Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort. Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 3 Dauergrünlanderhaltungsgesetz 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Bernd Voß: www.sh.gruene-fraktion.de Nr.363.13 / 26.09.2013 Grünlandgesetz: Nachhaltige Sicherung der vielfältigen wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale des Landes Wir haben gestern in im Umwelt- und Agrarausschuss den Gesetzentwurf mit Ände- rungen beschlossen. Ich bin sehr froh, dass wir diese Kuh von Eis oder sagen wir besser: aufs Grünland bekommen haben. Dieses Gesetz ist notwendig, und es ist auch sehr wichtig, dass es jetzt zu diesem Zeitpunkt verbschiedet wird. Wir laufen sonst Gefahr, dass in den nächsten Wochen massiv Grünland unter den Pflug käme. Und selbst wenn es dann später wieder angesät werden würde, Scha- den wäre auf vielen Standorten angerichtet: - für den Wasserschutz ­ aus dem Grünland werden wesentlich weniger Nährstoffe ausgewaschen im Vergleich zum Ackerland - für das Klima ­ Grünland ist ein wichtiger CO2-Speicher - für die Tier- und Pflanzenwelt ­ die Grünlandflächen können bei uns über 2.000 Pflanzenarten beherbergen, 55 Prozent der gefährdeten Pflanzenarten kommen auf Grünland vor - für die Kulturlandschaft und landschaftliche Schönheit. Ja, das Land verändert sich ­ aber stimmt die bisherige Richtung? Woher kommen wir? Viel Grünland ist in den letzten Jahren aus unserer Agrarlandschaft verschwun- den. Im Jahr 1960 hatten wir in Schleswig-Holstein noch 463.000 Hektar Grünland, im Jahr 2008 waren hiervon gerade noch 334.000 Hektar übrig geblieben. Wir hatten von dem Jahr 2003 bis zum Jahr 2008 einen Rückgang um mehr als sieben Prozent Seite 1 von 2 in diesen fünf Jahren! Ab 2008 hat dann das EU-Recht gegriffen, und die schwarz-gelbe Landesregierung war genötigt, eine Dauergrünlanderhaltungsverordnung zu erlassen. Seit dem ist der Um- bruch von Grünland nur noch möglich, wenn dafür Ersatzgrünland geschaffen wird. Jetzt haben wir die Situation, dass infolge dieser Regelung der Grünlandverlust gestoppt wur- de und, absurderweise wie ich finde, diese auf EU-Prämienrecht basierende Regelung automatisch ausläuft. Was wird nun mit unserem neuen Gesetz geregelt: -> Umbruch nur mit Genehmigung und Bereitstellung von Ersatzflächen, -> Gültigkeit über prämienberechtigte Flächen hinaus für alle Dauergrünlandflächen, -> Höherer Schutzstatus für sensible Gebiete: Moore- und Anmoore, Wasserschutz-/ Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen, -> Evaluierung des Gesetzes nach vier Jahren und Auslaufen des Gesetzes nach fünf Jahren Zur agrarpolitischen Rahmensetzung: Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrtau- sends wurde mit der Einführung der Ackerprämien und damit auch der Maisprämie in der damaligen EU-Agrarreform das Zurückdrängen des Grünlandes eingeleitet: Seit dem sind ca. 30 Prozent des Grünlandes im Land verschwunden. Erstmals in diesem Jahr, nach 21 Jahren Direktzahlungen, erhalten Landwirte für Grünland gleich viel wie für Ackerland. Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz ersetzt jedoch nicht eine falsche agrarpolitische Rahmensetzung. Es begrenzt die Folgen und muss unter anderem durch gezielte Vertragsnaturschutzangebote flankiert wer- den. Das Land braucht die Weiterentwicklung einer an die Standorte angepassten Grün- landnutzung; im Vordergrund steht der Ausgleich von Schutzinteressen und Nutzerin- teressen auf einem großen Teil der landwirtschaftlichen Fläche des Landes. Eine Win-Win Situation ist möglich: Das heißt im Ergebnis: Nachhaltige Sicherung der viel- fältigen wirtschaftlichen und ökologischen Potentiale des Landes. Dazu ist das hier vorgelegte und zu beschließende Gesetz ein wichtiger Beitrag. Dann bliebe neben dem Quaken der verschiedenen politischen Akteure mehr Qua- ken der Frösche auf den Grünlandflächen des Landes. *** 2