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21.01.13
19:24 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Verabschiedung des Landeshaushaltes, Sparkassengesetz und Glücksspieländerungs-Staatsvertrag

8/2013 Kiel, 21. Januar 2013


Themen der Plenarsitzung: Verabschiedung des Landeshaushaltes, Sparkassengesetz und Glücksspieländerungs-Staatsvertrag
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 23. Januar, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen Verabschiedung des Landeshaushaltes, das Sparkassengesetz sowie der Glücksspieländerungs-Staatsvertrag. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.

Mittwoch, 23. Januar, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 3 und 28 Zweite Lesung der Gesetzentwürfe zum Haushalt 2013 sowie Bericht zum Strukturellen Abbaupfad bis 2020, a. Entwurf eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/220) b. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/221) Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/420), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/304), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/338), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 175 Minuten. Geplanter Aufruf nach der Mittagspau- se 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten.
Den Sparkurs halten, aber mehr Geld für Bildung und Energiesparen einplanen - unter diesem Motto will die Koalition aus SPD, Grünen und SSW den Haushalt für 2013 durch den Landtag bringen. Der erste Etat des Regierungsbündnisses dürfte in einer dreistündigen Generaldebatte auf scharfe Proteste bei der Opposition stoßen.
CDU, FDP und auch die Piraten haben das Zahlenwerk sowohl in der Ersten Lesung im November als auch in den anschließenden Beratungen in den Ausschüssen des Landtages heftig kritisiert. Tenor: Die Nord-Ampel sorge nicht für absehbare Haus-
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Jan Gömer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker haltsrisiken vor, etwa mit Blick auf die angeschlagene HSH Nordbank oder die anste- henden Tariferhöhungen bei Angestellten und Beamten. Und: Das Regierungsbünd- nis setze die falschen Prioritäten. Im Fokus stehen das 50-Millionen-Euro-Sanierungs- “Programm für vorsorgende Finanzpolitik“ (PROFI) sowie die Pläne der Nord-Ampel, diverse Sparbeschlüsse der schwarz-gelben Vorgänger wieder einzukassieren.
Die Koalition will die Netto-Ausgaben im laufenden Jahr auf etwa 9,65 Milliarden Euro erhöhen. Im Vorjahr hatte der von Schwarz-Gelb verabschiedete Haushalt ein Volu- men von 9,285 Milliarden. Die Neuverschuldung 2013 beträgt 461 Millionen Euro. Das ist mehr als im letzten Jahr, wo Kredite von 265 Millionen Euro aufgenommen wurden, aber deutlich weniger als die in der Finanzplanung ursprünglich angesetzten 941 Millionen.
Einige Kernpunkte des Etats: Es werden - wie ursprünglich geplant - 354 Stellen in der Verwaltung abgebaut. Allerdings sollen 300 Lehrerstellen zum Schulhalbjahr En- de Januar zusätzlich geschaffen werden. Die Zahl der Differenzierungsstunden in den Gemeinschaftsschulen wird erhöht, die Schulsozialarbeit an den Grundschulen wird ausgebaut. Die Kommunen erhalten Zuschüsse beim Ausbau der Kinderbetreuung, und die Schulen der dänischen Minderheit werden wieder zu 100 Prozent gefördert. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sowie Mädchentreffs erhalten mehr Geld. Als „Herzstück“ des Haushalts sollen 50 Millionen Euro in PROFI fließen, durch das öffentliche Gebäude energiesparend nachgerüstet werden.
Während der Ausschussberatungen haben alle Fraktionen und auch die Landesregie- rung Änderungsanträge zum Ursprungsentwurf vorgelegt, die nun im Landtag zur Entscheidung anstehen – teilweise in namentlicher Abstimmung. Entsprechend ist zu erwarten, dass die Beschlussfassung im Anschluss an die Debatte noch einmal etwa eine halbe Stunde dauern wird.
Ein Überblick:
Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und SSW haben einige Ergänzungen zum Entwurf der Landesregierung auf den Weg gebracht. So wird im Landtag eine Antidis- kriminierungsstelle bei der Bürgerbeauftragten eingerichtet. Eine weitere halbe Stelle ist beim Beauftragten für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Es werden Gelder für die bereits beschlossene Einrichtung einer Pflegekammer reserviert. Durch Inves- titionen in die Abschiebehaftanstalt Rendsburg sollen die Lebensbedingungen der dort untergebrachten Flüchtlinge verbessert werden. Sprachkurse für Flüchtlinge wer- den zudem finanziell gefördert. Die Mittel für Frauenhäuser und Mädchentreffs wer- den gegenüber dem Regierungsentwurf aufgestockt, und es gibt mehr Geld für die Energie-Beratung der Verbraucherzentralen.
Für scharfe Kritik der Opposition und Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Re- gierungslagers hat der Plan für eine „Bio-Informenta“ gesorgt. Ursprünglich waren 130.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie veranschlagt, um zu prüfen, ob ein „biolo- gisches Bildungs- und Science-Center“ in Schleswig-Holstein Aussicht auf Erfolg hät- te. Für weitere 250.000 Euro sollten hierfür bereits Objekte aus dem schlecht laufen- den Öko-Zentrum von Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos) in Mecklen- burg-Vorpommern gekauft werden. Letzteres ist nun nicht mehr geplant – es soll erst das Ergebnis der Studie abgewartet werden. Die Opposition warf der Koalition vor, sie verschwende Geld, um das Lebenswerk Heydemanns (Minister in SPD-Regierungen


2 von 1988 bis 1993) zu retten. Auch Grüne und SSW waren dem Vernehmen nach skeptisch.
Die CDU will gegenüber dem Regierungsentwurf eine Absenkung der Neuverschul- dung um mehr als 133 Millionen Euro durchsetzen – durch Kürzungen beim Pro- gramm PROFI, bei den veranschlagten Zinsausgaben und bei der eingestellten glo- balen Steuermindereinnahme. Strategisches Ziel der Union ist es, bereits im Jahr 2017 die dauerhaften Ausgaben und die dauerhaften Einnahmen in Deckung zu brin- gen. Damit könnten die Vorgaben der Schuldenbremse drei Jahre früher als geplant erreicht werden. Gleichzeitig setzt die Union eigene politische Schwerpunkte in den Bereichen Soziales, Bildung und Verkehr. Die dafür vorgesehenen Mehrausgaben von rund acht Millionen Euro werden nach Darstellung der CDU durch Kürzungsan- träge an anderen Stellen des Landeshaushaltes vollständig gegenfinanziert.
Zu den Vorschlägen der Union gehören ein Landärzteprogramm, ein Fonds für Barrie- refreiheit, ein Modellprojekt für Familien- und Nachbarschaftszentren sowie eine deut- liche Aufstockung der durch das Land finanzierten Pflegeausbildungsplätze. Der Un- terrichtsausfall soll durch eine Erhöhung des Vertretungsfonds bekämpft werden, zu- dem will die Union mehr Geld für Schulen in freier Trägerschaft locker machen. Und: Die Mittel für Straßenbau und -sanierung sollen auf sieben Millionen hochgefahren werden.
Die FDP will die Ausgaben drosseln und die Einnahmen erhöhen. Eine Kernkritik an der Koalition: Sie sehe ein strukturelles Defizit von 778 Millionen Euro vor und schramme damit nur haarscharf an der Obergrenze der Schuldenbremse von 783,3 Millionen Euro vorbei. Mit den FDP-Plänen werde der Puffer auf 35 Millionen anwach- sen, heißt es.
Die Liberalen fordern, zum alten schwarz-gelben Sparkurs zurückzukehren und bei- spielsweise die Mehr-Ausgaben für die dänischen Schulen, für das Landesblinden- geld, für die Frauenhäuser und für die Freiwilligenjahre zu kappen. Auch das PROFI- Programm wollen die Liberalen ersatzlos streichen. Das eingesparte Geld soll größ- tenteils in die „Tarifvorsorge“ fließen, damit auch die Landesbeamten 1:1 von dem bevorstehenden Tarifabschluss für Angestellte profitieren. Die Landesregierung wollte sich bei der Tarif-Übertragung bislang nicht festlegen. Außerdem sieht die FDP eine Nachtschichtzulage für Polizisten und mehr Geld für den Straßenbau vor.
Die Piraten fordern eine Stärkung der Verbraucherzentrale, der Frauenhäuser und der Mädchenarbeit, der Jugendverbände und der Transparenz im Landtag.
Zur Verstärkung der demokratischen Jugendbildung sollen Landesjugendring und Jugendverbände bis zu 300.000 Euro mehr als von der Landesregierung geplant er- halten. Die Förderung der Verbraucherzentrale wollen die Piraten um bis zu 70.000 Euro aufstocken. Im Gegenzug soll die Verbraucherzentrale den Erhalt aller fünf Standorte in Schleswig-Holstein zusichern. Durch Verzicht auf ein umstrittenes Mo- dellprojekt der AWO soll den Frauenhäusern 200.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dem Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum soll es ermöglicht werden, bisher befristet beschäftigte Mitarbeiter dauerhaft einzustellen.
Die Bürger sollen zudem die Sitzungen und Anhörungen der Landtagsausschüsse künftig landesweit über das Internet mitverfolgen können. Für 40.000 Euro sollen zwei


