Lars Harms zu TOP 02 - Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze
PresseinformationKiel, den 24. Januar 2013 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 02 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze Drs. 18/366Heute vollziehen wir das, wofür wir schon am Anfang der Debatte um das Glücksspieleingetreten sind. Wir kehren zurück zu einer bundesweit einheitliches Regelung, was das Online-Glücksspiel angeht. Wir hätten dies gerne früher getan, aber uns waren seinerzeit die Händerechtlich gebunden. Das ist so und in einem Rechtsstaat muss man dann auch damit leben, dasseine Zeit lang ein Glücksspielgesetz bestehen bleibt, das wir politisch abgelehnt haben. DassLizenzen nach diesem Gesetz erteilt werden mussten, war nicht in unserem Sinne. Aber auch dasließ sich rechtlich leider nicht verhindern, ohne das Risiko von millionenschweren Strafzahlungenund Schadensersatzforderungen zu riskieren.Unsere Skepsis gegenüber dem schwarz-gelben Gesetz bleibt. Und diese Skepsis beruhtunsererseits auf einem grundlegend anderem Verständnis, was der Staat tun soll und was nicht.Wenn man die Auffassung vertritt, dass der Staat nur dazu da ist, sich weitestmöglich aus allengesellschaftlichen und insbesondere wirtschaftlichen Prozessen raus zu halten, dann kann manauf den Gedanken kommen, ein liberales Glücksspielrecht einzuführen. Und diese politische 2Grundhaltung ist wohl auch der Motor der seinerzeitigen Veränderung gewesen. Wenn manaber der Auffassung ist, dass der Staat auch die Aufgabe hat, die Bürger vor Fehlentwicklungenzu schützen, dann kann es nach unserer Auffassung nur ein Glücksspielrecht geben, das engeGrenzen setzt. Wir als SSW haben immer darauf hingewiesen, dass unser Hauptargument gegenein allzu liberales Glücksspielrecht die Gefahr der Suchterkrankung ist. Jedes Glücksspiel, dasumfassend erlaubt ist und für das nach einer erfolgten Erlaubnis auch geworben werden kann,führt automatisch zu mehr Spielsüchtigen. Und das bedeutet für uns, dass hier der Staat diegefährdeten Bürger schützen muss. Deshalb haben wir uns immer gegen ein liberalesGlücksspielrecht ausgesprochen.Und genau deshalb wollen wir jetzt auch wieder die Chance eröffnen, ein besseresGlücksspielrecht zu erhalten, als wir es bisher hatten. Zugegebenermaßen muss man einräumen,dass die frühere Koalition – losgelöst von grundsätzlich unterschiedlichen Haltungen von unsund Ihnen – ein handwerklich sauberes Glücksspielrecht geschaffen hatte, das gerade auch mitdem sehr liberalen Spielhallenregelungen kompatibel war. Deshalb hat die EU ja auchfestgestellt, dass diesbezüglich der bisherige Gesetzesrahmen den Buchstaben nach mit EU-Recht vereinbar war. Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag ist dies zwar auch, aber er unterliegtder Evaluation – auch, weil er wesentlich restriktiver als das aktuelle Spielhallenrecht ist. Nunkommt aber noch ein Problem mehr auf uns zu; nämlich, dass wir hier in Schleswig-Holstein jetztzugelassene Glücksspiele haben, die im Rest der Republik verboten sind. Dieser Zustand wird sichso nicht halten lassen. Deshalb gibt es nun zwei Baustellen, die nach dem Beitritt zumGlücksspielstaatsvertrag noch bearbeitet werden müssen.Zum einen muss der Glücksspielstaatsvertrag mit den anderen Bundesländern in nächster Zeitneu verhandelt werden. Zwar gelten die Lizenzen, die bei uns erteilt wurden, nur eine begrenzteZeit, aber wenn ein Geschäftsfeld erst einmal eröffnet worden ist, hier Arbeitsplätze, Umsatz undGewinne geschaffen wurden, dann glaube ich nicht, dass sich hier das Rad noch einmalzurückdrehen lässt. Gleichwohl bleibt es dann unsere gemeinsame Aufgabe mit den anderen 3Bundesländern, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der trotzdem dem Schutz der Bürger vorSpielsucht wieder den Vorrang einräumt. Wie das aussehen kann, wird die Zeit zeigen müssen.Aber hier gibt es in den nächsten Jahren noch einiges zu tun.Zweitens kommt es nun aber auch darauf an, das Glücksspielrecht vollständig aufeinanderabzustimmen. Die EU hat deutlich gemacht, dass man nicht auf der einen Seite ein restriktivesGlücksspielrecht für den Online-Bereich schaffen kann, aber weiterhin einen stark liberalisiertenMarkt bei den Spielhallen aufrechterhält. Wenn man also gut begründet das Online-Glücksspielbeschränken will, wie wir es wollen, dann muss auch über kurz oder lang, das Spielhallenrechthier angepasst werden. Wir können als SSW diese rechtliche Einschätzung der EU durchausnachvollziehen und gerade vor dem Hintergrund, dass die meisten Spielsüchtigen durchSpielhallen produziert werden, macht hier eine restriktivere Regel auch Sinn. Und auch hiermöchte ich anmerken, dass wir nicht alleine da stehen, sondern dass dies eine Aufgabe allerBundesländer ist.Somit macht es Sinn, in die Gemeinschaft aller Bundesländer zurück zu kehren und demGlücksspielstaatsvertrag beizutreten. Danach wird es notwendig sein, über die Überarbeitungdes Glücksspielstaatsvertrages und über das gesamte Glücksspielrecht unter Einschluss derSpielhallen auf Bundesebene eine gemeinsame Haltung zu erarbeiten. Eine solche gemeinsameHaltung lässt sich aber erst entwickeln, wenn wir die schwarz-gelbe Geisterfahrt zurückdrehenund wieder den Dialog mit den anderen Bundesländern suchen. Dies heute ist somit erst dererste Schritt und wir sind froh, dass wir in die Gemeinschaft der Bundesländer zurückkehren.