Bildungspolitik Nr. 027/15 vom 20. Januar 2016 Heike Franzen zu TOP 4: Die CDU lehnt die Änderung der Lehrkräftebesoldung ab Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn Seit 2014 diskutieren wir die Pläne der Landesregierung zur Änderung der Besoldung von Lehrkräften. Die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen haben hier am Rednerpult immer wieder die einheitliche Besoldung für alle Lehrkräfte, also auch für die Grundschullehrerinnen und -lehrer, eingefordert. 2015 hat dann die Landesregierung ihr Lehrkräftebesoldungsgesetz vorgelegt. Und Frau Erdmann hat immer wieder betont, dass man die Besoldung der Lehrkräfte jetzt neu regeln müsse, damit die Besoldung - gerade der neuen Grundschullehrerinnen und -lehrer - angepasst werden kann. Da sich die Grünen aber beim neuen Hochschulgesetz durchgesetzt haben, mussten die Grundschullehrkräfte bei diesem Gesetz hintenüber fallen. Denn eine Anpassung der Grundschullehrkräfte wird es nicht geben. Die Arbeit von Grundschullehrkräften ist Ihnen weniger Wert, als die Arbeit aller anderen Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land. Die Begründung dafür liefern Sie gleich mit: ,,Eine Abkehr von der bisherigen Ämterdifferenzierung zugunsten eines einheitlichen Einstiegsamtes würde zwar den angeglichenen formellen Anforderungen des Hochschulstudiums der neuen Lehrämter entsprechen. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 Allerdings würden die weiterhin bestehenden Unterschiede in den tatsächlichen Anforderungen der Ämter nivelliert werden." Worin dieser Unterschied nach Ihrer Auffassung besteht, beschreiben Sie ebenfalls im vorliegenden Entwurf. Die Besoldung der Grundschullehrkräfte mit A 12 begründen Sie wie folgt: ,,Aufgrund der vorrangig pädagogisch geprägten Tätigkeit ist eine höhere Einstufung im Gegensatz zu den auch stärker berufsvorbereitend und/oder wissenschaftlich geprägten Lehrämtern nicht sachgerecht." Die Koalition will ja immer die Koalition des Dialoges sein. Und den Dialog hat es gegeben. Es gab eine schriftliche und eine mündliche Anhörung im Bildungsausschuss. Keiner der angehörten Verbände konnte diesem Gesetz etwas abgewinnen. Es gab mehrere Demonstrationen, bei denen die Betroffenen deutlich kundgetan haben, was sie von Ihrem Gesetz halten. Postkarten sind ins Landeshaus geflattert, auf denen Grundschullehrkräfte auf ihre Benachteiligung hingewiesen haben. Die ansonsten so regierungsfreundliche GEW hat sogar ein Gutachten in Auftrag gegeben und anschließend mit Klage gedroht. Am 15. Oktober 2015 kündigte der Geschäftsführer der GEW an:" Wenn sich die Koalition nicht bewegt, sehen wir uns vor Gericht!" Nichts von alle dem hat die Regierung oder die Abgeordneten von SPD, Grünen und SSW beeindrucken können. Es bleibt dabei. Die Grundschullehrkräfte arbeiten vorrangig pädagogisch und das ist Ihnen weniger Wert als die berufsvorbereitende und/oder wissenschaftlich geprägte Arbeit der anderen Lehrämter. Selbst die Idee eines Stufenplanes für die Anhebung der Besoldung für das Grundschullehramt kam bis jetzt nicht einmal in Betracht. All die Parolen, die immer wieder ausgegeben werden, wie Gleiche Arbeit ­ Gleicher Lohn, oder der Anspruch, dass wir mehr männliche Lehrkräfte in den Grundschulen brauchen, oder das Frauenberufe nicht automatisch schlechter bezahlt werden dürfen; all diese Parolen strafen Sie Lügen mit diesem Gesetz. Denn weder werden sich mehr Frauen für ein Grundschullehramt interessieren, noch werden die Frauen gleich besoldet. Und Ihr heutiger Antrag ist ein Armutszeugnis. Sie wollen die offenbar mutlose Landesregierung ermutigen mit den anderen Bundesländern über Veränderungen bei der Besoldung Gespräche zu führen. Also nur Mut, Frau Ministerin, so ein Gespräch ist gar nicht so schlimm. Und dass die Landesregierung jetzt über Modalitäten und Fristen für den Aufstieg in höhere Besoldungsgruppen verhandeln soll, ist doch wohl ein Witz. Das haben die Verbände und Gewerkschaften im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gefordert und hätte Bestandteil dieses Gesetzes Seite 2/3 sein müssen. Ein reiner Schaufensterantrag! Diese Lehrerbesoldung wird langfristig jährlich 32 Mio. Mehrkosten verursachen, die für eine ausreichende Unterrichtsversorgung fehlen. Die Zeche für dieses Gesetz zahlen also die Schülerinnen und Schüler in diesem Land. Ein Schritt nach dem anderen wäre aus unserer Sicht sinnvoller gewesen. Erst die 100 %ige Unterrichtsversorgung, dann die Angleichung der Lehrerbesoldung und das dann auch für das Grundschullehramt! Ihr Lehrkräftebesoldungsgesetz lehnen wir aus voller Überzeugung ab. Seite 3/3