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22.01.16
15:19 Uhr
SPD

Simone Lange, Burkhard Peters, Lars Harms: Schleswig-Holstein ein Schleuserparadies? Nein, Sturm im Wasserglas!

Per Dittrich Claudia Jacob Petra Bräutigam



22. Januar 2016



Simone Lange, Burkhard Peters, Lars Harms:
Schleswig-Holstein ein Schleuserparadies? Nein, Sturm im Wasserglas! Zur Debatte um eine Anweisung der Polizei zum Umgang mit Flüchtlingen erklären die polizeipolitischen Sprecher_innen der Koalitionsfraktionen, Simone Lange (SPD), Burkhard Peters (Bündnis 90/Die Grünen) und Lars Harms (SSW):
Der FDP-Fraktionsvorsitzende wittert einen Skandal, beantragt eine Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses – und nimmt daran nicht einmal teil! Vielleicht hat er in der Zwischenzeit gemerkt, dass er einen Sturm im Wasserglas entfacht hat. Denn Hintergrund für den Vorwurf, in Schleswig-Holstein sei Schleusung erlaubt, ist die Tatsache, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel sich mit dem österreichischen Bundeskanzler Werner Faymann im September 2015 darauf verständigt hatte, die Grenzen für Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsstaaten des Nahen Ostens zu öffnen. Das war die Ausgangslage, die in Schleswig-Holstein vom Generalstaatsanwalt rechtlich eingeordnet wurde. Diese Einordnung war Grundlage der Handlungsanweisung an die Polizei, die der FDP-Fraktionsvorsitzende Kubicki nun skandalisiert. Es geht mitnichten darum, kriminelle Schleuser straffrei zu stellen! Wenn jedoch aufgrund der Vereinbarung zwischen Merkel und Faymann die Grenzen offen sind für Flüchtlinge, dann gibt es auch keine illegale Einreise. Und dass Schleswig-Holstein die Transitflüchtlinge mit Ziel Schweden nicht aufgehalten hat, macht es noch lange nicht zum „Schleuserparadies“, wie der CDU-Fraktionsvorsitzende Günther behauptet. Wir haben immer gesagt, dass wir angesichts der angespannten Situation die Vorschriften nicht zu eng auslegen wollen, sondern dass für uns der humanitäre Aspekt eine große Rolle spielt.
Simone Lange: Unsere Landespolizei hat nach der Rechtseinschätzung des Generalstaatsanwaltes gehandelt. Wenn der Universaljurist Kubicki es besser weiß als der Generalstaatsanwalt, finde ich das bemerkenswert. Dass die FDP zur Feststellung dieses Umstandes 4,5 Monate braucht, ist ebenfalls bemerkenswert. Jeder, der in diesem Land in den letzten Monaten mit angepackt hat, hat mitbekommen, dass der Handschlag der Kanzlerin mit dem österreichischen Kanzler auch seine rechtlichen Beurteilungen braucht. 2
Burkhard Peters: Herr Günther bringt oft einiges durcheinander, weil er keine Ahnung hat. Wenn er jetzt die Landesregierung mit verbrecherischen Schleusern im Mittelmeer vergleicht, wandelt sich Ahnungslosigkeit um in Bösartigkeit. Die Landespolizei handelte auf Grundlage einer Bewertung durch den Generalstaatsanwalt in Schleswig vom 01.10.2015. Die kam zu dem Ergebnis, dass die Einreise der Flüchtenden im September 2015 nicht illegal war und die humanitäre Hilfeleistung zur Weiterreise nach Skandinavien nach herrschender Rechtsprechung ebenfalls nicht. Diese Einschätzung halten wir für juristisch zutreffend. Einmal mehr verliert Günther in seiner polemischen Art jegliches Maß!
Lars Harms: Durch die Gewährung freier Ein- und Durchreise ist es gelungen, die größte humanitäre Krise seit dem zweiten Weltkrieg ein Stück weit abzufedern, den gebeutelten Süden unserer europäischen Staatengemeinschaft zu entlasten und hunderttausenden Kriegsflüchtlingen neue Hoffnung zu geben. Insofern ist es abenteuerlich, wenn der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther jetzt von Innenminister Studt verlangt, er müsse die von der Bundesrepublik Deutschland geduldete Einreise von Flüchtlingen als kriminelle Tat rechtsverfolgen lassen – Schleswig-Holstein gar wortgewaltig zum Schleuserparadies verklärt. Wenn Kollege Günther das wirklich ernst meint, müsste er konsequenterweise die eigene Kanzlerin verklagen – als Schleuserkönigin Europas.