleswig-Holstein stark. TOP 20 Aufteilung der GVFG-Mittel, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/144), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Welchen Teil der Verkehrsinfrastruktur soll das Land besonders stark fördern? Die rot-grünblaue Koalition will das Geld vor allem in den öffentlichen Nahverkehr investieren, während die CDU auf den ,,immensen Sanierungsstau im Straßennetz" verweist. Vor diesem Hintergrund sei es ,,für die Verkehrssicherheit und den Wirtschaftsstandort unverantwortlich", die Straßenbaumittel herunterzufahren. 13 Es geht um rund 38 Millionen Euro, die der Bund den Kreisen und Gemeinden im laufenden Jahr aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zuschießt. Die ehemalige CDU/FDPKoalition hat vorgegeben, das Geld zu 70 Prozent für die Straßeninstandhaltung und zu 30 Prozent für den Öffentlichen Personennahverkehr zu verwenden. Dies wollten SPD, Grüne und SSW nun laut Koalitionsvertrag ,,schrittweise" umdrehen: Künftig sollen 70 Prozent in Bus und Bahn und nur noch 30 Prozent in die Straßen fließen. Laut Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBVSH) ist ein großer Teil des Straßennetzes im Lande sanierungsbedürftig. Laut Medienberichten hat der LBVSH im Jahr 2009 knapp 27 Prozent der Landesstraßen in die Kategorie mit den größten Mängeln eingruppiert. Seitdem hätten zwei harte Winter die Situation weiter verschärft. In Schleswig-Holstein gibt es 3.600 Kilometer Landesstraßen, hinzu kommen 3.000 Kilometer Kreisstraßen. TOP 22 Bestehendes Modell zum Erhalt der Beratungsstellen ,,Frau & Beruf" umsetzen, Antrag der Fraktionen von FDP und CDU (Drs. 18/156 neu), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Die Zukunft der elf Beratungsstellen ,,Frau und Beruf" im Lande stand in der letzten Wahlperiode auf der Kippe, nachdem die damalige schwarz-gelbe Koalition angekündigt hatte, die Landeszuschüsse zusammenzustreichen. Kurz vor der Wahl im Mai hatte die alte Landesregierung jedoch ihren Willen betont, die Hilfsangebote für die Eingliederung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt über das Jahr 2013 hinaus zu erhalten. Auf diese Zusage pochen nun FDP und CDU im Landtag. Denn, so die beiden Oppositionsfraktionen: Die neue Sozialstaatssekretärin Anette Langner habe im Sozialausschuss des Landtages erklärt, dass die Landesregierung ,,prüfe, ob Doppelstrukturen zu anderen ähnlichen Angeboten bestünden". Von dieser Prüfung hänge die weitere Finanzierung ab. Die Diskussion über die Beratungsstellen ist nach Ansicht von Union und Liberalen jedoch ,,abgeschlossen", nachdem im Frühjahr eine parteiübergreifende Einigung erreicht worden sei. ,,Frau & Beruf" erfülle ,,wichtige gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitische Aufgaben", die weder die Arbeitsagenturen noch die Kammern gleichwertig ersetzen könnten. Die Beratungsstellen werden aus dem Zukunftsprogramm Arbeit des Landes bezuschusst. Im Jahr 2010 erhielten sie insgesamt 1,18 Millionen Euro Förderung. Das Geld stammt aus Landesmitteln sowie vom Europäischen Sozialfonds. Der Landesanteil daran beträgt 670.000 Euro oder 57 Prozent. Die elf Beratungsstellen unterstützen Frauen etwa bei der Arbeitssuche oder der Wiedereingliederung nach einer Kinderpause. Jede der elf Beratungsstellen bietet in ihrem Kreis Einzelund Gruppenberatungen an und setzt dabei unterschiedliche Schwerpunkte. 