Finanzpolitik Nr. 098/16 vom 19. Februar 2016 Tobias Koch zu TOP 41: Eine wichtige Botschaft für das UKSH Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn Seit seiner Gründung im Jahr 2003 schreibt das UKSH durchgängig rote Zahlen. Der aufgelaufene Bilanzverlust bewegt sich allmählich auf die Marke von 300 Millionen Euro zu. Vor diesem Hintergrund hatte die CDU-Fraktion im vergangenen Jahr Bedingungen für eine Schuldenübernahme durch das Land formuliert. Die Landesregierung hat diese Forderungen der CDU in einem geeigneten Konzept umgesetzt und zusammen mit den ergänzenden inhaltlichen Forderungen der FDP können wir heute nun alles gemeinsam als interfraktionellen Antrag beschließen. Mein Dank gilt deshalb allen Beteiligten, sowohl auf Seiten der Landesregierung als auch bei den anderen Fraktionen, dafür dass es gelungen ist, hier zu einem Konsens zu gelangen. Worum geht es dabei? Es geht darum, dem UKSH, dem dort verantwortlichen Vorstand genau so wie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine klare Perspektive aufzuzeigen. Diese Perspektive lautet: Wenn das UKSH im laufenden Betrieb, also im operativen Geschäft wie es im Antrag heißt, eine schwarz Null erreicht, dann, und nur unter dieser Voraussetzung wird, das Land die Schulden des UKSH übernehmen. Das ist für das UKSH eine ganz, Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 ganz wichtige Botschaft! Denn ohne dieses Bekenntnis würden auch bei einem operativ ausgeglichenen Betriebergebnis Jahr für Jahr weitere roten Zahlen anfallen, die nämlich aus den Zinsen für die Bilanzverluste der Vergangenheit resultieren. Diese Abwärtsspirale ließe sich nur durch millionenschwere Gewinne aus dem laufenden Krankenhausbetrieb durchbrechen. Davon ist realistischer Weise aber nicht auszugehen, erst recht nicht, nachdem das UKSH bereits die bauliche Sanierung aus eigenen Mitteln, nämlich aus der zu erwirtschaftenden Effizienzrendite, bezahlen muss, weil das Land dazu finanziell nicht in der Lage ist ­ auch das gehört zur Ehrlichkeit mit dazu. Mit den Zinszahlungen für den aufgelaufenen Bilanzverlust und erst Recht mit einer Tilgung der dafür aufgenommen Darlehen wäre das UKSH somit unweigerlich überfordert. Die Übernahme der Schulden durch das Land ist deshalb nur folgerichtig. Was bedeutet das aber nun für den Landeshaushalt? Für den Landeshaushalt bedeutet das, dass die Schulden, für die das Land beim UKSH als Anstalt öffentlichen Rechts ohnehin in voller Höhe haftet, zukünftig transparent zusammen mit den übrigen Schulden des Landes ausgewiesen werden, anstatt sie weiter quasi in einem Schattenaushalt außerhalb des Landeshaushaltes zu bilanzieren. Nicht mehr und nicht weniger bedeutet diese mögliche Schuldenübernahme für das Land. Es geht nicht darum, dass das Land gutes Geld dem schlechten hinterherwirft oder zusätzliche finanziellen Risiken eingeht, sondern die Schulden des UKSH sind auch heute schon die Schulden des Landes. Hier Parallelen zur Rettung der HSH Nordbank zu ziehen ist deshalb in keiner Weise sachgerecht. Meine Damen und Herren, genau so wenig ist es aber angebracht zum jetzigen Zeitpunkt bereits von einem guten Tag für das UKSH zu sprechen, welches jetzt richtig durchstarten könne, wie es die Kollegen von SPD und SSW getan haben. Die Schuldenübernahme durch das Land kommt nach dem heute zu fassenden Beschluss erst dann zum Tragen, wenn das UKSH vorher operativ schwarze Zahlen schreibt. Nach den Planungen des UKSH wird dieses im Jahr 2018 der Fall sein. Bis dahin gilt es also, den eingeschlagenen Sanierungskurs konsequent fortzusetzen. Von einem guten Tag für das UKSH kann somit frühestens dann die Rede sein, wenn dieses Ziel im Jahr 2018 erreicht wird. In Richtung des Landesrechnungshofes will ich an dieser Stelle betonen, dass es dann noch einer weiteren parlamentarischen Entscheidung bedarf, die mit dem heutigen Antrag keinesfalls vorweggenommen ist. Selbstverständlich ist eine Übernahme von Schulden durch das Land im Seite 2/3 Landeshaushalt zu veranschlagen und damit auch vom Parlament zu beschließen. Insofern ist die heutige Beschlussfassung über den interfraktionellen Antrag nicht mehr als eine Absichtserklärung, dieses im Jahr 2018 so umzusetzen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Forderung der CDU bestand allerdings nicht darin, dass das UKSH in einem einzigen Jahr die schwarze Null erreichen muss und ihm dann sämtliche Schulden erlassen werden, sondern die Forderung der CDU-Fraktion ging deutlich darüber hinaus. Mit dem damaligen wie auch dem heutigen Antrag wird verlangt, dass auch in der Folgezeit so weit wie möglich ausgeschlossen wird, dass erneut Verluste beim UKSH anfallen. Das klingt zugegebener Weise zunächst einmal etwas unpräzise und man mag sich fragen, wie es gelingen soll, eine solche politische Forderung praktisch umzusetzen. Die Landesregierung hat dafür aber dankenswerterweise die passende Antwort gefunden: Zum Einen indem die Schuldenübernahme nicht auf einen Schlag erfolgt, sondern in mehreren Schritten. Und zum Anderen indem die ersten Schritte nicht in einer endgültigen Schuldenübernahme sondern in der Gewährung von zinslosen Darlehen bestehen. Mit dieser Vorgehensweise ist über einen mehrjähigen Zeitraum sichergestellt, dass es zu einer Schuldenübernahme nur dann und insoweit kommt, wie das UKSH Jahr für Jahr aufs Neue die Bedingung einer schwarzen Null im operativen Geschäft erfüllt. Meine sehr geehrte Damen und Herren, eine gute Lösung für ein schwieriges Problem. Noch viel wichtiger als diese technische Umsetzung ist aber die Botschaft des heutigen Tages, nämlich dass alle Fraktionen, die sowohl dem heutigen Landtag als auch dem zukünftigen Landtag angehören, geschlossen an der Seite des UKSH stehen, damit auch zukünftig medizinische Spitzenversorgung ebenso wie Forschung und Lehre auf höchstem Niveau gewährleistet ist. Seite 3/3