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26.05.16
16:05 Uhr
CDU

Heike Franzen: Die CDU-Fraktion wird diesem überflüssigen Gesetz nicht zustimmen

Bildungspolitik
Nr. 237/16 vom 26. Mai 2016
Heike Franzen: Die CDU-Fraktion wird diesem überflüssigen Gesetz nicht zustimmen
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Heike Franzen, erklärte nach der heutigen (26. Mai 2016) Anhörung zum Bibliothekengesetz im Bildungsausschuss:
„Wie sehr diese Landesregierung unnötige Bürokratie liebt, hat die heutige Anhörung zum Bibliothekengesetz gezeigt. Es gibt kein Gesetz in Schleswig-Holstein, das so überflüssig ist wie dieses. Der Gesetzentwurf bestätigt einzig und allein den Status Quo und trotzdem lassen SPD, Grüne und SSW nicht die Finger davon.“
Die CDU-Fraktion teile darum die Forderung des Bundes der Steuerzahler auf eine gesetzliche Regelung des Bibliothekswesens zu verzichten. Dieser hatte in seiner Stellungnahme (Umdruck 18/5900) konstatiert: „Für die Beschreibung des Ist-Zustandes ist kein Gesetz notwendig. Die wünschenswerte Verbesserung und Weiterentwicklung des Bibliothekswesens erfordert ebenfalls kein Gesetz und höhere Standards, sondern vor allem die notwendigen finanziellen Mittel, die an anderer Stelle eingespart werden müssen. [...] Die Notwendigkeit, hierfür ein Landesgesetz zu beschließen, können wir jedoch nicht erkennen. Insbesondere fehlt es an einer überzeugenden Begründung, in welcher Form der vorliegende Gesetzentwurf zur Förderung des Bibliothekswesens beitragen kann.“


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Auch die Stellungnahme des Gemeindetages mache deutlich, wie überflüssig das rot-grün-blaue Gesetzesvorhaben sei, betonte Franzen. „Der Gemeindetag weist zurecht darauf hin, dass die Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken ausschließlich durch die Kommunen erfolgt und diese das Bibliothekwesen in den vergangenen Jahren mit eigenen Finanzmitteln stabil gehalten haben. Der Gesetzentwurf lässt die Kommunen an dieser entscheidenden Stelle alleine; mehr Geld vom Land gibt es jedenfalls nicht“, unterstrich Franzen.
Vor diesem Hintergrund werde die CDU-Fraktion dem Gesetz im Landtag nicht zustimmen, betonte Franzen. „Ein Gesetz, das nichts erreicht, braucht das Land nicht. Auch wenn sich Kulturministerin offenkundig mit ihrem Bibliothekengesetz verrannt hat, können SPD, Grüne und SSW noch die Notbremse ziehen“, so Franzen.



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