Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 208.13 / 23.05.2013 Die Vermischung der Maßnahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr ist nicht zulässig Zum Vorschlag der vorsorglichen Verhängung von Fahrverboten oder der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Charaktermängeln für RockerInnen sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis von RockerInnen nach der Strafprozess- ordnung aus präventiven Gründen, also bevor überhaupt eine Straftat stattgefunden hat, ist rechtlich nicht möglich. Auch wenn man für RockerInnen und ihr Auftreten im Straßenverkehr kein Verständnis hat: Die Vermischung von Maßnahmen der Strafverfolgung mit Maßnahmen der Gefah- renabwehr ist nach unserer Rechtsordnung schlicht unzulässig. Für beide Arten polizei- licher Aufgabenerfüllung gibt es unterschiedliche und strikt geregelte Eingriffsvoraus- setzungen. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Charaktermängeln nach der Fahrerlaub- nisverordnung ist an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Nicht jedem, der einen miesen Charakter hat, kann der Führerschein abgeknöpft werden *** Seite 1 von 1