14 TOP 36 Frauenhäuser, -beratungseinrichtungen und Mädchenarbeit sichern und konsequent unterstützen, Antrag der Fraktionen von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/184), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, will die Koalition die Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Mädchentreffs im Lande finanziell besser ausstatten ­ laut Presseberichten um 500.000 Euro im Jahr. Die Einrichtungen benötigten ,,ein Mindestmaß an personeller, sachlicher und finanzieller Ausstattung", um Frauen in Notlagen landesweit unterstützen zu können, heißt es im Antrag des Dreierbündnisses. Das schwarz-gelbe Vorgängerbündnis hatte die Zuschüsse des Landes für die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser im Zuge der Haushaltssanierung heruntergefahren: um 553.000 auf rund 4,8 Millionen Euro im Jahr. Mit der Einrichtung in Wedel (zwölf Plätze) und dem AWO-Frauenhaus in Lübeck (36 Plätze) haben zwei der 16 Frauenhäuser im Lande Ende 2011 ihre Pforten geschlossen. Trotz der Kürzungen gebe es im Lande keinen Mangel an Frauenhaus-Plätzen, hatte das Justizministerium Anfang des Jahres in einem Bericht betont. So habe es zwar Engpässe in Lübeck gegeben. Zur gleichen Zeit sei das Frauenhaus im nahegelegenen Lensahn aber nur gut zur Hälfte ausgelastet gewesen, so dass hier auch Platz für Hilfsbedürftige aus Lübeck gewesen sei. Ein weiteres Thema: Schleswig-Holsteins Frauenhäuser beherbergen auch zahlreiche Hilfesuchende aus anderen Bundesländern. Im Jahr 2010 waren dies allein in Lübeck rund 30 Prozent. Allerdings erhält das Land hierfür keine finanzielle Entschädigung. Viele kommen aus Hamburg, das sich bislang weigert, sich an den Kosten zu beteiligen. Es laufen laut Bericht Verhandlungen mit der Hansestadt wie auch mit anderen Ländern. Rot, Grün und Blau mahnen nun eine länderübergreifende Lösung an, um eine ,,faire Ausgleichsregelung" für die Kosten des Landes zu erreichen. Um die Beratungsarbeit der schleswig-holsteinischen Mädchentreffs abzusichern, soll die Landesregierung nach Willen der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit den Kommunen und dem Landesjugendring ein ,,tragfähiges Konzept" erarbeiten. Die vier Mädchentreffs in Schleswig, Preetz, Ostenfeld (Nordfriesland) und Husum erhielten vom Land bis Ende 2010 insgesamt rund 144.500 Euro jährlich. Im Haushalt 2011/ 2012 wurden diese Zuschüsse komplett gestrichen. Nun sind die Kommunen alleine zuständig. TOP 23 und 32 Drogenpolitik muss Präventionspolitik bleiben - Konsequente AntiDrogenpolitik und Suchtprävention fortsetzen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/157), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/179), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Die öffentliche Debatte über die Drogenpolitik der neuen Regierungskoalition erreicht nun auch den Landtag. Insbesondere bei den Themen Cannabis-Höchstmenge und Drug- 15 Checking haben CDU und FDP Bedenken. Unterdessen liegt das Ergebnis einer Umfrage vor, die das Gesundheitsministerium unter 66 Experten zu diesen Themen vorgenommen hat. Thema Höchstmenge: Im Koalitionsvertrag der Koalition heißt es: ,,Bis eine bundesweite Regelung gefunden worden ist, werden wir die ,geringen Mengen' zum Eigenverbrauch weicher Drogen im Sinne des § 31 Betäubungsmittelgesetz in Schleswig-Holstein überprüfen, anheben und uns dabei an einer fortschrittlichen Drogenpolitik orientieren." In ihrem nachgereichten Antrag sprechen SPD, Grüne und SSW nun nur noch von einer ,,bundesweiten Vereinheitlichung" des Grenzwertes. CDU und FDP wenden sich klar gegen eine Anhebung der Höchstmenge, weil dies zu einer Verharmlosung des ,,Kiffens" führe ­ sie fordern stattdessen mehr Anstrengungen bei der Suchtprävention. In der Umfrage sprechen sich 88 Prozent der befragten Fachleute dagegen aus, die Grenze anzuheben. Derzeit liegt die straffreie Menge an Hasch-Produkten im Norden, wie in den meisten Bundesländern, bei sechs Gramm. Bis zum Jahr 2006 lag der Wert im Lande noch bei 30 Gramm. Wird ein Konsument heute mit bis zu 30 Gramm aufgegriffen, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hier sollte aber ,,die vorläufige Einstellung des Verfahrens mit richterlicher Zustimmung (...) den Regelfall bilden", so die Generalstaatsanwaltschaft in einem Schreiben an den Innen- und Rechtsausschuss des Landtages aus dem Juli. Thema Drug-Checking: Die Koalition plant die ,,modellhafte