3 Übertragungswagen angeschafft werden, um die politische Arbeit im Landtag transpa- renter zu machen. Die Sicherheit an Schleswig-Holsteins Gerichten sollen Justiz- wachtmeister des Landes anstelle von privaten Sicherheitsdiensten gewährleisten.
Um dies gegenzufinanzieren soll ein geplantes Marketingprojekt des Wirtschaftsmi- nisteriums im Volumen von 500.000 Euro ebenso gestrichen werden wie eine für den Landtag geplante Stellenaufstockung und ein „umstrittenes“ IT-Projekt des Landtages für Katastrophenfälle.
Die Landesregierung hat über die so genannte Nachschiebeliste Ergänzungen zu ihrem eigenen Haushaltsplan eingereicht. Hintergrund war die Oktober- Steuerschätzung, die gegenüber der Mai-Schätzung von rund 45 Millionen Euro we- niger Einnahmen ausgeht. Aus diesem Grund steigt die Nettokreditaufnahme von 419 auf rund 461 Millionen. Zugleich soll ein „Risikopuffer“ im Haushalt bleiben, weil in Berlin Entscheidungen anstehen, die auf den Landeshaushalt durchschlagen könnten – etwa eine Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer. Trotz der höheren Neuschulden wird Schleswig-Holstein aber nach Aussage des Finanzminis- teriums die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten.
Außerdem sollen Kürzungen im Bereich der Minderheitenförderung zurückgenommen werden, und die Zuschüsse für die deutschen Schulen in Nordschleswig werden den erwarteten Tarifsteigerungen angepasst. Es gibt Geld für das grenzüberschreitende EU-Projekt „Düppel 2014“, für eine Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte und für die Fachhochschule Wedel.
Daneben berät der Landtag über einen Bericht des Finanzministeriums über den Schuldenabbau bis 2020, den die FDP beantragt hatte. Um die Neuverschuldung bis Ende des Jahrzehnts auf null zu fahren, sollen demnach zehn Prozent der Stellen im Öffentlichen Dienst abgebaut werden – gemessen an der Zahl von 2010. Darüber hinaus sind weiterhin Konsolidierungshilfen des Bundes und der reicheren Länder nötig, allein bis 2016 rund 300 Millionen Euro.
18/338, 220, 221, 420, web, LR, dpa, PS

TOP 7 Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/434), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Spitzensportler sollen es in Schleswig-Holstein künftig leichter haben, ihre sportliche Karriere und ihre Uni-Laufbahn miteinander zu vereinbaren. Die Regierungskoalition will eine so genannte Profilquote für Spitzensportler im Hochschulzulassungsgesetz verankern. Besonders im Fokus: das Segeln am Olympia-Stützpunkt Kiel-Schilksee.
Profilquote bedeutet, dass ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen für Top- Athleten reserviert wird, die wegen ihres Sports an einen Studienort in Schleswig- Holstein gebunden sind, weil es hier die besten Trainingsmöglichkeiten gibt. Bewer- ben können sich junge Athleten, die einem A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Sport- fachverbandes angehören. Wie viele Plätze pro Studiengang an die Medaillenhoff- nungen gehen sollen, besagt der Gesetzentwurf nicht.


4 Ein Anlass des Vorstoßes von SPD, Grünen und SSW: Seit 1. Januar ist Kiel- Schilksee der bundesweit einzige Olympia-Stützpunkt für die Segler. Hier sollen alle jungen deutschen Talente für die olympischen Spiele 2016 in Rio trainieren. Die Sportler-Quote soll nach Darstellung des Innenministeriums dazu beitragen, Schles- wig-Holstein als Standort des Leistungssports langfristig zu sichern. Hamburg habe eine Quote für Spitzensportler bereits im letzten Jahr eingeführt. Nun soll Schleswig- Holstein nachziehen. Hintergrund: Die beiden Nord-Länder betreiben einen gemein- samen Olympia-Stützpunkt an den Standorten Hamburg, Kiel und Ratzeburg, der sich unter anderem um Schwimmer, Ruderer und Leichtathleten kümmert.
Die Profilquote ergänzt nach Ansicht des Ministeriums die schleswig-holsteinische Förderpolitik für eine bessere Vereinbarkeit von Spitzensport, Beruf und Ausbildung. Hierzu zählen auch die beiden Partnerschulen des Leistungssports in Ratzeburg und Kiel und die Vereinbarung über die duale Karriere, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Industrie- und HandeIskammertag (DIHK) und die Sportministerkonferenz unter Vorsitz Schleswig-Holsteins geschlossen haben.
Als weiterer Baustein in der schleswig-holsteinischen Förderarchitektur für den Spit- zensport soll eine „Eliteschule des Sports“ aufgebaut werden. Sie soll im Verbund mit den Partnerschulen des Leistungssports entstehen. Nach Angaben des DOSB gibt es in Deutschland 39 Eliteschulen des Sports, keine jedoch in Schleswig-Holstein. Elite- schulen des Sports verbinden Schule, Wohnen und Sport.
18/434, web, LR

TOP 29 Bericht über die Entwicklungen im Hochschulbereich der Zielvereinbarungspe- riode 2009 bis 2013, Federführend ist das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (Drs. 18/407), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holsteins Hochschulen haben mit schwierigen Rahmenbedingungen wie dem aktuellen Studentenansturm und schlechter Bausubstanz zu kämpfen, leisten aber dennoch im Bereich Forschung und Lehre hochwertige Arbeit. Dieses Fazit zieht das Wissenschaftsministerium in seinem Zwischenbericht über die laufende Zielver- einbarungsperiode 2009 bis 2013.
In der aktuellen fünfjährigen Förderperiode zahlt das Land pro Jahr rund 250 Millionen Euro an die neun Universitäten und Fachhochschulen im Lande. Größter Empfänger ist die Kieler CAU mit 151,4 Millionen. Es folgen die Uni Lübeck (25 Millionen), die Fachhochschule Kiel (20,7 Millionen), die Uni Flensburg (16,7 Millionen) und die Fachhochschule Lübeck (17,6 Millionen, Zahlen für 2011). Hinzu kommen Gelder aus dem Hochschulpakt des Bundes.
Mit den Zuschüssen sind Vorgaben an die Profilbildung der Hochschulen verbunden. So soll die CAU neben den Schwerpunkten Meereswissenschaften und Geowissen- schaften die Bereiche Nanowissenschaften und Oberflächenforschung sowie das geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Themenfeld „Kulturelle Räume“ in den Blickpunkt rücken. Die Uni Lübeck, deren Schwerpunkt in der Biomedizintechnik liegt, soll sich besonders um die Themen „Gehirn, Hormone und Verhalten“, „Infektion und Entzündung“ sowie „Technik und Informatik in der Biomedizin“ kümmern. In der Uni


