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26.05.16
13:20 Uhr
Landtag

Flüchtlingsbeauftragter des Landes hat "Bauchschmerzen" bei Schnellverfahren in den Ankunftszentren

Nr. 95 / 26. Mai 2016

Flüchtlingsbeauftragter des Landes hat „Bauchschmerzen“ bei Schnell- verfahren in den Ankunftszentren

Der Zuwanderungsbeauftragte des Landes, Stefan Schmidt, kritisiert den Plan des Bundes- amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ankunftszentren einzurichten, in denen Asyl- verfahren binnen 48 Stunden abgearbeitet werden sollen. Schmidt befürchtet, dass die Schutzsuchenden dadurch verstärkt in Kategorien eingeteilt werden - zum einen in die Gruppe Geflüchteter aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, zum anderen diejenigen mit sicherer Bleibeperspektive und schließlich alle anderen Flüchtlinge.

Nach Wertung des Flüchtlingsbeauftragten sollten alle Asylsuchende das gleiche Verwaltungsver- fahren durchlaufen. „Nur so kann festgestellt werden, ob sie einen Flüchtlingsstatus oder subsidiä- ren Schutz erhalten können“, sagte Schmidt heute (Donnerstag) in Kiel. Dass einzelne Gruppen privilegiert oder schlechter gestellt werden, wie durch die Ankunftszentren vorgesehen, lehnt Ste- fan Schmidt strikt ab: „Wenn es schon die bundesgesetzlich vorgesehenen angeblich sicheren Herkunftsländer mit den eingeschränkten Möglichkeiten auf eine Flüchtlingsanerkennung gibt, soll- ten die übrigen Flüchtlingsgruppen nicht auch noch unterschiedlich behandelt werden.“
Staatsangehörige aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea hätten zwar relativ hohe Anerkennungsquoten, so Schmidt. Dies sei aber auch bei Flüchtlingen aus Afghanistan und Jemen der Fall. „Sie verdie- nen ein ebenso engagiertes und geordnetes Verfahren, wie Geflohene aus den Ländern mit einer Anerkennungsquote über 50 %. Im Übrigen gilt das für alle Schutzsuchenden!“
Der Zuwanderungsbeauftragte befürchtet, dass in den Ankunftszentren auch Angebote an die Flüchtlinge wie Sprachkurse oder berufliches Profiling mitbehandelt werden. „Diese Angebote sol- len selbstverständlich allen Flüchtlingen zur Verfügung stehen, selbst denen aus den vermeintli- chen sicheren Herkunftsstaaten“, sagte Schmidt. 2

Die beschleunigten Verfahren in den Ankunftszentren sollen für Flüchtlinge aus den Ländern mit hoher Anerkennungsquote gelten sowie für die aus den sicheren Herkunftsstaaten. Laut Schmidt werde es zukünftig allerdings aufgrund der neuen Rechtslage zusätzlich weitere Schnellverfahren für etliche andere Flüchtlinge geben. Darunter fielen beispielsweise Flüchtlinge, denen unterstellt wird, die Behörden durch falsche Angaben oder Dokumente, oder aber durch Verschweigen wich- tiger Informationen über die Identität getäuscht zu haben. Auch für diejenige gelte das neue Ver- fahren, die angeblich ein Identitäts- oder Reisedokument vernichtet haben oder die einen Folgean- trag stellen.
Die Kombination von Ankunftszentren und beschleunigten Verfahren birgt laut Stefan Schmidt die Gefahr, dass die Mitarbeiter des BAMF nicht mehr ausreichend Zeit haben, die individuellen Fluchtschicksale zu prüfen.
Bereits die Bezeichnung der Aufnahmeeinrichtung als Ankunftszentrum hält der Flüchtlingsbeauf- tragte für unglücklich, da diese Formulierung freundlich und einladend wirke. Kämen dann aber auch die Schutzsuchenden in die Ankunftszentren, deren Asylverfahren schnell abgelehnt werden sollen, sei der Name missverständlich. Im Übrigen suggeriere „Ankunftszentrum“, dass sich ein Bleiben anschließt. Das sei zumindest bei denen, die ein Schnellverfahren mit dem sehr wahr- scheinlichen Ergebnis durchlaufen, abgelehnt zu werden, nicht der Fall.
Grundsätzlich schließt der Flüchtlingsbeauftragte nicht aus, dass nach einer Anhörung eine relativ schnelle Entscheidung folgen kann. „Zumindest ist dann das Vorgetragene noch frisch im Ge- dächtnis der Entscheiderinnen und Entscheider des BAMF“, so Schmidt. In sehr vielen Fällen be- dürfe es aber noch der Recherche und es müssten Auskünfte eingeholt werden, um den individuel- len Vortrag angemessen berücksichtigen zu können. „Wie das in 48 Stunden geschehen soll, ist mir nicht klar“.
Ein weiteres Problem bei Schnellverfahren sei, dass die Asylsuchenden nicht ausreichend Zeit hätten, sich über ihre Rechte und Pflichten, Möglichkeiten und den Ablauf eines Asylverfahrens zu informieren, erklärte Schmidt ergänzend. Eine professionellere parteiliche Verfahrensberatung sei für jede Asylantragstellerin und jeden Asylantragsteller vor der Anhörung unabdingbar. Bei Schnellverfahren könne dies sicher nicht gewährleistet werden.
„Aufgrund all dieser Punkte habe ich ‚Bauchschmerzen‘ bei der Einführung der beschleunigten Verfahren“, betonte Stefan Schmidt abschließend.