Erprobung" eines so genannten Drogen-TÜVs ,,mit wissenschaftlicher Begeleitung". Vor Diskotheken sollen rollende Labore einen Reinheitstest für Rauschmittel anbieten, um die Konsumenten vor den Gefahren durch gepanschte Substanzen zu bewahren. Hierfür gibt es Vorbilder, etwa in der Schweiz. Auch gegen diesen Plan regt sich Widerstand bei Union und Liberalen. In der Experten-Umfrage sprechen sich 54 Prozent für das Drug-Checking aus, allerdings nur, wenn es Extra-Geld für die aufwendigen Kontrollen gibt. TOP 6 und 27 Gesetzentwurf und Entschließungsantrag zur Änderung des SchleswigHolsteinischen Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/159), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/164), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Die Diskussion über das Gastschulabkommen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg geht auch nach der Landtagswahl weiter. Zwar wurde der langjährige Streit zwischen den beiden Nord-Ländern inzwischen beigelegt. Doch auch die neue Regelung hat ihre Tücken. So müssen schleswig-holsteinische Kommunen an der Landesgrenze für jedes ihrer Kinder, das eine Hamburger Schule besucht, eine Kostenerstattung an die Hansestadt abführen ­ zwischen 760 und 2.500 Euro im Jahr. Das Land Schleswig-Holstein sammelt das Geld ein und überweist es nach Hamburg. Umgekehrt erhalten die Schulträger im Süden des Landes jedoch keinen Cent für die Hamburger Kinder und Jugendlichen, die in Schleswig-Holstein die Schulbank drücken. Das wollen die Liberalen per Schulgesetzänderung korrigieren. 16 Die FDP will den Schulträgern im Hamburger Randgebiet, also Stadt, Gemeinde oder Kreis, einen ,,Anspruch gegen das Land" garantieren ­ Kiel soll in den Umlandkommunen für einen finanziellen Ausgleich sorgen, wie er auch innerhalb des Landes üblich ist, wenn Kinder auf eine Schule in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kreis gehen. Aus den Reihen der Koalition verlautete bereits, der Vorstoß gehe ,,in die richtige Richtung". Zuletzt hatten die damals noch oppositionellen Grünen im Februar dieses Jahres eine solche Forderung erhoben. Schätzungsweise 6.000 junge Schleswig-Holsteiner besuchen eine Schule in Hamburg. Dafür zahlt Schleswig-Holstein laut dem Gastschulabkommen 12,4 Millionen Euro pro Jahr nach Hamburg. Im Gegenzug überqueren etwa 300 Hamburger Schüler täglich die Landesgrenze, um an einer allgemeinbildenden Schule in Schleswig-Holstein zu lernen. Dadurch entstehen den Schulträgern Kosten in Höhe von 353.000 Euro, auf denen sie bislang sitzen bleiben. Deswegen haben sich einige Kommunen, etwa Halstenbek und Schenefeld (beide Kreis Pinneberg) geweigert, ihren Beitrag an das Land zu zahlen. Angesichts der nahenden Lösung für Hamburger Gastschüler in Schleswig-Holstein haben die Orte aber Medienberichten zufolge ihren Widerstand aufgegeben. Die FDP legt auch Vorschläge vor, wo das Land dieses Geld hernehmen soll. So soll die unter Rot-Grün-Blau neu entstandene elfte Staatssekretärsstelle gestrichen werden, die Zeitschrift ,,Der Landtag" soll nicht mehr gedruckt, sondern nur noch in elektronischer Form produziert werden, und die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in den Ministerien sollen um 15 Prozent sinken. Außerdem soll das Land weniger externe Sachverständige anrufen, und es sollen weniger Zuschüsse in die Tierzucht fließen. TOP 13 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/200), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Die von der Koalition angepeilte große Reform des Schulgesetzes soll nicht, wie ursprünglich geplant, zum nächsten Schuljahr kommen, sondern erst im Sommer 2014 ­ bis dahin soll es einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten geben. Das ist ein Ergebnis der Bildungskonferenz von Anfang September. Ministerin Waltraud Wende (parteilos) hatte hierzu Lehrer, Eltern, Schüler, Kommunen und Wissenschaftler