5 Flensburg als „Lehrerschmiede“ des Landes stehen Erziehungs- und Vermittlungs- wissenschaften im Zentrum.
Kernaufgabe ist es laut der Zielvereinbarung zwischen Land und Uni, „diese Studien- gänge insbesondere durch eine verbesserte Personalstruktur zu konsolidieren“. Den Vorgaben seien die Hochschulen „in beeindruckender Weise, wenn auch mit deutli- chen individuellen Unterschieden“ nachgekommen, heißt es im Bericht aus dem Wis- senschaftsministerium.
Der Bericht enthält auch Appelle des Ministeriums an die Hochschulen. So sollen sich die Professoren neben ihren Forschungsprojekten künftig stärker um die Lehre und die Betreuung kümmern – auch um die immer noch hohen Abbrecherquoten herun- terzufahren. Hier sei bundesweit ein „Bewusstseinswandel“ erforderlich. Die Uni Lü- beck soll darlegen, wie sie sich besser mit dem Uni-Klinikum verzahnen will, und der FH Kiel wird vorgeworfen, „keine ernsthafte Auseinandersetzung mit der eigenen Or- ganisation“ zu leisten.
16/2321, PS, 17/130, 18/407

TOP 10 Gesetzentwurf zur Einführung eines Richtervorbehalts bei verdeckten Bildauf- nahmen und -aufzeichnungen, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/446), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Piraten wollen erreichen, dass die schleswig-holsteinische Polizei künftig nur noch mit richterlicher Genehmigung verdeckte Bild- oder Videobeobachtungen von Personen machen darf. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Landesverwaltungs- gesetzes vor, der nun in Erster Lesung beraten wird.
Der Grund: Verdeckte polizeiliche Bildaufnahmen, beispielsweise vor der Privatwoh- nung einer Person, sind nach Ansicht der Piraten „typischerweise geeignet, beson- ders tief in die Privatsphäre des Betroffenen einzudringen“. Erfolgen sie über einen längeren Zeitraum hinweg, könnten sie das Privatleben einer Person außerhalb ihrer Privatwohnung weitgehend abbilden, so die Befürchtung.
Bislang sehe das schleswig-holsteinischen Polizei- und Ordnungsrecht keinen Rich- tervorbehalt für den verdeckten Einsatz von Kameras vor, so die Piraten. Demgegen- über unterlägen aber sowohl die akustische Überwachung als auch die Observation von Personen einem Richtervorbehalt. Diese Unterscheidung sei „nicht gerechtfer- tigt“. Zudem habe das Thüringische Verfassungsgericht im vergangenen November eine Ermächtigung der dortigen Polizei zu heimlichen polizeilichen Bildaufnahmen für verfassungswidrig erklärt.
Unterdessen hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piraten erklärt, es sei geplant, „150 blau/silberne Einsatzfahrzeuge in den Jahren 2013 bis 2017 mit Videoeigensicherungsanlagen auszustatten“. (Drs. 18/410)
18/410, Piraten



6 Donnerstag, 24. Januar, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 6 und 8 Gesetzentwürfe zur Änderung des Sparkassengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/421), Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/435), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, ge- plante Redezeit 70 Minuten
Die Nord-Ampel will das schleswig-holsteinische Sparkassengesetz ändern und damit einem möglichen Einstieg privater Großbanken den Riegel vorschieben. Die Opposi- tion protestiert scharf. Ein Vorschlag der CDU, den das Parlament ebenfalls berät, geht in die entgegengesetzte Richtung und will den Einstieg für Kapital von außen erleichtern.
Die Koalitionsfraktionen wollen es künftig nur noch öffentlich-rechtlichen Kreditinstitu- ten und deren Trägern erlauben, sich mit maximal 25,1 Prozent an den 14 Sparkas- sen im Lande zu beteiligen. Damit soll der Hamburger Sparkasse (Haspa) und ihrer Finanzholding der Weg in den Norden verbaut werden. CDU und FDP hatten der Haspa erst 2010 die Möglichkeit eröffnet, sich an den Nord-Sparkassen zu beteiligen.
Hintergrund des Vorstoßes: Kurz vor dem Jahreswechsel hat die Haspa beim Innen- ministerium den Antrag auf eine Beteiligung an der Sparkasse Hohenwestedt gestellt, dem kleinsten der schleswig-holsteinischen Institute mit 40 Mitarbeitern und vier Filia- len. Dem Vernehmen nach haben das Kartellamt und die Bundes-Finanzaufsicht Ba- fin bereits ihr OK gegeben.
Falls das Innenministerium den Haspa-Einstieg durchwinken sollte, befürchtet die Ko- alition, dass private Großbanken mit Klagen vor europäischen Gerichten einen Ein- stieg bei den Sparkassen im Land erzwingen könnten. Denn: Die Haspa hat die Rechtsform einer Person alten hamburgischen Rechts und wird von der EU nicht öf- fentlich-rechtlich eingestuft. Damit würden die Sparkassen privatisiert, so die Sorge bei der Nord-Ampel – und das bisher flächendeckende Filialnetz wie auch das Enga- gement der Sparkassen im kulturellen und sozialen Bereich sei gefährdet. In einem späteren zweiten Gesetzesverfahren wollen SPD, Grüne und SSW dem Vernehmen nach weitere Änderungen des Sparkassengesetzes anstreben.
Um einer möglichen Pro-Haspa-Entscheidung im Ministerium zuvorzukommen, will die Koalition Berichten zufolge ihr „Gefahrenabwehrgesetz“ im Eiltempo verabschie- den. Der Entwurf soll demnach noch während der Januar-Tagung durchs Parlament gebracht werden: am Mittwoch die Erste Lesung, am Donnerstag die Ausschuss- Anhörung, am Freitag die Zweite Lesung. Hierfür wäre aber zunächst eine Änderung der im Ältestenrat vereinbarten Tagesordnung notwendig.
Sowohl das eingeschlagene Tempo als auch die Zielrichtung der Koalition stoßen auf vehemente Proteste bei CDU und FDP: Das geplante Verfahren sei ein „Skandal“ und zeige eine „Arroganz der Macht“, heißt es bei Union und Liberalen. In der Konse- quenz werde den Sparkassen nun die einzige Möglichkeit, sich extern Kapital zu ver- schaffen, verbaut.
Die Union schlägt stattdessen vor, den Kreis möglicher Minderheitsbeteiligter über die Haspa hinaus zu erweitern: Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sowie


7 andere Landesverbände sollen nach Willen der Union in Schleswig-Holstein investie- ren dürfen. Die Möglichkeit, zusätzliches Stammkapital zu erhalten, sei mit Blick auf die so genannten Basel-III-Regelungen wichtig. Demnach müssen Kreditinstitute ihr Eigenkapital ausbauen, um besser gegen Finanzkrisen gewappnet zu sein. Zudem leiden einige schleswig-holsteinische Sparkassen an der Krise der HSH Nordbank – weil ihre Beteiligung an der angeschlagenen Länder-Bank keine Gewinnbeteiligung mehr abwirft.
18/421, 435, PS, dpa

