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08.07.16
10:31 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Transparenznovelle im Informationszugangsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 321.16 / 07.07.2016



Mehr Transparenz für Schleswig-Holstein!
Zur heute (8.7.2016) für die erste Lesung im Landtag eingereichten Transparenznovelle im Informationszugangsgesetz (IZG) sagt der Sprecher für Innen- und Rechtspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Mit der Transparenznovelle verwirklicht die Küstenkoalition ein weiteres Großprojekt aus dem Innen- und Rechtsbereich des Koalitionsvertrages. Dort haben wir uns ver- pflichtet, im Laufe der Legislaturperiode Transparenz und aktive Informationsfreiheit deutlich weiterzuentwickeln und uns Grünen war dies ein besonderes Anliegen.
Nach dem Vorbild anderer Bundesländer führt Schleswig-Holstein umfangreiche Transparenzpflichten für Landesbehörden ein. Das bedeutet, dass Informationen, die bisher nur Einzelpersonen in einem Antragsverfahren zugänglich gemacht werden konnten, künftig aktiv und unverzüglich veröffentlicht werden. Das Gesetz sieht vor, dass das Land zu diesem Zweck ein zentrales Internetportal einrichtet, in dem Informa- tionen von BürgerInnen einfach und niedrigschwellig abgerufen werden können.
Wir freuen uns über den jetzt vorliegenden Entwurf: Es wurde so viel Transparenz wie möglich erreicht, aber auch ein schlanker Katalog geschaffen, der zwar alle Informatio- nen von Bedeutung abdeckt, aber auch keine überflüssigen Informationen einbezieht. Das ist wichtig, denn Veröffentlichungspflichten sind zunächst einmal auch mit einem gewissen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden.
Der jetzige Entwurf ist das Ergebnis langer Verhandlungen unter Einbeziehung von Fachleuten diverser Ressorts. Wir sind gespannt auf die konstruktiven Diskussionen im Rahmen des weiteren Verfahrens.

Seite 1 von 3 Wozu Transparenz?
Transparenz stärkt demokratische Beteiligungsrechte und Kontrolle behördlichen Han- delns. In einem modernen Rechtsstaat müssen BürgerInnen selbstverständlich wissen, was in ihrem Land passiert. Zugleich müssen die Belange des Datenschutzes berück- sichtigt und stets sorgfältig geprüft werden. Einsehen zu können, was die Grundlagen für wichtige behördliche Entscheidungen sind, ist unerlässlich, um diese nachvollziehen und sich einbringen zu können.
Durch die Einführung proaktiver Veröffentlichungspflichten stößt die Transparenz in un- serem Land nun in eine neue Dimension vor. Denn allein schon die Tatsache, dass In- formationen wie beispielsweise Verträge oder Gutachten veröffentlicht werden müssen, beeinflusst das Kostenbewusstsein der Verwaltung positiv und ist auch ein wirksames Instrument der Korruptionsprävention. Dadurch, dass stets die Öffentlichkeit mitliest, wird dazu beigetragen, dass besondere Sorgfalt bei der Abwägung von Entscheidun- gen und Verhandlungen z.B. mit wirtschaftlichen AkteurInnen angewendet wird. Bereits die Tatsache, dass es ein solches Register gibt, ist geeignet, die Akzeptanz und das Vertrauen in die Verwaltung nachhaltig zu erhöhen.
Doch zeigen die Erfahrungen aus anderen Bundesländern auch, dass Transparenzpor- tale tatsächlich in enormem Ausmaß von BürgerInnen genutzt werden. Das Hamburger Portal etwa wird monatlich bis zu 1 Mio. Mal aufgerufen, und das nicht nur von Bürge- rInnen, sondern in erheblichem Ausmaß auch von der Verwaltung selbst. Somit wird auch der Informationsaustausch der Behörden untereinander erleichtert und effizienter, wenn nun nicht mehr der oft mit Bürokratie verbundene Dienstweg beschritten werden muss und jedeR MitarbeiterIn schnell und einfach Zugang zu den Informationen hat, die bei der Nachbarbehörde liegen. Damit kommen wir einem modernen und effizienten E- Government einen großen Schritt näher.

Einige Details zu dem Gesetzentwurf:
Der Entwurf sieht eine neue Vorschrift im IZG „Veröffentlichung von Informationen“ vor, die einen umfangreichen Katalog von Informationen enthält, die zukünftig stets und un- verzüglich von Behörden des Landes veröffentlicht werden müssen. Dazu gehören un- ter anderem Verwaltungsvorschriften, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Ak- tenpläne, Richtlinien, Statistiken, Gutachten und Studien, Übersichten über Zuwendun- gen an juristische Personen des Privatrechts, relevante Entscheidungen der Gerichte, wesentliche Unternehmensdaten von Beteiligungen des Landes einschließlich einer Darstellung von Vergütungen und Nebenleistungen an Geschäftsführung und Auf- sichtsgremien sowie vom Land abgeschlossene Verträge .
Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Informationen, zu denen jemand Zugang bean- tragt hat, gleichzeitig auch in dem Portal veröffentlicht werden. Denn bei Informationen, nach denen jemand explizit Zugang verlangt, liegt es nahe, dass diese auch von allge- meinem Interesse sein könnten. So kann das Informationsregister allmählich „aufwach- sen“ und wird um immer mehr wichtige und interessante Daten erweitert.
Davon abgesehen ist noch eine Reihe von Änderungen weiterer Vorschriften des IZG enthalten. So wird etwa in den Paragrafen 9 und 10 IZG im Einklang mit der Landesver- fassung klargestellt, dass das Informationszugangsrecht die Regel ist, und Geheimhal- tung zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder öffentlicher Belange stets begründet werden muss.
2 Damit nicht enorme Datenmengen umfangreich bearbeitet und um Steuergeheimnisse bereinigt werden müssen, gibt es beispielsweise eine Bereichsausnahme für den Be- reich der Steuerverwaltung.
Für Kommunen und deren Behörden wird die Nutzung des Transparenzportals vorerst nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Zudem wird es ein gestuftes Inkrafttreten geben. Für die Schaffung der technischen Vo- raussetzungen und Einrichtung des Informationsregisters wird noch eine mehrjährige Vorbereitungszeit eingeplant - die Veröffentlichungspflichten werden zum größten Teil ab 2020 wirksam.

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