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06.06.13
12:07 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen und Marret Bohn zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 239.13 / 06.06.2013

Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebens- partnerschaften sagen der queerpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, Rasmus Andresen, und die Sprecherin für Gleichstellung, Marret Bohn:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist folgerichtig. Die Nichtanwendung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften ist verfassungswidrig. Das Urteil setzt die Reihe von verfassungsrechtlichen Beschlüssen zur Gleichstellung eingetragener Le- benspartnerschaften im Steuerrecht und zur Gleichstellung mit der Ehe fort. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor der Bundestagswahl seine Entscheidung getroffen hat.
Besonders positiv finden wir, dass sich die obersten BundesrichterInnen für eine rückwirkende Anwendung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften ab dem 1. August 2001 ausgesprochen haben.
Wir fordern die Landesregierung dazu auf, ihren Teil auf Bundesebene dazu beizutragen. So lange, wie es das Ehegattensplitting gibt, muss es auch für schwule und lesbische Ehen gelten. Das ändert nichts daran, dass wir grundsätzlich für eine Abschmelzung des Splittings zu Guns- ten einer familiengerechten Individualbesteuerung eintreten.
Für uns Grüne gilt: Gleiche Rechte für gleiche Pflichten. Hierfür haben wir uns in vielen Initiati- ven auf Landes- und Bundesebene stark gemacht. Die CDU ist jetzt aufgefordert, sich aus ihrer gesellschaftlichen und politischen Ecke zu bewegen und unseren Initiativen zuzustimmen. Nach dem heutigen Urteil müssen jetzt noch in dieser Legislatur auch auf Bundesebene Nägel mit Köpfen gemacht werden.
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