TOP 2 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie Änderung glücksspielrechtli- cher Gesetze, a) Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/79) b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/104), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/366), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die Weichen für das Ende des schleswig-holsteinischen Sonderweges beim Glücks- spiel sind gestellt – aber der Streit um Sportwetten und Online-Poker dürfte weiterge- hen.
Der Landtag soll auf Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses das umstrittene Glücksspielgesetz der schwarz-gelben Vorgänger-Koalition aufheben. Außerdem sprach sich der Ausschuss dafür aus, dass Schleswig-Holstein sich im gleichen Mo- ment dem ebenfalls stark kritisierten Glücksspielstaatsvertrag der 15 anderen Bun- desländer anschließt. Die Mehrheit von SPD, Grünen und SSW beschloss die Emp- fehlung. Union und Liberale, die den Alleingang im vergangenen Frühjahr besiegelt hatten, warnten vor einem Rechtsbruch. Auch die Piraten waren im Ausschuss gegen die Rücknahme.
Rot, Grün und Blau hatten bereits im Wahlkampf des letzten Jahres sowie im Koaliti- onsvertrag angekündigt, den Sonderweg Schleswig-Holsteins so schnell wie möglich beenden zu wollen. Ein „Las Vegas im Norden“, so die Befürchtung, fördere die Spielsucht und verschaffe Kriminellen die Gelegenheit zur Schwarzgeldwäsche. An- gesichts der Rechtslage hat aber Innenminister Andreas Breitner (SPD) in den letzten Monaten zahlreiche Wett- und Spiel-Lizenzen erteilt. Berichten zufolge wurden im Lande 18 Genehmigungen für Sportwetten sowie zwölf für Online-Casinospiele wie Pokern vergeben. Sie sind für sechs Jahre gültig. Zudem liegen rund 40 weitere An- träge beim Innenministerium vor.
CDU und FDP äußerten schwere Bedenken gegen die Rücknahme ihres Gesetzes. So sei das derzeit gültige schwarz-gelbe Regelwerk bereits ohne weitere Auflagen von der EU-Kommission notifiziert worden – der Staatsvertrag der 15 Länder jedoch nicht. Außerdem steht am 24. Januar um 9.00 Uhr ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Glücksspielstaatsvertrag an. Möglicherweise werde der BGH das Ab-


8 kommen für europarechtswidrig erklären, heißt es bei Union und Liberalen, die au- ßerdem vor Schadenersatzforderungen gegen das Land warnen. Die könnten drohen, wenn Online-Poker im Norden zwar verboten werde – gleichzeitig aber Unternehmen mit einer bereits erteilten Glücksspiel-Lizenz weiterhin aktiv seien.
Das aktuelle Landes-Glücksspielgesetz räumt privaten Anbietern weit mehr Möglich- keiten ein als der Staatsvertrag der anderen 15 Länder. Dieser verbietet nicht nur On- line-Casinospiele komplett, sondern begrenzt auch die Zahl der Sportwetten-Lizenzen auf 20. Im Norden gibt es keine Limitierung.
18/79, 104, 107,108, PS, 366

TOP 21 Landesprogramm zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämp- fung, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/439), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit einer landesweiten Strategie sowie mehr Aufklärung und Beratung will die Koaliti- on den Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein bekämpfen.
SPD, Grüne und SSW fordern die Landesregierung auf, ein „Landesprogramm zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung“ aufzulegen. Schleswig- Holstein müsse hier dem Beispiel anderer Bundesländer wie Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen und Berlin folgen. Das im Lande bereits bestehende „Bera- tungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus“ müsse ausgebaut und personell verstärkt werden. Um den „besorgniserregenden rassistischen Einstellungen“ in Teilen der Ge- sellschaft zu begegnen, müsse die Öffentlichkeit durch „Dokumentation und Bereit- stellung von Informationen“ sensibilisiert werden. Zudem gehe es darum, verfestigte rechtsextreme Strukturen aufzubrechen.
Wenige Tage vor der Plenarsitzung hat die Landesregierung erste Schritte angekün- digt. So soll das Beratungsangebot nach Aussage des Innenministeriums ausgeweitet werden. Neben den vier Mitarbeitern in der seit 2009 bestehenden Landeskoordinie- rungsstelle gegen Rechtsextremismus beim Rat für Kriminalitätsverhütung im Innen- ministerium sollen drei weitere Beratungsstellen mit jeweils zwei Beschäftigten im Norden, Westen und Südosten des Landes eingerichtet werden. Die Landesregierung stellt dafür in diesem Jahr erstmals 300.000 Euro zur Verfügung. Die Berater sollen in Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverban- des oder anderer freier Träger der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe arbeiten.
Die Berater haben beispielsweise die Aufgabe, in Kindertagesstätten, an Schulen und in Jugendhilfeeinrichtungen über die Gefahren des Rechtsextremismus aufzuklären und einen überregionalen Informationsaustausch zwischen Initiativen und Bündnissen gegen Rechtsextremismus sicherzustellen.
Einer im letzten Jahr vorgestellten Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zufolge sind 39 Prozent der Ostdeutschen und 22 Prozent der Westdeutschen ausländerfeindlich ein- gestellt. Auch der Judenhass ist demnach ausgeprägt - besonders unter Migranten. Insgesamt nehmen rechtsextreme Einstellungen in Deutschland zu. Neun Prozent



9 aller Deutschen haben laut den Autoren ein „geschlossenes rechtsextremes Weltbild“. Zwei Jahre zuvor waren es noch 8,2 Prozent.
18/439, web, LR

TOP 11 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung, Gesetz- entwurf der Landesregierung (Drs. 18/448), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Rede- zeit 40 Minuten
Nach einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2011 dürfen Straftäter, bei de- nen die Gerichte nach Ende der Haft eine Sicherungsverwahrung angeordnet haben, nicht mehr in gewöhnlichen Gefängniszellen untergebracht werden. Die Bundesländer müssen bis 1. Juni dieses Jahres für bessere Unterkünfte und mehr Freiraum sorgen. Dem kommt die schleswig-holsteinische Landesregierung nun nach. Das Justizminis- terium legt dem Landtag eine gesetzliche Regelung zum Vollzug der Sicherungsver- wahrung vor. Zudem berät der Landtag über einen Staatsvertrag mit Hamburg – demnach können bis zu elf Ex-Gefangene aus dem Norden in der Hansestadt unter- gebracht werden.
Thema Vollzug der Sicherungsverwahrung: Der Gesetzentwurf regelt unter ande- rem das so genannte Abstandsgebot: Die Sicherungsverwahrten müssen organisato- risch und räumlich vom Strafvollzug getrennt werden. Die Unterbringung darf jedoch auf dem Gelände einer JVA liegen. Die Sicherungsverwahrten erhalten größere Zim- mer als im Strafvollzug und können sich tagsüber in der Einrichtung frei bewegen. Die Besuchsmöglichkeiten werden ausgeweitet und die Untergebrachten können sich selbst versorgen.
Einen besonderen Fokus legt das Gesetz nach Darstellung des Ministeriums auf das Behandlungsangebot. Ziel sei es, „die Gefährlichkeit der Untergebrachten schnellst- möglich so weit zu reduzieren, dass die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht mehr erforderlich ist“. Hierfür sollen „alle erforderlichen Therapien, Trainings und Qualifizierungen“ angeboten werden. Zudem steht die Wiedereingliederung im Fokus. Neben den Behandlungsangeboten sollen Vorbereitungen für das Leben nach der Entlassung getroffen werden und es soll eine „Nachbetreuung“, insbesondere in Kri- sensituationen, erfolgen.
Thema Staatsvertrag mit Hamburg: Hamburg stellt Schleswig-Holstein für den Voll- zug der Sicherungsverwahrung und der Therapie bis zu elf Plätze in der Justizvoll- zugsanstalt Fuhlsbüttel zur Verfügung. Schleswig-Holstein entscheidet, welche Un- tergebrachten an die Elbe verlegt werden und wer in der JVA Lübeck bleibt.
Für die Unterbringung seiner Sicherungsverwahrten in Hamburg zahlt Schleswig- Holstein jährlich rund eine Million Euro. Für 2013 sind 585 500 Euro im Haushalt ver- anschlagt, da die Betroffenen erst ab Sommer nach Fuhlsbüttel verlegt werden sollen. Ab 2015 wird der Tageshaftkostensatz alle zwei Jahre überprüft und neu festgelegt. Es gilt der Grundsatz, dass die schleswig-holsteinischen Untergebrachten nach Schleswig-Holstein entlassen werden. Die Untergebrachten werden deshalb für die Entlassung nach Lübeck zurückverlegt.



