Lars Harms zu TOP 14+37 - Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften
Presseinformation Kiel, den 21. März 2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 14+37 Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften Drs. 18/630, 18/581 (neu)Eingetragene Lebenspartnerschaften sind mit Pflichten verbunden, zumBeispiel, was Unterhaltspflichten betrifft. Im Lebenspartnerschaftsgesetzheißt es dazu: „Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge undUnterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sietragen füreinander Verantwortung.“Es bestehen im Gegenzug aber auch Rechte, die den Partnern seitens desStaates eingeräumt werden, so beim Erbrecht oder beimVersorgungsausgleich. Heute geht es um die Vervollständigung dieserRechte bis hin zur Gleichstellung. Darüber streiten wir uns, übrigens nichtzum ersten Mal, mit der CDU-Fraktion. 2Die Konservativen tun sich schwer mit der Gleichstellung, obwohl sieschon manche Position geräumt hat. Noch auf dem Sonderparteitag imDezember wollte sich die CDU der Frage nach der Gleichstellung allerdingsnicht stellen und hat nach stundenlangen Diskussionen eineStellungnahme erst einmal verschoben. Doch die Basis, und auch vieleprominente CDU-Politiker, sind unzufrieden. Die Liste der Unterstützereiner Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften istbeeindruckend: Familienministerin Kristina Schröder, dergesundheitspolitische Sprecher Jens Spahn, die stellvertretendeFraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach und der Vorsitzende desAuswärtigen Ausschusses, Ruprecht Polenz.Und das Bundesverfassungsgericht treibt die CDU mit seinen Urteilenauch noch vor sich her. Da baut sich enormer Druck auf, der bizarre Blütenhervortreibt. So ist die Brandenburgische CDU-Abgeordnete KatherinaReiche mit der Behauptung vorgeprescht, dass die gleichgeschlechtlichenLebensgemeinschaften unser aller Wohlstand gefährdeten, weil aus ihnenkein Nachwuchs hervorgeht und damit die demografischen Problemeverschärft würden. Als ob man mit der Verweigerung von RechtenMenschen zu gemischtgeschlechtlicher Elternschaft treiben könne. IhrKollege Stefan Müller von der CSU sieht gleich die Zukunft Deutschlandsvon Schwulen und Lesben gefährdet. Dass er nebenbei noch ungewolltKinderlose gleich mit diskriminiert, ist dem wackeren Kämpfer für 3Vermehrung noch gar nicht aufgefallen. Aber die Richtung, in die dieseÄußerungen weisen, ist klar. Den gleichgeschlechtlichen Partnerschaftenwerden Rechte vorbehalten, damit sich die Schwulen und Lesben einesBesseren besinnen. Karl-Josef Laumann nimmt kein Blatt vor den Mundund sagt ausdrücklich, dass für ihn nur gemischtgeschlechtliche Familienmit Kindern gesunde Familien sind. Daraus schlussfolgert er, ich zitiere:„Ohne viele gesunde Familien gibt es letzten Endes keine guteGesellschaft.“ Er ist sich des Applauses der ewig Gestrigen sicher. Doch dasVerständnis von gemischtgeschlechtlichen Familien als gesund undgleichgeschlechtlichen als krank, also therapierbar, ist absurd. Sie ist falschund in der Wortwahl entlarvend.Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir bei derGleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften vonMenschenrechten reden. Alle Menschen haben die gleichen Rechte,unabhängig von Hautfarbe, Religion, Geschlecht und Herkunft. DassMenschenrechte unabhängig von der geschlechtlichen Orientierunggewährt werden müssen; dazu hat sich die Bundesrepublik in zahlreicheninternationalen Übereinkommen verpflichtet. Das ist Ergebnis jahrelangenBemühens um Gleichstellung und Gleichberechtigung. Die Möglichkeit,eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft einzugehen, stellt eine enormeErrungenschaft dar. 4Früher waren schwule Partnerschaften völlig rechtlos. Noch in den 80erJahren des letzten Jahrhunderts verweigerten Pflegekräfte und Ärzteschwulen Lebenspartnern Auskünfte und Besuche des Patienten.Schließlich gehörte der Partner zum Leben des Kranken, aber rechtlichnicht zur Familie. Auf dem Höhepunkt der AIDS-Epidemie spielten sichviele traurige Geschichten in den Krankenhäusern ab, weil es dieeingetragene Lebenspartnerschaft noch nicht gab. Viele Patientenmussten gar den letzten Weg ohne Beistand des Partners antretenDas ist hundertfach mitten in Deutschland geschehen. Eine schlimmeGrausamkeit. Früher galt der Partner nach dem Tode seines so genanntenFreundes nicht als Hinterbliebener und war gegenüber der Familiebenachteiligt und rechtlos, wenn entsprechende testamentarischeRegelungen fehlten. Zu diesen Zuständen möchte doch nun wirklich keinermehr zurück. Darum gibt es nach Jahren des politischen Kampfes dieeingetragene Lebenspartnerschaft. Sie war von Anfang an der kleinstegemeinsame Nenner und ein Kompromiss, mit dem sich viele Konservativeerst einmal anfreunden mussten, der aber auch den Homosexuellen einenKompromiss abverlangte. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft istimmer noch keine Ehe. Und damit sind Homosexuelle Heterosexuellenimmer noch nicht gleich gestellt. Trotzdem ist es natürlich richtig, diesenWeg hin zur Gleichberechtigung weiter zu verfolgen und die Rechte füreingetragene Lebenspartnerschaften weiter auszubauen. 5Das meint auch die weit überwiegende Mehrheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag, also fünf von sechs Fraktionen und diese fünfFraktionen haben aus diesen Gründen einen entsprechenden Antragvorgelegt, dass sich auch Schleswig-Holstein der geplantenBundesratsinitiative zur Verbesserung der rechte der eingetragenenLebenspartnerschaften anschließt.Konsequenterweise und der Vereinfachung wegen sollten wir allerdingswirklich überlegen, ob wir das sprachliche Ungetüm „EingetrageneLebenspartnerschaft“ nicht durch das eingängige und bekannte, und auchgut eingeführte Wort „Ehe“ ersetzen sollten.Damit wäre die Gleichstellung dann vollständig erreicht.