Finanzpolitik Nr. 097/16 vom 19. Februar 2016 Tobias Koch zu TOP 6 und 13: Bei der Krankenhaussanierung darf die Landesregierung nicht länger auf der Bremse stehen Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, endlich hat die Landesregierung angekündigt, das zu tun, was wir als CDU schon lange gefordert haben, nämlich mehr zu investieren und damit auch schon in diesem Jahr zu beginnen. Es fragt sich nur: Wird aus dieser Ankündigung auch tatsächlich reale Politik? Oder versucht die Landesregierung mit den in Aussicht gestellten 100 Millionen Euro lediglich eine offene Flanke zu schließen, um im Vorfeld der Landtagswahl nicht länger als Investitions-verweigerer dazustehen? Meine Damen und Herren, wenn in diesem Jahr tatsächlich zusätzliche Investitionsvorhaben angeschoben und realisiert werden sollen, dann will ich zu allererst meine Erwartung zum Ausdruck bringen, dass die Landesregierung jetzt schnell in die Pötte kommen muss. Seit der Ankündigung Anfang Januar sind mittlerweile schon wieder anderthalb Monate vergangen. Die Zeit verrinnt und es wird nicht gelingen, noch ein einziges Vorhaben in diesem Jahr umzusetzen, wenn schon allein die Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 regierungsinternen Abstimmungen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Meine klare Erwartungshaltung ist deshalb, dass die Landesregierung den angekündigten Nachtragshaushalt nicht erst im April sondern schon für die März Tagung des Landtages vorlegt, damit nicht noch mehr Zeit verloren geht. Sollte sich am Ende des Jahres herausstellen, dass die 100 Millionen Euro nach wie vor unverbraucht im Sondervermögen Impuls liegen, dann wäre das zwar politisch für uns ein gefundenes Fressen und ließe sich im Landtagswahlkampf trefflich ausschlachten. Für unser Land wäre das aber eine ganz bittere Entwicklung, denn damit würde der Sanierungsstau auch in diesem Jahr weiter anwachsen. Allerdings hat die Landesregierung bislang immer behauptet, die Forderung der CDU nach mehr Investitionen im Jahr 2016 sei gar nicht umsetzbar, weil es zunächst eines dreijährigen Planungsvorlaufes bedürfe, bevor überhaupt Vorhaben in Angriff genommen werden könnten. Wenn dieses Argument zuträfe, wäre das ein wirkliches Armutszeugnis für die Landesregierung. Das würde ja nichts anderes bedeuten, als dass nach vier Jahren Rot-Grün-Blau Regierungszeit in keinem einzigen Ministerium fertige Pläne in der Schublade liegen würden. Wir nehmen deshalb erfreut zur Kenntnis, dass die Landesregierung diese vorgeschobene Behauptung jetzt selbst fallen lässt. Alle Ministerien sind auf einmal aufgefordert, planungsreife Projekte zu benennen, die mit den zusätzlichen 100 Millionen Euro noch in diesem Jahr umgesetzt werden können. Und genau an dieser Stelle setzt unser Antrag an, mit dem wir der Landesregierung gerne bei dieser Suche behilflich sein wollen. Als Opposition haben wir zwar keinen Einblick in Schubladen der Ministerin, aber wir wissen doch dass sich in einem Bereich - nämlich dem der Krankenhausinvestitionen - die Anträge im Ministerium geradezu stapeln. Im Infrastrukturbericht der Landesregierung wird für Krankenhausbauten ein Investitionsstau von 554 Millionen Euro genannt. Davon entfallen 324 Millionen Euro auf bereits vorliegende Anträge, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel bislang aber nicht in die Finanzplanung aufgenommen werden konnten. Nun ist uns auch klar, dass ein Antrag noch keine fertige Planung beinhalten muss, aber mit Sicherheit doch so etwas wie eine Vorplanung, eine Konzeption oder erste Entwürfe. Hierauf kann aufgesetzt werden, so dass bei diesen Vorhaben sicherlich am Ehesten eine zügige Umsetzung möglich ist. Losgelöst von allen theoretischen Prioritätensetzungen der Regierungsfraktionen, bietet sich deshalb gerade der Krankenhaussektor an, um noch im Jahr 2016 erste Investitionen vorzunehmen. Seite 2/3 Dabei tut sich allerdings ein zweites Problem auf, nämlich die hälftige Kofinanzierung durch die Kommunen. Nur weil das Land jetzt mitten im Jahr mit einem Nachtragshaushalt zusätzliches Geld bereitstellt, heißt das ja noch lange nicht, dass auch die Kommunen spontan in der Lage sind, die erforderliche Kofinanzierung bei Krankenhausbauten zu leisten. Für dieses Problem liefert Punkt 2 unseres Antrages die Lösung: Mit einer Änderung des Ausführungsgesetztes zur Krankenhausfinanzierung wollen wir erreichen, dass das Land zukünftig zu 100 Prozent in Vorleistung gehen darf. Mit anderen Worten: Die hälftige Kofinanzierung der Kommunen würde gestundet werden und bräuchte erst zu einem späteren Zeitpunkt erstattet werden. Darin besteht im Übrigen der Unterschied zum vorgelegten Gesetzentwurf der FDP, die auf die Kofinanzierung der Kommunen bei Umsetzung des Impuls-Programms gänzlich verzichten will. Das ist aus unser Sicht nicht finanzierbar, denn wenn der gesamte Investitionsstau über das Impuls-Programm abgewickelt wird, würde der FDP-Gesetzentwurf im Unterschied zum CDU-Antrag das Land mit 272 Millionen Euro zusätzlich belasten. Bei der von der CDU vorgeschlagenen Stundung der Kofinanzierung könnte für finanzschwache Kommunen trotzdem das Problem bestehen, dass ihnen damit allein nicht geholfen ist, weil sie unter Umständen dauerhaft nicht in der Lage sind, zusätzliche Mittel für Krankenhausinvestitionen aufzubringen. Auch dafür liefert unser Antrag allerdings die Lösung, nämlich indem mit Punkt 3 finanzschwachen Kommunen der Zugang zu den bereitstehenden Bundesmitteln eröffnet wird. Diese dürfen nicht länger durch Erlass der Landesregierung auf die Sanierung von Schulen und KiTas beschränkt werden, sondern müssen auch für Krankenhausinvestitionen zugänglich gemacht werden. Meine Damen und Herren, Sie sehen insgesamt ein schlüssiges Gesamtkonzept das wir hier vorlegen. Ein weiteres Beispiel für unsere konstruktive Oppositionsarbeit und ich hoffe deshalb sehr, dass diese Anregungen Eingang in den Nachtragshaushalt finden und dieser schnellstmöglich vorgelegt wird. Herzlichen Dank! Seite 3/3