10 Dem Staatsvertrag mit der Hansestadt hat das Kieler Kabinett Anfang Januar zuge- stimmt. Der Hamburger Senat wird sich voraussichtlich in wenigen Wochen mit dem Regelwerk befassen. Auch beide Parlamente müssen zustimmen.
Stichwort:
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 die bisherigen Vorschriften über die Sicherungsverwahrung in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Sicherungsver- wahrte müssen demnach deutlich besser untergebracht werden als Strafgefangene. In der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel gibt es bereits seit Anfang 2011 eine neue Abteilung mit 31 Plätzen für Sicherungsverwahrte. Zurzeit seien davon aber nur 13 belegt, teilte die Justizbehörde mit. In Schleswig-Holstein sitzen zwölf Sicherungs- verwahrte in der JVA Lübeck. Voraussichtlich kommen dieses Jahr noch zwei hinzu.
18/448, dpa, LR

TOP 13 Rechtliche Rahmenbedingungen für Assistenzhunde schaffen, Antrag der Frak- tion der CDU (Drs. 18/318), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die CDU will eine Gesetzeslücke schließen und alle so genannten Assistenzhunde rechtlich und steuerlich gleichstellen. Bislang berücksichtigt das Gesetz nur Blinden- führhunde, jedoch keine Signal- oder Diabetikerhunde. Die Landesregierung soll ent- sprechende Änderungen im Landesrecht vorlegen und sich auf Bundesebene für die- ses Ziel einsetzen.
Neben dem Blindenführhund helfen beispielsweise auch Signal-, Diabetiker-, Thera- pie- oder Behindertenbegleithunde körperlich beeinträchtigten Menschen. Diabetiker- hunde etwa können anhand des Geruchs eine Unterzuckerung frühzeitig bemerken und dies dem Erkrankten mitteilen. Gehörlosen Menschen können Signalhunde hel- fen, indem sie auf ein Geräusch, etwa eine Türklingel, aufmerksam machen.
Gegenwärtig führen Gesetze und Verordnungen allerdings nur den Blindenführhund als „Hilfsmittel“ auf. Entsprechend uneinheitlich sind Assistenzhundeprüfungen und die Anerkennung von Assistenzhunden durch die Krankenkassen geregelt. Auch die Zugänglichkeit zu öffentlichen Bereichen ist nicht für alle Assistenzhunde und deren Besitzer gewährleistet.
Nach dem Willen der CDU soll sich das nun ändern. In Zukunft soll allen behinderten Menschen, die einen Hund als Helfer haben, eine „uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben“ ermöglicht werden. Hierzu sollen laut CDU- Antrag die steuerliche Gleichstellung der Assistenzhunde und deren bundesweite An- erkennung bei Krankenkassen umgesetzt werden, sowie die Rahmenbedingungen zum barrierefreien Zutritt der Hunde geschaffen werden.
18/318

TOP 14 und 22 Modellprojekt und Konzept für Familien- und Nachbarschaftszentren , Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/422), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE


11 GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/440), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten
Damit Familien die Betreuung der Kinder und den Beruf der Eltern besser unter einen Hut bekommen, regen die CDU und die Koalition an, im Lande das Modell des Fami- lien- und Nachbarschaftszentrums zu erproben. Die Idee: Angegliedert an einen Kin- dergarten dienen die Nachbarschaftszentren als Treffpunkt für junge Familien und bieten Kinderbetreuung, präventive Familienarbeit und Beratung an. Die Landesregie- rung wird aufgefordert, ein entsprechendes Modellprojekt zu starten.
In anderen Bundesländern wurde die Idee bereits in die Tat umgesetzt: Familien- und Nachbarschaftszentren gibt es beispielsweise in Berlin, in Baden Württemberg und im Saarland.
18/422, 440, web

Freitag, 25. Januar, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 23 Videoüberwachung an Bahnhöfen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/350), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/444), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Deutsche Bahn sollen ihre Pläne zu einer verstärkten Videoüberwachung von Bahnhöfen aufgeben. Das fordern die Piraten. Anlass der Überlegungen des Innenministers waren der fehlgeschlagene Anschlagsversuch am Bonner Hauptbahnhof im Dezember und der tödliche Überfall auf einen jungen Mann am Berliner Alexanderplatz im letzten Oktober.
Mit „verstärkter und verbesserter Videotechnik auf öffentlichen Plätzen“, so Innenmi- nister Friedrich in einem Zeitungsinterview, ließen sich „Gewalttäter abschrecken und Straftaten und geplante Anschläge aufklären“. Auf Bahnhöfen bestehe „Handlungs- bedarf". Dort gibt es aus seiner Sicht zu wenige Kameras, zudem werden die Bilder bisher nur an ausgewählten Bahnhöfen aufgezeichnet. Nach dem Anschlagsversuch in Bonn konnten die Ermittler zwar auf Bildmaterial von den Tatverdächtigen zurück- greifen. Dies stammte aber nicht von einer der sieben Sicherheitskameras im Haupt- bahnhof, sondern aus einem Schnellrestaurant am Bahnsteig.
Die Piraten im Landtag halten dagegen: Eine Videoüberwachung lasse nach ein- schlägigen Untersuchungen weder eine Erhöhung der tatsächlichen noch der wahr- genommenen Sicherheit erwarten. Stattdessen schlagen sie vor, Bahnhöfe heller, übersichtlicher und besser einsehbar zu gestalten. Es müsse Rückzugsmöglichkeiten wie Wartehäuschen geben, Verschmutzungen müssten rasch beseitigt werden, und es müsse für „eine angemessene Präsenz und Erreichbarkeit“ des Sicherheitsperso- nals gesorgt werden.
Zudem müsse die Bahn ihre Fahrgäste über das im Vergleich zu anderen Orten ge- ringe Risiko von Fahrgästen an Bahnhöfen oder in Zügen aufklären, „um den verbrei- teten Fehlvorstellungen diesbezüglich entgegenzuwirken“. Die Bahn soll außerdem eine unabhängige Untersuchung des Nutzens und der schädlichen Nebenwirkungen


12 von Videoüberwachung in Auftrag geben und ihren Fahrgästen mitteilen, in welchen Bereichen sie überwacht werden.
Und: Zu dem geplanten „Sicherheitsgipfel“ im Februar soll die Bahn nach Willen der Piraten neben Regierungsvertretern und staatlichen Datenschutzbeauftragten auch unabhängige Kriminologen, Fahrgastverbände sowie Vertreter von Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen einladen.
Auch aus den Reihen von SPD, Grünen und FDP kam Kritik an Friedrichs Vorstoß. Eine „Totalüberwachung des öffentlichen Raumes“ schaffe nicht mehr Sicherheit, stattdessen sei eine bessere Kooperation der verschiedenen Sicherheitsbehörden nötig.
18/447, PIRATEN, web

