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27.05.16
09:47 Uhr
CDU

Daniel Günther: CDU-Landtagsfraktion fordert Residenzpflicht für schleswig-holsteinische Minister

Innenpolitik
Nr. 240/16 vom 27. Mai 2016
Daniel Günther: CDU-Landtagsfraktion fordert Residenzpflicht für schleswig-holsteinische Minister
Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag will nach dem Vorbild der Freien und Hansestadt Hamburg mit einer Verfassungsänderung erreichen, dass Kabinettsmitglieder künftig Schleswig-Holsteiner sein oder zumindest werden müssen. Einen entsprechenden Antrag für die kommende Landtagssitzung hat die CDU-Landtagsfraktion heute (27. Mai 2016) gestellt.
„Wer als Minister auf die Verfassung seines Landes schwört, der muss auch dort leben. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit. Wenn jedoch drei von vier SPD-Kabinettsmitgliedern bis heute ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg haben, dann muss der Landtag für die Zukunft ein Zeichen setzen“, begründete der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende Daniel Günther den Antrag.
Es sei ohnehin befremdlich gewesen, dass Ministerpräsident Albig Schleswig-Holstein zwar als sein Lieblingsland bezeichnet, jedoch fast die Hälfte seiner Kabinettsmitglieder aus Hamburg berufen habe. Bis heute sei es Albig nicht gelungen, sie nach ihrem Amtsantritt zu einem Umzug nach Schleswig-Holstein zu bewegen. „Ein Ministeramt ist eben mehr als irgendein Arbeitsplatz, zu dem man pendelt. Das ist eine Frage der Überzeugung.“, so Günther.
Bei den Ministern Alheit, Ernst und Meyer sei auch zu spüren, dass ihnen bei
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 vielen schleswig-holsteinischen Themen das Herzblut fehle. „Herr Meyer will als für Tourismus zuständiges Kabinettsmitglied landauf, landab für einen ECHTEN Norden werben, in dem er selbst nicht wohnen mag. Das ist nicht glaubhaft“, so Günther.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende betonte, auch die nächste schleswig-holsteinische Landesregierung müsse nicht nur aus Landeskindern bestehen. „Über den Tellerrand zu gucken, bleibt mit unserer Regelung erlaubt. Das Mindeste aber ist, dass dieser Regierung Personen angehören, die nach Amtsantritt nach Schleswig-Holstein ziehen.“
Das erwarten auch die Hamburger zu recht von ihren Senatsmitgliedern. In allen anderen Bundesländern sei es eine Selbstverständlichkeit. Nur in Schleswig-Holstein wohnten fast die Hälfe der von Albig berufenen Kabinettsmitgliedern außerhalb des Landes.
„Das werden wir künftig anders machen, und dem wollen wir zukünftig einen Riegel vorschieben. Was von Bürgermeistern selbstverständlich erwartet wird, ist auch von Landesministern nicht zu viel verlangt“, so Günther.
Hier der Link zum Antrag: http://www.cdu.ltsh.de/media/16-05-27_residenz_minister.pdf



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