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Medienpolitik
Nr. 421/12 vom 27. September 2012
Dr. Axel Bernstein: Umfassende Rechtssicherheit statt
Stückwerk ist gefragt
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Frei zugängliches WLAN für alle ein sympathischer Gedanke. Der freie
Zugang hat etwas mit Lebensqualität und Bildungschancen zu tun und würde
auch die Attraktivität von Standorten erhöhen.
Doch wie sieht die Realität zur Zeit aus? Die Anbieter von freiem WLAN leiden
unter massenhaften Abmahnungen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher
Urheberrechtsverletzungen über ihr Netz.
Dabei erreichen diese Abmahnungen in der Regel nicht den Verursacher der
Urheberrechtsverletzung sondern den in aller Regel gutmütigen Anbieter des
privaten WLANs. Neben dieser Ungerechtigkeit wird so auch der Akzeptanz
für das Urheberrecht ein Bärendienst erwiesen.
Ist nun die Abschaffung der so genannten Störerhaftung über das
Telemediendienstgesetz der richtige Weg? Die Störerhaftung ist ja keine
Bosheit verknöcherter Juristen, die, obwohl Berufskollegen des Piraten
Breyer, dem digitalen Zeitalter den Kampf angesagt hätten.
Es ist ein Allgemeinplatz, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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Das ist es nicht und das war es auch noch nie. Rechtsverstöße gibt es im Netz,
so wie es sie außerhalb des Netzes gibt und schon immer gegeben hat.
Gerade deshalb muss aber gut überlegt sein, wie Politik hier agiert. Wer im
Netz oder mit dem Netz Rechtsverstöße begeht, muss zumindest damit
rechnen dürfen, dass er ermittelt werden kann. Dabei ist mir sehr wohl
bewusst, dass dies derzeit auch dann nicht gewährleistet ist, wenn das WLAN
über einen Provider bereitgestellt wird.
Aber zu sagen: ,,Weil wir derzeit nicht in der Lagen sind, jeden Verursacher
eines Verstoßes zu ahnden, lassen wir es lieber ganz", kann nicht die richtige
Antwort sein. Ich sage: Der Rechtsstaat darf nicht schrittweise offline gehen!
Sicherlich wäre es gut, wenn Provider vor dem Gesetz zumindest nicht besser
gestellt werden, als die privaten WLAN-Anbieter. Wenn die Konsequenz
daraus allerdings als Einladung zum Missbrauch verstanden werden kannn,
dann kann das nicht die Lösung sein.
Zu Recht hat die Justizministerkonferenz im Juni dieses Jahres formuliert:
,,Ziel muss es sein, verlässliche und berechenbare rechtliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erlauben, das erhebliche soziale,
kulturelle und wirtschaftliche Potential des mobilen Internets auszuschöpfen.
Dabei muss anerkannt werden, dass die Rechte und
Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Rechten des geistigen
Eigentums gewahrt werden."
Die Justizminister der Länder bitten die Bundesjustizministerin, sich dieser
Problematik anzunehmen. Damit haben sie Recht und ich erlaube mir
hinzuzufügen: Es wäre schön, wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger hier
ebenso wie beim Urheberrecht noch in dieser Legislaturperiode zu Potte
käme. Auch der Antrag der Piraten enthält ja einige durchaus richtige
Hinweis, wie beispielsweise unter Punkt 7. den Schutz vor Spyware.
Wer aber konsequent für Freiheit und Privatsphäre im Internet eintreten will,
der ist nur glaubwürdig, wenn er auch deutlich macht, wie er Missbrauch
vermeiden will. Das bleiben die Piraten mit diesem Antrag schuldig. Das wäre
ja noch in Ordnung, wenn er halt einfach ein anderes Thema hat.
Bedenklich ist hingegen, dass die Piraten insgesamt dem Eindruck nicht
entgegentreten, dass sie Rechtsverstöße im Internet für ein zu
vernachlässigendes Randphänomen halten. Schlimmer sogar: Im
Grundsatzprogramm der Piraten heißt es: ,,Daher fordern wir, das
nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von
Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern."
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Ich sage ganz deutlich: Indem Sie den Eindruck erwecken, Freiheit im Netz
gäbe es nur dann, wenn im Netz Dinge erlaubt sind, die Missbrauch Tür und
Tor öffnen, erweisen Sie den ehrlichen Nutzern einen Bärendienst.
Freiheit ist nie Freiheit vom Recht, sondern Freiheit durch Recht!
Völlig richtig stellt Peter Tauber denn auch fest: ,,Für uns bedingen Freiheit
und Verantwortung einander. [...] Das ist der wesentliche Unterschied
zwischen Netzpolitik wie ich sie verstehe, und der Freiheit, die eigentlich
Beliebigkeit ohne Verantwortung ist, von der manche Piraten. Linke und
andere reden."
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass obwohl das Internet
selbstverständlicher Bestandteil der Lebenswirklichkeit der meisten
Menschen ist, diese Verantwortung noch nicht so ausgereift ist, wie es dem
digitalen Zeitalter entsprechen würde. Um es mal ganz einfach zu sagen: Die
meisten Menschen, die mal einen illegalen Download durchführen, würden
nie im Leben ein Buch stehlen. Das hat nicht nur mit dem Risiko erwischt zu
werden zu tun, das hat auch etwas mit Verantwortung zu tun.
Diese Verantwortung gilt es zu stärken und nicht zu schwächen. Deshalb bin
ich dafür, dass wir das für den Bürger inzwischen fast unüberschaubare Recht,
dass für ihn im Netz von Bedeutung ist, systematisieren und lesbar machen.
Der alte Leitsatz, dass das, was außerhalb des Netzes verboten oder erlaubt
sei, auch im Netz gelte, stimmt zwar, hilft aber bei vielen konkreten Fragen
nicht weiter.
Insgesamt haben es der Gesetzgeber und die Rechtsprechung bislang nicht
ausreichend geschafft mit der Entwicklung des Internets Schritt zu halten. Es
ist sicherlich notwendig dort Abhilfe zu schaffen:
Ein knappes, übersichtliches ,,Netzgesetzbuch", das Datenschutz, Schutz der
digitalen Persönlichkeit, Kinder- und Jugendschutz, Verbraucherschutz und
Urheberecht in der digitalen Welt zusammenfasst, könnte helfen, die
Verantwortung des Einzelnen zu stimulieren, einen gesellschaftlichen
Konsens herbeizuführen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Die heute vorliegenden Anträge sind vermutlich gut gemeint aber insofern
nicht gut gemacht.
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