TOP 15 Steuerrechtliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften, An- trag der Fraktion der FDP (Drs. 18/430), geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit 2001 haben schwule und lesbische Paare die Möglichkeit, eine so genannte ein- getragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Sie sind damit in vielen Bereichen der traditionellen Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt – allerdings nicht bei der Einkommenssteuer. Hier profitieren die Lebenspartner nicht vom Ehegattensplitting, das verheirateten Paaren höhere Freibeträge sichert. Die FDP-Fraktion ruft nun ge- meinsam mit der Nord-Ampel die Landesregierung auf, über den Bundesrat die steu- errechtliche Gleichstellung der so genannten Homo-Ehe anzustreben. Damit greift der Norden auch in den Berliner Koalitionsstreit zu diesem Thema ein.
Im Dezember hat der CDU-Bundesparteitag in Münster beschlossen, das Ehegatten- splitting in der Einkommenssteuer nicht auf homosexuelle Paare ausweiten zu wollen. Damit wandten sich die Christdemokraten gegen Forderungen aus den Reihen der Bundes-FDP – und gegen 13 Unionsabgeordnete, die im Bundestag eine entspre- chende Initiative gestartet hatten. Mitte Januar ist die steuerrechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren im Bundesrat gescheitert. Union und FDP votierten gegen eine Initiative der Opposition, die im Paket mit dem Jahressteuergesetz zur Debatte stand.
Die Berliner Koalition blickt nun auch nach Karlsruhe, wo im Laufe des Jahres ein Ur- teil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für Lebenspartner erwar- tet wird. Das Verfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer bereits geurteilt, dass Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften beim Familienzuschlag nicht schlechter behandelt werden dürfen als verheiratete Paare.
Um die 2001 verabschiedete Homo-Ehe hatte es jahrelangen politischen und juristi- schen Streit gegeben. Die Regelung sieht unter anderem einen gemeinsamen Nach- namen, gegenseitige Unterhaltspflicht sowie die erbrechtliche Gleichstellung der Partner vor. Zudem ist für schwule und lesbische Paare die so genannte Stiefkind- Adoption möglich. Das heißt: Sie können das leibliche Kind eines Partners adoptie- ren, wenn der andere Elternteil des Kindes zustimmt.


13 Drs. 3700, dpa, PM JM, 18/430, dpa


TOP 16 Aufhebung des Optionszwangs, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/431), ge- planter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die FDP greift erneut die seit Jahren schwelende Debatte zum Staatsbürgerschafts- recht auf und appelliert an die Landesregierung, sich auf Bundesebene gegen den so genannten Optionszwang einzusetzen.
Diese Regelung aus dem Jahr 2000 sieht vor, dass Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, nur bis zum 18. Geburtstag die doppelte Staatsangehö- rigkeit haben dürfen. Mit der Volljährigkeit müssen sie sich dann, spätestens bis zum 23. Geburtstag, für die deutsche oder die Nationalität des Herkunftslandes ihrer Eltern entscheiden.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte sich der damalige, von den Liberalen nominierte, Justizminister Emil Schmalfuß gegen den Optionszwang ausgesprochen. Dem Vernehmen nach scheiterte sein Vorstoß für den „Doppelpass“ jedoch am Wi- derstand der unionsgeführten Länder in der Integrationsministerkonferenz. Auch im Bundesrat sind in den letzten Jahren mehrere Anläufe rot-grün regierter Länder ge- gen das Optionsmodell gescheitert.
17/253, 286, 308 16/1485, dpa, PM LR, 18/431

TOP 17 Bericht zur Neufassung der Bäderverordnung, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/432), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In vielen Ferienorten des Landes dürfen die Läden auch an Sonntagen öffnen. Was als Standortvorteil für den Tourismus gedacht ist, erregt jedoch seit Jahren den Wi- derstand von Kirchen und Gewerkschaften, die auf die grundgesetzlich verankerte Sonntagsruhe pochen. Nachdem die Kirchen vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig gegen die so genannte Bäderregelung geklagt haben, laufen seit Wochen Gespräche zwischen Landesregierung, Wirtschaft, Kommunen und Shopping- Skeptikern, die am 29. Januar fortgesetzt werden sollen. Dem Vernehmen nach ist ein Kompromiss in Sicht. Kernpunkt: weniger Konsum - mehr Arbeitsruhe und Zeit für Besinnung. Die CDU hakt nun nach, welche Auswirkungen das für den Urlaubsstand- ort Schleswig-Holstein hätte.
Zwar haben die Beteiligten Stillschweigen über den Verlauf der Gespräche vereinbart, doch in den Medien werden verschiedene Modelle diskutiert. Demnach ist es denk- bar, dass die Geschäfte nur noch von März oder April bis Ende Oktober öffnen dür- fen, und dann nur noch für fünf Stunden. Bisher dürfen Läden in mehr als 90 Ferien- orten im Land vom 15. Dezember bis 31. Oktober in der Zeit von 11 bis 19 Uhr ihre Waren anbieten. Zudem haben in einigen Urlaubsorten Meldungen für Unruhe ge- sorgt, dass die Öffnungszeiten im Lande gestaffelt werden könnten. Premium-Orte wie Westerland auf Sylt könnten dann in Gänze von der Bäderregelung profitieren,


14 Orte im Binnenland mit weniger Gästen müssten weitere Einschnitte hinnehmen. Aus Teilnehmerkreisen wurde dies als Spekulation zurückgewiesen.
Die bisherige Bäderregelung läuft im November aus. Die Kirchen halten die aktuelle Regelung für nicht verfassungskonform und haben eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht. Vor diesem Hintergrund strebt die Koalition eine „politische Lösung“ an. Dabei müsse die Politik den Kirchen entgegenkommen, denn eine Bäderregelung per Richterspruch könne niemand wollen. Kritik kommt hingegen aus CDU und FDP, die vor einem Ladensterben in den betroffenen Regionen warnten und „eine Lösung für die Menschen“ ohne „Dogmatismus“ forderten.
Hintergrund des Konflikts ist auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklen- burg-Vorpommern aus dem Jahr 2010. Die Greifswalder Richter hatten die Bäderre- gelung des Landes für unzulässig erklärt. Zuvor durften im Nachbarland an bis zu 49 Sonntagen im Jahr in 149 Ferienorten und in den Welterbe-Stätten die Geschäfte in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 18.30 Uhr öffnen. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die geltende Bäderverkaufsverordnung nicht den erforderlichen „Charakter einer Ausnahmeregelung“ erkennen lasse. Vielmehr verstießen deren Vorschriften gegen das für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen vom Grundgesetz festgelegte "Regel- Ausnahme-Verhältnis".
17/479, 806,1006, web, Drs. 16/111, 104, 139, dpa, PS 02.06.05, dpa, 432

TOP 19 Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/437), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Vom 1. August an haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer ein- bis zweijährigen Kinder. Aber wer soll das bezahlen? Vertreter des Landes und der Kommunen haben im Dezember eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Kommunen in den kommenden Jahren um einen dreistelligen Millionenbetrag entlasten und damit den Krippen-Ausbau finanziell absichern soll. Hierüber berichtet die Landesregierung dem Parlament auf Antrag der Koalitionsfraktionen.
Das Land stellt demnach im Haushalt 2013 zusätzlich 15 Millionen Euro für die Be- triebskosten von Kinderkrippen und Kindertagespflege bereit. Dieser Zuschuss an die Kommunen erhöht sich bis 2017 mit der wachsenden Zahl der Krippenplätze auf 80 Millionen Euro jährlich. Als Ausgleich für Betriebsmehrkosten, die in der Vergangen- heit entstanden sind und bis August 2013 entstehen werden, stellt das Land einmalig 36,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Land sei damit finanziell bis an die Grenze gegangen, heißt es aus dem Finanz- ministerium. Von kommunaler Seite wurde der Kompromiss gelobt – auch wenn sich Städte und Kreise eine noch größere Unterstützung gewünscht hätten. Mit der Ver- ständigung ist auch eine Klage beim Landesverfassungsgericht vom Tisch. Die Kom- munen wollten durchsetzen, dass ihnen die Kosten voll erstattet werden, die ihnen durch den von Bund und Ländern vereinbarten Rechtsanspruch auf einen Krippen- platz für Kinder unter drei Jahren zusätzlich entstehen.



