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25.05.16
14:13 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner: NEIN heißt NEIN?

Kiel, 25. Mai 2016 Nr. 131 /2016



Dr. Kai Dolgner
NEIN heißt NEIN?

Auf Einladung der SPD-Landtagsfraktion diskutierten Interessierte mit Expertinnen und Experten am Montag (23. Mai 2016) im Kieler Landeshaus die geplante Reform des Sexualstrafrechts.
Das Podium und die rund 50 Gäste diskutierten lange und intensiv über die geplante Reform und die darüber hinausgehende Initiative der Länder. Weitgehende Einigkeit herrschte darüber, dass der Entwurf Schutzlücken schließen würden.
Für den Richterverein Kiel hielt die Staatsanwältin Melanie von Massow eine Ergänzung bezüglich tätlicher sexueller Belästigung („Grapschen“) für wünschenswert und den neuen Entwurf für praxistauglich.
Kai Dolgner, MdL, innenpolitischer Sprecher, äußerte, dass es für ihn nicht um eine Erhöhung der Verurteilungsquote geht, sondern Unrecht auch strafrechtlich auch als Unrecht gegenüber dem Opfer zu benennen. Natürlich sei es immer schwer, eine Nichteinwilligung so nachzuweisen, dass es zu einer Verurteilung komme, dieses könne aber im Umkehrschluss nicht bedeuten, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen erst dann strafbar seien, wenn das Opfer sich entsprechend körperlich wehren würde.
Ursula Schele, vom Vorstand des Landesverbandes der Frauennotrufe, fordert seit über 10 Jahren eine weitergehende Reform. Die Täter wüssten genau, wann sie sexuelle Handlungen erzwingen würden, häufig ginge es ja auch gerade um die Ausübung von Macht. Eine Verurteilung der Täter darf nicht vom Verhalten der Opfer abhängig gemacht werden. Sie wünscht sich aber neben der lange überfälligen Reform in erster Linie ein gutes, praxistaugliches Gesetz und mehr Fortbildungs- und Präventionsarbeit, denn Gesetze allein ändern die Situation der Gewaltopfer nicht.
Jan Vollmeyer, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), begrüßte den Gesetzentwurf, warnte aber davor, die Strafbarkeitsgrenze 2



darüber hinaus noch weiter zu verschieben. Symbolstrafrecht, das wegen mangelnder Beweisbarkeit faktisch kaum durchsetzbar sei, sehe er sehr kritisch.
Dr. Nina Scheer, MdB, knüpfte an die Entwicklung des Gesetzentwurfes an, der durch den Koalitionspartner in Berlin zunächst ein halbes Jahr blockiert worden sei. Scheer: "Inzwischen wird der Reformbedarf des Sexualstrafrechts auch beim Koalitionspartner gesehen. Nun muss noch geklärt werden, wie die Vorgabe der Istanbul-Konvention am besten strafrechtlich formuliert wird. Hier besteht auch gegenüber dem Gesetzentwurf noch Nachbesserungsbedarf. Wichtig ist dabei auch, das fehlende Einverständnis Betroffener zu erfassen. Jenseits von fortbestehenden Beweisschwierigkeiten müsse das Strafrecht auch die sexuelle Selbstbestimmung schützen. So sei letztlich auch das aus der Istanbul-Konvention zitierte 'Nein heißt Nein' zu verstehen."
Sabine Gilleßen, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF), stellte abschließend fest, dass der vom Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegte Vorschlag nicht der Weisheit letzter Schluss sein sollte. Künftig müsse die Einvernehmlichkeit sexueller Handlungen an den Willen aller Beteiligten gekoppelt sein, so sollte z.B. ein ausgesprochenes „Nein“ reichen, um eine übergriffige Handlung strafbar zu machen. Deshalb unterstützen wir entsprechende Bundesratsinitiativen. Wir wollen endlich der im Mai 2011 von der Bundesrepublik unterzeichneten Istanbul-Konvention gerecht werden, wonach sich alle Vertragsstaaten verpflichtet haben, nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen. Das ist unsere Verantwortung gegenüber den Opfern.