nach Kiel eingeladen. Die Koalitionsfraktionen rufen bereits jetzt ein ,,Moratorium" aus, um den Weg für mögliche Änderungen in der Schullandschaft zu versperren. Betroffen sind Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Bis Mitte 2014 sollen nach Willen von SPD, Grünen und SSW keine weiteren Gemeinschaftsschulen abschlussbezogene Klassenverbände einrichten; der binnendifferenzierte Unterricht von Schülern mit unterschiedlichem Leistungsvermögen in einem Klassenverband soll die Regel sein. Es gebe ,,keine Notwendigkeit" für Haupt- beziehungsweise Realschulklassen an den Gemeinschaftsschulen, da die Zahl der Differenzierungsstunden von drei auf fünf angehoben worden sei. Außerdem sollen bestehende G8-Gymnasien keinen neunjährigen Bil- 17 dungsgang einführen dürfen, und G9-Gymnasien sollen nicht zu Y-Modellen wechseln. Dies seien ,,minimale Änderungen mit Verfallsdatum", so die Regierungsfraktionen. Aus der Opposition kam in ersten Reaktionen scharfer Protest. Das Regierungsbündnis wolle den Schulen ,,in zentralen Punkten die bestehenden Gestaltungsfreiheiten nehmen", hieß es bei der CDU. Und die FDP warf dem Regierungslager vor, schulpolitisch ,,auf den Tisch zu hauen" und zu dokumentieren, ,,dass die Bildungskonferenz nichts weiter als eine Farce für die Beteiligten darstellt". TOP 24 Feldversuch von Lang-LKW in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von FDP und CDU (Drs. 18/160neu), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Der Landtag diskutiert erneut über die so genannten Gigaliner, 44 Tonnen schwere LKW mit über 25 Meter Länge. Die ehemalige CDU/FDP-Koalition wollte diesen neuen Fahrzeugtyp im Norden erproben ­ das neue Bündnis aus Sozialdemokraten, Grünen und SSW reißt nun aber das Steuer herum. Das Aus für die Riesenlaster will die Kieler Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht erreichen. Sie unterstützt eine Klage Baden-Württembergs, um das bundesweite Projekt zu Fall zu bringen. Dies ruft wiederum CDU und FDP im Landtag auf den Plan: Die Opposition protestiert gegen den Gang nach Karlsruhe und fordert, dass sich das Land ,,ergebnisoffen" am Feldversuch mit den Groß-LKW beteiligt Seit Jahresbeginn fahren die Gigaliner auf festgelegten Strecken. Dazu gehören Autobahnen, aber auch Bundes- und Kreisstraßen. Mit dem Normenkontrollverfahren in Karlsruhe wehren sich Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gegen die Verordnung aus dem Bundesverkehrsministerium, nach der Lang-Lkw auch ohne Zustimmung der Bundesländer Strecken probeweise befahren dürfen. Ziel der Klage ist es, die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums für nichtig erklären zu lassen, weil sie ohne Zustimmung der betroffenen Länder zustande gekommen sei. Das Bundesverkehrsministerium geht dagegen laut Presseberichten davon aus, dass die Ausnahmeverordnung verfassungsgemäß ist. Drei Speditionen mit insgesamt fünf Gigalinern haben im Norden dem Vernehmen nach bisher an dem Feldversuch teilgenommen. Bundesweit sollen es 13 Unternehmen mit 25 Trucks sein. Befürworter sehen sie als Mittel gegen Verkehrsstaus und für weniger Abgase, weil sie in zwei Touren so viel Last transportieren können wie normale LKW in drei. Doch es gibt auch kritische Stimmen: Mit den Lang-LKW steige die Unfallgefahr, und es landeten immer mehr Güter auf der Straße anstatt auf der Schiene. TOP 29 Einzelbetriebliche Förderung abschaffen - überbetriebliche Maßnahmen verbessern, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/174), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 18 Das Land soll seine Wirtschaftsförderung auf Infrastrukturprojekte konzentrieren und nicht mehr einzelne Unternehmen bezuschussen ­ hierüber herrscht breite Einigkeit im Landtag. Nachdem die Koalition bereits im Koalitionsvertrag das Aus für die einzelbetriebliche Investitionsförderung angekündigt hat, drängt die FDP darauf, diesen