15 Offen bleibt die Frage, ob zum Stichtag 1. August ausreichend Kita-Plätze bereitste- hen. Bundesweit wird angepeilt, dass genügend Plätze für 35 Prozent aller Kleinkin- der vorhanden sein müssen. In Schleswig-Holstein standen zum Stichtag März 2012 rund 16.000 Plätze zur Verfügung. Das entspricht laut dem Statistischen Bundesamt einer Quote von 24 Prozent. Um die Vorgabe zu erfüllen, müssten bis August lan- desweit noch etwa 7.000 neue Plätze entstehen. 4.000 davon sind dem Vernehmen nach bereits in der Realisierung.
Allerdings wird vermutet, dass die 35-Prozent-Marke insbesondere in den größeren Städten nicht ausreichen könnte. In Lübeck, Kiel und im Hamburger Rand wird mit einem Bedarf von 50 Prozent oder mehr gerechnet. Mögliche Folge: Mit Blick auf ih- ren Rechtsanspruch könnten Eltern, die von der Krippe wegen Platzmangel abgewie- sen werden, gegen die zuständige Kommune klagen und beispielsweise Geld für ausgefallenen Lohn verlangen – wenn sie ihren Job aufgeben müssen, um ihr Kind zu Hause zu betreuen.
18/437, dpa, Archiv


TOP 18 Europäisches Kulturerbe-Siegel Schleswig-Holstein / Süddänemark, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/433), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten
Mit der Bewerbung um den Titel einer Europäischen Kulturhauptstadt für das Jahr 2017 sind das dänische Sonderburg und das Grenzland knapp gescheitert. Nun soll sich die deutsch-dänische Grenzregion um das vor zwei Jahren geschaffene „Europä- ische Kulturerbe-Siegel“ bewerben. Das regt die CDU an.
Eine Auszeichnung der Region Sønderjylland/Schleswig durch die EU wäre eine An- erkennung der „vorbildlichen Minderheitenpolitik“ im Grenzraum, so die CDU in ihrem Antrag. Zudem erhofft sich die Union Impulse für den Tourismus und ein wachsendes „Verständnis der jungen Generation gegenüber Minderheiten“.
Als Beispiel für kulturell und historisch bedeutsame Einrichtungen werden unter ande- rem die Idstedt-Halle und die Düppeler Schanzen genannt. In Idstedt bei Schleswig wird an die Schlacht aus dem Jahr 1850 erinnert, als die Erhebung der deutschge- sinnten Schleswig-Holsteiner vom dänischen Heer niedergeworfen wurde. Düppel bei Sonderburg war der Ort, an dem Truppen des Deutschen Bundes im Jahr 1864 die Dänen entscheidend schlugen und somit die Zugehörigkeit Schleswig-Holsteins zu Preußen und Deutschland einläuteten. „Historische Orte, an denen im 19. Jahrhun- dert Krieg gegeneinander geführt wurden, mahnen heute zum gegenseitigen Respekt und zum Miteinander“, heißt es in dem Papier der Christdemokraten. Als weitere Bei- spiele für die grenzüberschreitende Gemeinsamkeit werden das Danewerk, das Flensborghus, das Deutsche Museum in Sonderburg und die Akademie Sankelmark genannt.
Stichwort:
Mit einem neuen Europäischen Kulturerbe-Siegel zeichnet die Europäische Union ab 2014 Stätten aus, die für die Geschichte oder die Ideale der europäischen Einigung

16 besonders wichtig sind. Das vor zwei Jahren aus der Taufe gehobene Siegel soll da- zu beitragen, das Zugehörigkeitsgefühl zu Europa zu stärken und das gegenseitige Verständnis in Europa zu fördern. Ein Vorläufer des Europäischen Kulturerbe-Siegels existiert bereits seit 2006. Hiermit sind in Deutschland bereits die „Stätten der Refor- mation“ und die „Stätten des Eisernen Vorhangs“ ausgezeichnet worden.
Pro EU-Mitgliedstaat können maximal zwei Stätten alle zwei Jahre für das neue Sie- gel vorgeschlagen werden. Dann erfolgt nach Votum einer europäischen Fachjury die Auswahl von einer Stätte pro Land. Im Bewerbungsdurchgang 2013/2014 können jedoch einmalig bis zu vier Stätten eingebracht werden. Die ersten deutschen Bewer- bungen für das endgültige europäische Siegel sind bis März 2014 bei der Europäi- schen Kommission einzureichen. Das Auswahlverfahren erfolgt über die Länder.
18/433, web

TOP 20 Greening-Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Antrag der Frak- tionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/438), ge- planter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Europäische Union erarbeitet zurzeit neue Kriterien für ihre Zahlungen an die Landwirtschaft. Wer Subventionen aus Brüssel kassieren will, soll nach den Plänen der Kommission auch etwas für die Umwelt tun. Ein Kernpunkt: das so genannte Greening. Sieben Prozent der Betriebsfläche sollen demnach nicht mehr intensiv be- wirtschaftet, sondern als ökologische Vorrangflächen behandelt werden.
Die Koalition im Lande unterstützt diesen Kurs – sieht das Greening aber durch den derzeit kochenden Streit über den EU-Haushalt für die Jahre 2014 bis 2020 gefähr- det. Auch im CSU-geführten Bundes-Landwirtschaftsministerium gibt es Vorbehalte. Deswegen rufen SPD, Grüne und SSW die Landesregierung auf, gegenüber dem Bund und der EU darauf zu drängen, dass die angestrebte Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in die Tat umgesetzt wird und dass ausreichend Geld hierfür zur Verfü- gung steht.
Die EU-Kommission hatte 2011 ihre Pläne für die Vergabe von EU-Agrargeldern in der nächsten Förderperiode vorgestellt. Das Geld müsse künftig so verwendet wer- den, dass die gemeinsame Agrarpolitik „grüner, gerechter und effizienter" werde, so der zuständige Kommissar Damian Ciolos. Bis zu 30 Prozent der Direktzahlungen sollen als Umwelt-Prämie ausgezahlt werden, die nur die Landwirte erhalten, die be- stimmte ökologische Leistungen erbringen – etwa die Diversifizierung der Anbaukultu- ren oder die Erhaltung von Dauergrünland und ökologischen Nischen. Wenn ein Landwirt diese Anforderungen nicht erfüllt, soll ihm nach Vorschlägen der Europäi- schen Kommission die Umwelt-Prämie sowie ein Teil der übrigen Direktzahlungen gekürzt werden. Diesen Kurs stützt auch die Nord-Ampel.
Pro Jahr gibt die Staatengemeinschaft bislang rund 60 Milliarden Euro für die Land- wirtschaft aus – das sind über 40 Prozent des Gesamtetats. Nach Deutschland flie- ßen im laufenden Jahr 5,5 Milliarden, 320 Euro pro Hektar. Schleswig-Holsteins Bau- ern erhalten insgesamt 340 Millionen Euro aus Brüssel. Hinzu kommen 40 Millionen aus der so genannten zweiten Säule – dem Topf für Umweltschutz und Strukturwan- del. Dieses Geld wird teilweise vom Land kofinanziert.

