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27.09.12
11:43 Uhr
CDU

Dr. Axel Bernstein: Umfassende Rechtssicherheit statt Stückwerk ist gefragt

Medienpolitik
Nr. 421/12 vom 27. September 2012
Dr. Axel Bernstein: Umfassende Rechtssicherheit statt Stückwerk ist gefragt
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Frei zugängliches WLAN für alle – ein sympathischer Gedanke. Der freie Zugang hat etwas mit Lebensqualität und Bildungschancen zu tun und würde auch die Attraktivität von Standorten erhöhen.
Doch wie sieht die Realität zur Zeit aus? Die Anbieter von freiem WLAN leiden unter massenhaften Abmahnungen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen über ihr Netz.
Dabei erreichen diese Abmahnungen in der Regel nicht den Verursacher der Urheberrechtsverletzung sondern den in aller Regel gutmütigen Anbieter des privaten WLANs. Neben dieser Ungerechtigkeit wird so auch der Akzeptanz für das Urheberrecht ein Bärendienst erwiesen.
Ist nun die Abschaffung der so genannten Störerhaftung über das Telemediendienstgesetz der richtige Weg? Die Störerhaftung ist ja keine Bosheit verknöcherter Juristen, die, obwohl Berufskollegen des Piraten Breyer, dem digitalen Zeitalter den Kampf angesagt hätten.
Es ist ein Allgemeinplatz, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Das ist es nicht und das war es auch noch nie. Rechtsverstöße gibt es im Netz, so wie es sie außerhalb des Netzes gibt und schon immer gegeben hat.
Gerade deshalb muss aber gut überlegt sein, wie Politik hier agiert. Wer im Netz oder mit dem Netz Rechtsverstöße begeht, muss zumindest damit rechnen dürfen, dass er ermittelt werden kann. Dabei ist mir sehr wohl bewusst, dass dies derzeit auch dann nicht gewährleistet ist, wenn das WLAN über einen Provider bereitgestellt wird.
Aber zu sagen: „Weil wir derzeit nicht in der Lagen sind, jeden Verursacher eines Verstoßes zu ahnden, lassen wir es lieber ganz“, kann nicht die richtige Antwort sein. Ich sage: Der Rechtsstaat darf nicht schrittweise offline gehen!
Sicherlich wäre es gut, wenn Provider vor dem Gesetz zumindest nicht besser gestellt werden, als die privaten WLAN-Anbieter. Wenn die Konsequenz daraus allerdings als Einladung zum Missbrauch verstanden werden kannn, dann kann das nicht die Lösung sein.
Zu Recht hat die Justizministerkonferenz im Juni dieses Jahres formuliert: „Ziel muss es sein, verlässliche und berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erlauben, das erhebliche soziale, kulturelle und wirtschaftliche Potential des mobilen Internets auszuschöpfen. Dabei muss anerkannt werden, dass die Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums gewahrt werden.“
Die Justizminister der Länder bitten die Bundesjustizministerin, sich dieser Problematik anzunehmen. Damit haben sie Recht und ich erlaube mir hinzuzufügen: Es wäre schön, wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger hier ebenso wie beim Urheberrecht noch in dieser Legislaturperiode zu Potte käme. Auch der Antrag der Piraten enthält ja einige durchaus richtige Hinweis, wie beispielsweise unter Punkt 7. den Schutz vor Spyware.
Wer aber konsequent für Freiheit und Privatsphäre im Internet eintreten will, der ist nur glaubwürdig, wenn er auch deutlich macht, wie er Missbrauch vermeiden will. Das bleiben die Piraten mit diesem Antrag schuldig. Das wäre ja noch in Ordnung, wenn er halt einfach ein anderes Thema hat.
Bedenklich ist hingegen, dass die Piraten insgesamt dem Eindruck nicht entgegentreten, dass sie Rechtsverstöße im Internet für ein zu vernachlässigendes Randphänomen halten. Schlimmer sogar: Im Grundsatzprogramm der Piraten heißt es: „Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern."

Seite 2/3 Ich sage ganz deutlich: Indem Sie den Eindruck erwecken, Freiheit im Netz gäbe es nur dann, wenn im Netz Dinge erlaubt sind, die Missbrauch Tür und Tor öffnen, erweisen Sie den ehrlichen Nutzern einen Bärendienst.
Freiheit ist nie Freiheit vom Recht, sondern Freiheit durch Recht!
Völlig richtig stellt Peter Tauber denn auch fest: „Für uns bedingen Freiheit und Verantwortung einander. […] Das ist der wesentliche Unterschied zwischen Netzpolitik wie ich sie verstehe, und der Freiheit, die eigentlich Beliebigkeit ohne Verantwortung ist, von der manche Piraten. Linke und andere reden.“
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass obwohl das Internet selbstverständlicher Bestandteil der Lebenswirklichkeit der meisten Menschen ist, diese Verantwortung noch nicht so ausgereift ist, wie es dem digitalen Zeitalter entsprechen würde. Um es mal ganz einfach zu sagen: Die meisten Menschen, die mal einen illegalen Download durchführen, würden nie im Leben ein Buch stehlen. Das hat nicht nur mit dem Risiko erwischt zu werden zu tun, das hat auch etwas mit Verantwortung zu tun.
Diese Verantwortung gilt es zu stärken und nicht zu schwächen. Deshalb bin ich dafür, dass wir das für den Bürger inzwischen fast unüberschaubare Recht, dass für ihn im Netz von Bedeutung ist, systematisieren und lesbar machen. Der alte Leitsatz, dass das, was außerhalb des Netzes verboten oder erlaubt sei, auch im Netz gelte, stimmt zwar, hilft aber bei vielen konkreten Fragen nicht weiter.
Insgesamt haben es der Gesetzgeber und die Rechtsprechung bislang nicht ausreichend geschafft mit der Entwicklung des Internets Schritt zu halten. Es ist sicherlich notwendig dort Abhilfe zu schaffen:
Ein knappes, übersichtliches „Netzgesetzbuch“, das Datenschutz, Schutz der digitalen Persönlichkeit, Kinder- und Jugendschutz, Verbraucherschutz und Urheberecht in der digitalen Welt zusammenfasst, könnte helfen, die Verantwortung des Einzelnen zu stimulieren, einen gesellschaftlichen Konsens herbeizuführen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Die heute vorliegenden Anträge sind vermutlich gut gemeint – aber insofern nicht gut gemacht.



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