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23.04.14
09:58 Uhr
CDU

Johannes Callsen und Hauke Göttsch: Habeck muss seinen Filtererlass einstampfen

Agrarpolitik
Nr. 233/14 vom 23. April 2014
Johannes Callsen und Hauke Göttsch: Habeck muss seinen Filtererlass einstampfen
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, und der agrarpolitische Sprecher Hauke Göttsch haben Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (23. April 2014) aufgefordert, seinen so genannten „Filtererlassentwurf“ angesichts der dazu im Rahmen des Anhörungsverfahrens bis zum 10. April 2014 eingegangenen Stellungnahmen zurück zu ziehen:
„Habeck müssen bei der Auswertung der Stellungnahmen die Ohren klingen. Die Landesregierung wäre klug beraten, die Einwände ernst zu nehmen. Mit der Filterpflicht würde Habeck die verbliebenen kleinbäuerlichen Betriebe in den Ruin treiben. Der Plan des Grünen Agrarministers ist ein Konjunkturprogramm für Riesenställe“, so Callsen.
Die Abgeordnete des Agrar- und Umweltausschusses hätte eine wahre Flut von Protestmails erreicht. „Bei mir sind allein in den vergangenen zwei Wochen zwischen 150 und 200 Mails eingegangen“, so der Agrar- und Umweltausschussvorsitzende und CDU Landtagsabgeordnete Hauke Göttsch.
Habeck werde mit dem Erlass das Gegenteil der von ihm immer wieder beteuerten Unterstützung der kleinstrukturierten bäuerlichen Familienbetriebe erreichen. „Bei einem Neubau werden sich die Belüftungskosten pro Stallplatz verdoppeln. Die von Habeck vorgesehene
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Nachrüstung alter Anlagen wird noch einmal teurer. Damit sind unsere Bauern nicht mehr wettbewerbsfähig. Habecks Erlass bricht den Bauern das Genick“, erläuterte Göttsch.
Derartige Investitionen würden sich erst in größeren Einheiten rechnen. Habeck bereite damit der so genannten „Massentierhaltung“ unumkehrbar den Weg. Schon jetzt nehme die Anzahl der Schweine haltenden Betriebe ständig ab, während gleichzeitig die Anzahl der gehaltenen Tiere steige.
„Dieser Prozess wird durch den geplanten Filtererlass auch in Schleswig-Holstein zu noch dramatischeren Veränderungen führen. Habeck sollte sich gut überlegen, ob er das wirklich will“, so Callsen.
Nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sollen mit dem Erlass auch in Schleswig-Holstein Abluftfilter für Schweinehaltungsanlagen ab 750 Sauenplätzen, 2.000 Mastschweineplätzen oder 6.000 Ferkelplätzen verbindlich vorgeschrieben werden. Im Jahr 2012 gab es 1.100 Betriebe mit Schweinehaltung im Land. Darunter waren 200 Betriebe mit 1.000 bis 1.999 Mastschweineplätzen, denen der Erlass die Entwicklungsmöglichkeit nimmt und 100 Betriebe mit über 2.000 Mastschweinen.



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