17 Vorherige Debatte zum Thema: plenum-online Januar 2011
Drucksache 17/1068 , 1071, 1168, 17/1071, 1176, 1068, 18/438, dpa


TOP 27 Stand und Perspektive der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/177neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/336), ge- planter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Bis 2015 sollen alle Flüsse, Seen, Bäche und Küstengewässer in der EU in einen gu- ten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden – auch um für sauberes Trinkwasser zu sorgen. Das ist eine Kernforderung der Europäischen Wasserrahmen- richtlinie aus dem Jahr 2000. In Schleswig-Holstein wird dieses Ziel aller Voraussicht nach „in weiten Teilen“ verfehlt werden. 22 von 55 „Grundwasserkörpern“ sind in schlechtem Zustand, etwa die Hälfte der Landesfläche ist betroffen. Landesregierung und Bauernverband wollen deswegen gegensteuern.
Ein Bericht des Umweltministeriums, den die CDU beantragt hat, stellt den Landwir- ten kein gutes Zeugnis aus. Hauptverantwortlicher für den schleppenden Fortschritt beim Gewässerschutz ist dem Bericht zufolge die intensive Landwirtschaft. Der Be- richt beklagt die „fehlende Akzeptanz der Landwirte zur Teilnahme an Beratungs- maßnahmen“ sowie die „Nichtbeachtung der bedarfsgerechten Düngung“.
Ein Problem: Landwirtschaftliche Flächen sind heiß begehrt. Es gelingt dem Ministeri- um zufolge immer seltener, Gewässer und ihre Uferstreifen für den Naturschutz zu reservieren. Stattdessen schießen Biogasanlagen aus dem Boden, und es wird ver- mehrt Energie-Mais angebaut, der zudem übermäßig gedüngt wird. Der Mais ver- drängt Anbaukulturen, die für das Grundwasser nicht so problematisch sind: Grün- land, Ackergras und Wintergerste. Folge: Die Stickstoff- und Phosphatwerte schießen in die Höhe.
Bislang sind lediglich 20 Prozent der geplanten Schutzmaßnahmen abgeschlossen, weitere 25 Prozent sind in Arbeit. Um die Wasserqualität zu verbessern sollen bei- spielsweise Flüsse und Bäche wieder durchgängig gemacht werden. Auch die Be- schattung der Gewässer durch Uferbepflanzung gehört zu den Schutzmaßnahmen, ebenso wie die Einrichtung von Randstreifen, in denen kein Ackerbau betrieben wer- den darf und keine Düngemittel verwendet werden sollen.
Der negative Trend könnte für das Land teuer werden, mahnt das Umweltministerium in seinem Bericht. Denn: Schleswig-Holstein muss in Brüssel regelmäßig über die Fortschritte beim Gewässerschutz berichten. Sollte es nicht vorangehen, könnten Zwangsmaßnahmen drohen – oder sogar ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Vor diesem Hintergrund haben sich das Umweltministerium und der Bauernverband Mitte Januar zusammengetan und gemeinsame Ziele formuliert. So soll künftig in ei- nem fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen kein Grünland umgebrochen werden dürfen. Im ersten Meter von der Böschungsoberkante an wird zudem verboten zu pflügen, zu düngen und Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Wer will, kann sogar einen Zehn-Meter-Streifen einrichten. Das Land würde das finanziell unterstützen.



18 In Schleswig-Holstein gibt es Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von etwa 20.000 Kilometern sowie etwa 300 Seen, die 1,7 Prozent der Landesfläche bedecken.
Drs. 15/2286, 2733, 3885, 3638, 3956, LZ 01/03, 16/1729, 18/336

TOP 30 Umsetzung des Schutzes von NATURA-2000-Gebieten, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/162neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/414), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Antrag der Christdemokraten legt die Landesregierung einen Bericht zum Stand der Schutzmaßnahmen in den Natura 2000-Schutzgebieten vor. Das Papier listet die 159 Gebiete auf, für die ein Managementplan erstellt wurde. Für weitere 100 Flächen wird noch an den Zielvorgaben gearbeitet. Insgesamt betrifft dies eine Fläche von über 967.000 Hektar. Die mit Abstand größte Fläche bildet das Wattenmeer mit 882.000 Hektar.
Die Maßnahmen werden – falls finanziell, eigentumsrechtlich, planerisch, technisch und personell möglich – in der Regel umgehend angepackt. Zu den Maßnahmen ge- hören beispielsweise die Ausweisung und Kennzeichnung von alten Bestandsbäumen und die Optimierung des Wasserhaushaltes. Größere Vorhaben sind das Anlegen von Amphibienteichen, die Wiederherstellung natürlicher Fließgewässerareale sowie die Einrichtung halboffener Weidelandschaften.
Was das Monitoring anbelangt, kommt der Bericht zum Teil zu keinen fachlich belast- baren Aussagen zum Zustand der Schutzgebiete. Dies hat einerseits damit zu tun, dass es die Schutzflächen erst seit zwölf Jahren gibt und erst zwei Prüfungszeiträume (2001 bis 2006 und 2007 bis 2012) vergangen sind. Darüber hinaus wurden die Daten zwischen 2001 und 2006 nicht unter einheitlichen Kriterien erfasst. Dennoch nimmt der Bericht zum Teil Bewertungen vor. Als Kategorien dienen A = hervorragend, B = gut, C = durchschnittlich bis schlecht. So wird beispielsweise der Zustand der 255 Fels- und Steilküsten in 24 Fällen mit A, in 103 Fällen mit B und in 128 Fällen mit C bewertet.
Die schlechteste Kategorie taucht auch bei der Rastervogelerfassung auf. Mit dem C versehen sind der Seeregenpfeifer (336), die Pfuhlschnepfe (77.587) und der Kampf- läufer (2427), die allesamt im Vogelschutzgebiet Wattenmeer zu Hause sind. Ein A bekommen haben u. a. die Nonnengans (120.000), der Sterntaucher (1.700), der Prachttaucher (200) und der Säbelschnäbler (8537). Auch diese Vogelarten sind im Wattenmeer beheimatet.
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TOP 31 Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/207), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/418), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



19 Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die Januar-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 22. Januar, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sit- zungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammen- fassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeit- plan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



20 Reihenfolge der Beratung der 7. Tagung Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen Stunde er- folgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 23. Januar 2013 3 + 28 Zweite Lesung der Gesetzentwürfe zum Haushalt 2013 sowie Bericht 175 10:00 zum Strukturellen Abbaupfad bis 2020

3 + 28 Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2013 35 15:00 7 Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes 35 15:35 29 Bericht über die Entwicklungen im Hochschulbereich der Zielverein- 35 16:10 barungsperiode 2009 bis 2013 10 Gesetzentwurf zur Einführung eines Richtervorbehalts bei verdeckten 35 16:45 Bildaufnahmen und -aufzeichnungen Donnerstag, 24. Januar 2013 6 + 8 Gesetzentwürfe zur Änderung des Sparkassengesetzes 70 10:00 2 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie Änderung glücks- 70 11:10 spielrechtlicher Gesetze

21 Landesprogramm zur Demokratieförderung und Rechtsextremis- 35 15:00 musbekämpfung 11 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung 40 15:35 13 Rechtliche Rahmenbedingungen für Assistenzhunde schaffen 35 16:15 14 + Modellprojekt und Konzept für Familien- und Nachbarschaftszentren 35 16:50 22 Freitag, 25. Januar 2013 23 Videoüberwachung an Bahnhöfen 40 10:00 15 Steuerrechtliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner- 35 10:40 schaften 16 Aufhebung des Optionszwangs 35 11:15 17 Bericht zur Neufassung der Bäderverordnung 35 11:50

19 Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus 35 14:00 18 Europäisches Kulturerbe-Siegel Schleswig-Holstein / Süddänemark 35 14:35 20 Greening-Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 35 15:10 27 Stand und Perspektive der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 35 15:45 30 Umsetzung des Schutzes von NATURA-2000-Gebieten 35 16:20 31 Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Schleswig-Holstein 35 16:55
Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:
TOP Redezeit 12 Neuberufung des Verwaltungsrates der Anstalt Landesforsten -



21 Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/449):
TOP 4 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes sowie Entschließungsantrag zur Finanzierung 5 Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik 9 Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes 24 Resolutionen des Parlamentsforum Südliche Ostsee und der Ostseeparlamentarierkonferenz 26 Schleswig-Holstein lehnt Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch neues Leistungs- schutzrecht für Presseverlage ab

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
25 Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbelt-Querung



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