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Presseticker > alle > 2012 > September > 27 > 11:46

Dr. Kai Dolgner zu TOP 28 und 42: Freie und unbeobachtete Kommunikation ist unverzichtbar für die Demokratie

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Es gilt das gesprochene Wort!

                                                                                  Kiel, 27. September 2012



TOP 28 + 42: Digitale Gesellschaft ermöglichen ­ Haftungsrisiken begrenzen / Bundesratsinitiative
zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet (Drucksachen 18/173 und 18/195)




Dr. Kai Dolgner:

Freie und unbeobachtete Kommunikation ist unverzichtbar für die
Demokratie



Wieso muss ein Postdienst eigentlich nicht den Inhalt von Postsendungen kontrollieren?
Schließlich wurden und werden mit Hilfe von Postsendungen diverse Straftaten begangen
wie Urheberrechtsverletzungen, Betrug, Stalking, Versendung illegaler Medikamente,
Drogen, Filme mit Darstellungen der widerlichsten Art; und in einigen sind leider wirklich
Sprengsätze und nicht nur ein selbstgebastelter Batterietester. Und wieso muss sich der
Absender eigentlich nicht bei Einlieferung bzw. Einwurf ausweisen, so dass man später den
Täter identifizieren kann? Spätestens seit der Briefbombenserie im letzten Jahr oder den
Anthraxbriefen sollten anonyme Postsendungen doch nicht mehr erlaubt sein oder?

Und wieso macht man eigentlich die Postdienste nicht wenigstens haftbar für die Schäden,
die durch den Transport der entsprechenden Sendungen entstehen? Das kommt Ihnen alles
absurd vor? Warum eigentlich? Schließlich ließen sich doch so viele Straftaten verhindern,
die Täter ermitteln oder zumindest Schadensersatz für die Opfer erwirken.

Früher wurde die Post tatsächlich in sogenannten Cabinets noir systematisch untersucht. Als
das Postgeheimnis 1919 Verfassungsrang bekam, waren die damaligen Verfassungsväter
nicht dumm. Sie wussten genau, dass sie damit die Strafverfolgung behindern würden. Aber

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sie wussten auch, dass die freie, leicht zugängliche, unbeobachtete Kommunikation,
unverzichtbar ­ heute würde man sagen: systemrelevant ­ für eine Demokratie ist.

Immer mehr Menschen kommunizieren heute nicht mehr mit Briefen, sondern über das
Internet. Zu Recht fragen sie sich, warum für diese Form der Kommunikation nicht die
gleichen Regeln gelten sollen. Wir brauchen deshalb nach Post- und Fernmeldegeheimnis
ein sachgerecht ausgestaltetes Telemediennutzungsgeheimnis. Ein wichtiger Schritt in die
richtige Richtung war 2007 auch das Telemediengesetz mit seinen Haftungsbegrenzungen
für die Zugangsprovider.

Was wir allerdings unter dem Stichwort ,,Clean IT" in letzter Zeit von der EU-Ebene hören,
lässt doch wieder Zweifel aufkommen, ob die Botschaft, die u. a. bei ACTA gesendet wurde,
auch wirklich angekommen ist. Nach der ,,Sommer unseres Lebens"-Entscheidung des
BGHs sehen sich die Betreiber unentgeltlicher, offener W-LANs erheblichen Haftungsrisiken
für die Rechtsbrüche ihrer Nutzer ausgesetzt ­ im Gegensatz zu Betreibern gewerblicher W-
LANs. Das kann im Ergebnis nicht richtig sein; eine Weiterentwicklung des
Telemediengesetzes ist auch deshalb dringend geboten. Der Antrag der FDP findet deshalb
unsere Zustimmung.

Kommen wir zum Antrag der Piraten. Löschpflichten durch Web- und Sharehoster bedürfen
dringend einer klaren und nachvollziehbaren Regelung. Die heutige Rechtslage führt dazu,
dass die Hoster im Zweifel löschen, was häufig am Rande der Zensur ist. Eine vollstreckbare
Gerichtsentscheidung scheint aber eine zu hohe Hürde zu sein, schließlich kann es sich z.
B. bei dem Anspruchsteller auch um einen jungen Menschen handeln, der sich gegen
Cybermobbing durch die Veröffentlichung von persönlichen Bildern, gespickt mit
Adressdaten, schnell wehren möchte. Hier könnte ein vorläufiges Entfernen mit
Widerspruchsfrist für den Einsteller der Daten eine Lösung sein.

Auch der digitale Verbraucherschutz muss weiter gestärkt und die sogenannte Cookie-
Richtlinie muss endlich umgesetzt werden. Wir benötigen eine grundsätzliche transparente
Einwilligungspflicht (opt in) in die Verarbeitung der Nutzerdaten und keine, häufig auch noch
versteckte, Widerspruchslösungen.

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Auffällig beim digitalen Verbraucherschutz ist allerdings die Dickfelligkeit, mit der einige
Anbieter schon bestehendes Recht nicht umsetzen. Hier wird der Gesetzgeber sich
überlegen müssen, wie lange er sich das noch anguckt.

Insgesamt enthält der Antrag viele positive Ansätze, auch wenn wir noch Fragen zu den
einzelnen Forderungen und deren Umsetzbarkeit haben. Aber dazu sind
Ausschussberatungen ja auch da.
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