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20.07.16
16:45 Uhr
CDU

Klaus Jensen zu TOP 2: Landeswassergesetz setzt falsche Akzente

Umweltpolitik
Nr. 348/16 vom 20. Juli 2016
Klaus Jensen zu TOP 2: Landeswassergesetz setzt falsche Akzente
Die Rede wurde zu Protokoll gegeben!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich stelle am Anfang meiner Rede fest, dass die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungen des Landeswassergesetzes in Teilen die falschen Akzente setzt.
Dennoch möchte ich vorweg in aller Klarheit herausstellen, dass die CDU sich ohne Wenn und Aber zum Küstenschutz bekennt und immer auch den Vorrang des Küstenschutzes vor anderen Belangen vorne anstellt. Und deshalb ist es auch wichtig und richtig, dass die maßgeblichen Regelungen den Küstenschutz betreffend im Landeswassergesetz formuliert werden und sich nicht allein z. B. im Landesnaturschutzgesetz oder im Nationalparkgesetz wiederfinden.
Nun aber zurück zur Vorlage der Regierungsfraktionen zur Änderung des Landeswassergesetzes. Dieser Entwurf verfolgt im Wesentlichen das Ziel, bauliche Anlagen im Bereich von Küstenschutzanlagen und in Risikogebieten deutlich strenger zu reglementieren oder sogar ganz zu verbieten. Dabei setzen Sie die falschen Signale.
Die Abstandsregelungen sind aus dem novellierten Landesnaturschutzgesetz übernommen worden – das haben wir bereits bei der Beratung des LNatschG
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 kontrovers diskutiert. Wir lehnen diese Regelungen auch aus tourismuspolitischen Gründen nach wie vor ab, weil sie künftige Entwicklungen in diesem Bereich deutlich erschweren wird.
Viel wichtiger ist aber die Tatsache, dass in die Entscheidungshoheit der Gemeinden vor Ort massiv eingegriffen wird – das lehnen wir strikt ab! Wir sind der festen Überzeugung, dass solche Entscheidungen deutlich besser vor Ort gefällt werden können. Dies war auch ein Kritikpunkt der kommunalen Ebene, die ich allerdings noch viel deutlicher erwartet hätte.
Meine Damen und Herren, nun komme ich zu dem Elbeabschnitt von Geesthacht bis Lauenburg. Dieser Bereich ist bisher nicht in der Zuständigkeit des Landes. Die Region hat den deutlichen Wunsch geäußert, diese Hochwasserschutzanlagen in die Landeshoheit zu übergeben, einschließlich Bau und Betrieb. Ein Wasser- und Bodenverband ist mit solch einer großen Aufgabe personell und finanziell schlicht überfordert. Ich weiß, Herr Minister, dass Ihr Haus den Tideeinfluss der Elbe auf diesen Abschnitt nach dem Wehr in Geesthacht nicht mehr als gegeben ansieht und einen Präzedenzfall für andere Fließgewässer befürchtet. Aber Sie wissen auch, dass es ernstzunehmende Untersuchungen und Belege gibt, die genau den anderen Schluss zulassen. Hier erwarten wir noch Bewegung in Ihrer Positionierung.
Im letzten Agrar- und Umweltausschuss haben die regierungstragenden Fraktionen noch letzte Änderungen eingebracht, denen wir teilweise unsere Zustimmung geben können. Zum ersten wird die Definition von Hochwasserschutzanlagen erweitert, wonach Vor- und Aufspülungen und Aufschüttungen der Küstensicherung dienen. Zum Zweiten findet der § 11 a Landesnaturschutzgesetz in Angelegenheiten des Küstenschutzes keine Anwendung, so dass eine parallele naturschutzfachliche Prüfung entfällt. Es liegt im Interesse des Küstenschutzes, wenn die zuständige Küstenschutzbehörde die Angelegenheiten des Eingriffs und des Naturschutzes im sogenannten Huckepackverfahren mit entscheidet.
Einen letzten Punkt möchte ich noch aufgreifen: Die genehmigungsfreie Zulassung für Boote mit Elektromotoren bis 750 Watt für Menschen mit Behinderung. Dies war ein Wunsch des Landessportfischerverbandes. Ich möchte dafür werben, diese Ergänzung in die Novellierung aufzunehmen.
Ich fasse zusammen: 1. Wir lehnen eine Bevormundung der Kommunen vor Ort ab. 2. Wir lehnen die vom LNatschG übernommenen Abstandregelungen ab. 3. Wir fordern den Hochwasserschutz an der Elbe in Landeshoheit bis an die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern. 4. Wir unterstützen die erweiterte Definition für Küstenschutzanlagen.

Seite 2/3 5. Wir fordern die genehmigungsfreie Zulassung von Booten mit Elektromotoren für Menschen mit Behinderung.
Die letzten Punkte sind Gegenstand unseres Änderungsantrages.
Vielen Dank!



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