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24.05.16
14:15 Uhr
CDU

Daniel Günther: Schleswig-Holstein muss die sichere Drittstaatenregelung mittragen

Innenpolitik
Nr. 231/16 vom 24. Mai 2016
Daniel Günther: Schleswig-Holstein muss die sichere Drittstaatenregelung mittragen
Die CDU-Fraktion wird den Schleswig-Holsteinischen Landtag über das Abstimmungsverhalten der Landesregierung über die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer entscheiden lassen:
„Der Bundestag hat dieses von CDU und SPD auf Bundesebene vereinbarte Gesetz mit breiter Mehrheit beschlossen. Die von der Verfassung für diesen Fall vorgesehene Stellungnahme der Experten des SPD-geführten Bundesaußenministeriums war eindeutig. Ministerpräsident Albig muss endlich einmal Vertragstreue beweisen“, forderte der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther.
Albig und dessen Innenminister Stefan Studt beklagten sich bei jeder Gelegenheit über Unwägbarkeiten in der Flüchtlingspolitik. Bislang allerdings habe sich gerade die Schleswig-Holsteinische Landesregierung in der Einhaltung auf Bundesebene gefasster Beschlüsse als Wackelkandidat erwiesen.
„Auf Bundesebene gibt Albig den medialen Lautsprecher. Bislang aber hat er es noch nicht ein einziges Mal geschafft, mit dem Bund vereinbarte Asylkompromisse im Land umzusetzen. Eine bundesweit abgestimmte Flüchtlingspolitik ist mit SPD, Grünen und SSW in Schleswig-Holstein bislang nicht möglich“, so Günther.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Gerade deshalb sei es notwendig, dass auch Schleswig-Holstein sich nun zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer bekenne.
„Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Tunesien liegt bei 0,0, aus Algerien bei 0,98 und aus Marokko bei 2,29 Prozent. Die überwiegende Zahl der Antragsteller reist also nachweislich mit nicht asylrelevanten Motiven nach Deutschland ein. Genau für diese Fälle wurde das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten geschaffen“, so Günther.



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