Plan ,,nun auch wirklich umzusetzen". Die schwarz-gelbe Vorgängerkoalition hatte sich bereits darauf verständigt, die einzelbetriebliche Förderung ,,weitgehend" einzustellen. Lediglich in strukturschwachen gebieten wie im nördlichen Landesteil, an der Westküste, in Ostholstein und in Lübeck sollte noch staatliches Geld an Betriebe fließen. TOP 40 Bundesratsinitiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/193), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Drei Jugendliche aus China wollten sich im Sommer auf der Nordsee-Schule in St. PeterOrding anmelden, um dort ihr Abitur zu machen ­ und durften nicht. Innen- und Justizministerium haben ihr Veto eingelegt, unter anderem wegen einer Regelung im Aufenthaltsgesetz des Bundes. Die FDP greift den Fall nun auf und fordert die Landesregierung auf, über den Bundesrat leichtere Visumsbestimmungen für Gastschüler zu erreichen. Schleswig-Holstein als weltoffenes Land müsse es ausländischen Schülern ermöglichen, die deutsche Kultur kennenzulernen, so die Liberalen. Die Landesregierung beruft sich zum einen auf einen Passus im Gesetz, wonach für Kinder und Jugendliche aus dem visumspflichtigen Ausland der Besuch einer öffentlichen Schule in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt ist. Ausnahme: Es handelt sich um eine Schule mit internationaler Ausrichtung oder um einen Schüleraustausch. Zudem führt die Landesregierung einen Erlass vom 5. Juli ins Feld: Demnach muss eine öffentliche Schule einen internationalen Abschluss anbieten, um für ausländische Schüler in Frage zu kommen. Das ist bei der Nordsee-Schule nicht der Fall. Sie ist zwar Europaschule und bietet Erdkunde-Unterricht auf Englisch an, doch das reicht laut Erlass des Justizministeriums nicht. Gegen die Entscheidung aus Kiel regt sich Protest ­ bei der Opposition wie bei der Schule. Das Gesetz werde in Niedersachsen und Baden-Württemberg nicht so streng ausgelegt, heißt es. Die FDP machte den Fall Anfang August im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Bildungsausschuss zum Thema. Allerdings folgten beide Ausschüsse mehrheitlich der ablehnenden Beurteilung des Innenministeriums. Die drei Chinesen wollen dem Vernehmen nach nun in der Internatsschule Louisenlund an der Schlei das internationale Abitur anstreben. TOP 41 Einrichtung eines Landesspendenkontos, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/194), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 15 Minuten 19 Die Piraten rufen die Landesregierung auf, ein ,,Konto zur Vereinnahmung freiwilliger Geldleistungen Dritter mit der Zweckbestimmung der Tilgung von Schulden des Landes" einzurichten. Hier sollen Bürger aus freien Stücken Geld einzahlen können, um den klammen Landeshaushalt sanieren zu helfen. Indes: Ein solches Spendenkonto gibt es bereits seit einem Jahr. Im September 2011 hat der damalige Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) die Einrichtung eines solchen Kontos bekannt gegeben. Vorausgegangen waren Presseberichte, wonach mehrere Prominente sich bereit erklärt hätten, dem Land finanziell unter die Arme zu greifen. Die Bankverbindung: Empfänger: Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein Kontonummer 210 015 08 Bankleitzahl 210 000 00 (Bundesbank Kiel) Verwendungszweck: Absenkung Neuverschuldung. Nach Auskunft des Finanzministeriums ist die Summe, die seitdem auf dem Konto eingegangen ist, ,,überschaubar". In Thüringen, wo es seit Jahresbeginn ein ähnliches Konto gibt, sollen nach Angabe der Piratenfraktion rund 50.000 Euro eingegangen sein. TOP 43 Zusätzliche Stelleneinsparungen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/204), geplanter Aufruf 17:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Die CDU hakt bei der Landesregierung nach, wie der geplante Stellenabbau in den Landesministerien, bei der Polizei, bei der Justiz sowie in der Steuerverwaltung ablaufen soll. Dabei geht es auch um die so genannte ,,strategische Lücke" von 160 Planstellen bei der Landespolizei. Das Regierungsbündnis will laut Koalitionsvertrag ,,ausgehend von 2010, bis 2020 einen Stellenabbau von 10 Prozent vornehmen". Das wären rund 5.000 Stellen. Baut ein Ministerium Stellen schneller ab als im Personaleinsparkonzept vorgesehen, kann es die früher frei werdenden Mittel für Ausgaben, für Zuweisungen und Zuschüsse verwenden. Um den vereinbarten Personalabbau zeitnah umsetzen zu können, soll für die allgemeine Verwaltung eine zentrale Stelle für Organisationsplanung und Personalmanagement eingerichtet werden. TOP 52 Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Antrag der Fraktionen CDU und FDP (Drs. 17/2525), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/155), geplanter Aufruf 17:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Sechs Quadratmeter beträgt die Mindest-Wohnfläche für einen Asylbewerber in einer schleswig-holsteinischen Gemeinschaftsunterkunft ­ und entspricht damit dem Standard, der auch in anderen Bundesländern gilt. Das betont das Innenministerium in einem Bericht, den CDU und FDP noch in der letzten Wahlperiode angefordert hatten. 20 Anlass für die Diskussion über die Wohnsituation von Flüchtlingen war ein Fall aus der Unterkunft in Nahe (Kreis Segeberg). Dort haben laut einem Schreiben des Flüchtlingsrates Ende Februar drei nicht miteinander verwandte junge Männer in einem engen, zugigen Container zusammengelebt. Der Flüchtlingsrat hatte gemeinsam mit dem Flüchtlingsbeauftragten des Landtages, Stefan Schmidt, eine Bestandsaufnahme der Wohnsituation von Flüchtlingen vorgelegt. Grüne, Linke und SSW hatten daraufhin im Landtag gefordert, die Mindeststandards anzuheben. Einzelzimmer für Erwachsene sollten nach Vorstellung der damaligen Oppositionsfraktionen eine Fläche von mindestens zehn Quadratmetern haben, Kindern sollten sechs Quadratmeter zur Verfügung haben. In Gemeinschafts-Wohnräumen sollte es pro Bewohner mindestens sechs Quadratmeter Fläche geben, und es sollten maximal vier Personen in einem Raum zusammenleben. Diese Vorgaben im Lande umzusetzen, dürfte aber nach Angaben des Innenministeriums problematisch sein. Denn: Die Zahl der Asylbewerber steigt seit Jahren. Kamen im Jahr 2007 noch 631 Flüchtlinge neu nach Schleswig-Holstein, so waren es im vergangenen Jahr bereits 1.506 - Tendenz weiter steigend. Insgesamt leben derzeit 4.750 Asylsuchende im Lande. Sollten die höheren Standards beispielsweise in der zentralen Unterkunft in Neumünster durchgesetzt werden, dann gebe es dort künftig weniger als die zurzeit 400 Plätze ­ oder es käme zu einer ,,verdichteten Belegung in den größeren Zimmern". Zudem gebe es, vor allem in den größeren Städten, ein ,,knappes Angebot an bezahlbarem Wohnraum", so dass es auch schwierig wäre, die Asylbewerber auszuquartieren. Dennoch könnte dieses Problem auf das Land zukommen, denn das Bundesverfassungsgericht hat im Juli gefordert, die Leistungen für Asylbewerber auf Hartz-IV-Niveau anzuheben, etwa was Wohnraum und soziale Teilhabe angeht. Eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene könnte auch die Länder vor Herausforderungen stellen. Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter plenum-online. Die September-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 25. September, ab ca. 16 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenumonline rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de. 21 Reihenfolge der Beratung der 4. Tagung Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der Beratung TOP Mittwoch, 26. September 2012 1 10 34 + 51 Aktuelle Stunde zur Zukunft der Husumer Windenergiemesse Gesetzentwurf zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages und Antrag ,,Parlamentarismus im Wandel" - Für die Fraktion PIRATEN werden 10 Minuten, für die übrigen Fraktionen einmalig 5 Minuten Redezeit vorgesehen. Weitere Redezeiten wurden nicht angemeldet 60 35 15 10:00 11:00 11:35 7 35 33 37 38 48 Gesetzentwurf zur Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes Pflegeausbildung zukunftssicher machen Atomausstieg verbindlich umsetzen EU-Meeres- und Fischereifonds für eine an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Fischerei in Schleswig-Holstein nutzen Knickschutz verbessern Tätigkeit des Petitionsausschusses 35 35 35 35 35 5 11:50 15:00 15:35 16:10 16:45 17:20 Donnerstag, 27. September 2012 8 28 42 Gesetzentwurf über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Digitale Gesellschaft ermöglichen - Haftungsrisiken begrenzen - Bundesratsinitiative zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet - Für die Fraktion der PIRATEN werden 10 Minuten, für die übrigen Fraktionen und die Landesregierung jeweils 5 Minuten Redezeit vorgesehen 70 40 10:00 11:10 11 + 25 5 17 39 18 19 46 Gesetzentwurf und Antrag zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe 35 11:50 Gesetzentwurf zum Versammlungsrecht in Schleswig-Holstein - Rechtssicherheit für Künstler und Veranstalter herstellen - GEMA-Reform muss einen Interessensausgleich zwischen Künstlern und Gewerbetreibenden finden Investitionskonzept zur Kompensation an der Westküste - Kinderschutz in Schleswig-Holstein weiter stärken - Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Schleswig-Holstein 35 35 15:00 15:35 35 35 16:10 16:45 Freitag, 28. September 2012 31 20 22 36 Verbesserung der Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg Aufteilung der GVFG-Mittel Bestehendes Modell zum Erhalt der Beratungsstellen ,,Frau & Beruf" umsetzen Frauenhäuser,-beratungseinrichtungen und Mädchenarbeit sichern und konsequent unterstützen 35 35 35 35 10:00 10:35 11:10 11:45 22 TOP 23 32 6+ 27 13 24 29 40 41 - Drogenpolitik muss Präventionspolitik bleiben - Konsequente Anti-Drogenpolitik und Suchtprävention fortsetzen Gesetzentwurf und Entschließungsantrag zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes Feldversuch von Lang-LKW in Schleswig-Holstein Einzelbetriebliche Förderung abschaffen - überbetriebliche Maßnahmen verbessern Bundesratsinitiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes Einrichtung eines Landesspendenkontos - Für die Fraktion der PIRATEN werden 5 Minuten, für die übrigen Fraktionen einmalig 5 Minuten sowie für die Landesregierung 5 Redezeit vorgesehen angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der Beratung 35 12:20 35 35 35 35 35 15 14:00 14:35 15:10 15:45 16:10 16:45 43 52 Zusätzliche Stelleneinsparungen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen 35 35 17:10 17:45 Zu folgendem Tagesordnungspunkt ist eine Aussprache nicht vorgesehen: TOP 15 Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/213): TOP 2 3 4 9 14 16 21 26 30 44 45 47 49 50 Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes Gesetzentwürfe zur Kürzung der Amtsbezüge und zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmeldegesetzes Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Raumverträgliche Schienenhinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung Wohnverhältnisse der Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein Stand der Umsetzung des Schutzes von NATURA-2000-Gebieten Stand und Perspektive der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Einsetzung des Gremiums nach Art. 13 Abs. 6 GG i.V.m. dem Landesanpassungsgesetz Keine unverhältnismäßigen Sprachanforderungen für ausländische Pflegefachkräfte Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl vom 6. Mai 2012 (Wahlprüfung) Entlastung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2010 Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 12 53 Gesetzentwurf zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes Bericht des Stiftungsrates für 2011 ,,Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf" 23