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21.07.16
10:15 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 8: Strafvollzug ist kein Wunschkonzert

Justizpolitik
Nr. 352/16 vom 21. Juli 2016
Barbara Ostmeier zu TOP 8: Strafvollzug ist kein Wunschkonzert
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Im Juni vergangenen Jahres legte Justizministerin Spoorendonk dem Parlament abweichend vom Musterentwurf der Vorgängerregierung ihren eigenen Gesetzentwurf zum Strafvollzug in Schleswig-Holstein vor, eine Folge der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006.
Die Ministerin hat darin einen ganzen Strauss von Modernisierungsvorschlägen formuliert. Familienfreundlich soll der Vollzug sein. Ganztägiger Aufschluss soll die Regel sein. Moderne Medien sollen Einzug halten. Das Tragen privater Kleidung soll zukünftig die Regel sein. Diese Liste ließe sich weiter fortsetzen.
Selbstverständlich ist die Chance auf soziale Wiedereingliederung eines der wesentlichen Ziele des modernen Justizvollzugs. Und niemand, weder wir Politiker, noch die Vollzugsbediensteten oder die große Zahl der Anzuhörenden, bestreitet dies.
Aber: Strafvollzug ist kein Wunschkonzert!!! Das Leben in einer Haftanstalt unterscheidet sich nun einmal komplett von einem Leben in Freiheit. Und jedwede Öffnung des Justizvollzugs muss sich am Grundsatz der Sicherheit
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 und Ordnung messen lassen. Daher steht es für mich außer Frage, dass sich alle Regeln und Visionen unseres Strafvollzugs an Realität und Praxis orientieren müssen.
Dieser Gesetzentwurf wird dem in keiner Weise gerecht. Mit dem erst kurz vor Ende der Beratungen eingebrachten Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen wird der Bogen endgültig überspannt. Meine Damen und Herren: Jede Tür, die sich öffnet, erfordert mehr Personal! Ein Satz, so einleuchtend, wie wahr:
Nehmen wir einmal § 12 des GE: Außerhalb der Nachtzeit dürfen sich die Gefangenen in Gemeinschaft aufhalten. Eine schlichte Regelung mit enormen Auswirkungen: führt sie doch unweigerlich zu einer Änderung der Schichtsysteme und zu höherem Personaleinsatz. Dabei können bereits heute Aufschlusszeiten häufig nicht eingehalten werden, weil das Personal fehlt. Im Petitionsausschuss stapeln sich Beschwerden von Gefangenen zu genau diesem Thema.
Der Grund?! Nach wie vor extrem hohe Krankenstände von bis zu 13 % beim allgemeinen Vollzugsdienst, Arbeiten am Limit und eine Bugwelle von Überstunden. Dem Ministerium ist dies durchaus bekannt. In einigen unserer Vollzugsanstalten stehen die räumlichen Bedingungen der Umsetzung entgegen. Beispielsweise in der JVA Lübeck mit langen, über mehrere Ebenen offenen Fluren.
Aufgrund personeller Engpässe, kann das moderne Besucherzentrum der JVA Lübeck für Kontakt zur Familie aktuell nur an zwei Tagen die Woche geöffnet werden. Über den zusätzlichen Arbeitsaufwand vorgesehenen Vollzugsplanung und Dokumentationspflichten gibt es wohl keine zwei Meinungen. Wir haben die Ministerin wiederholt nach Konzepten und Umsetzungsmöglichkeiten gefragt: Da kam bis heute nichts!
In Fachkreisen völlig unbestritten ist, dass die verstärkte Kooperation zwischen Behörden und freien Trägern durch verbindliche Absprachen vor und nach der Entlassung von entscheidender Bedeutung für das Gelingen der Wiedereingliederung ist. Bei der Frage nach Konzepten zum Übergangsmanagement: Keine Antwort.
In Ermangelung eigener Ergebnisse, wird die Zuständigkeit des Vollzugs auf die Zeit nach der Haftentlassung ausgeweitet. Ab September müssen nach Wunsch der regierungstragenden Fraktionen in allen Haftanstalten Möglichkeiten zur Nutzung moderner Medien eingerichtet werden. Diese Regelung schlägt in puncto Konzeptlosigkeit, dem Fass den Boden aus.

Seite 2/3 Mit „Skype“ allein als Besuchsersatz ist es doch nicht getan. Völlig unbeleuchtet wurden Fragen nach sinnvollen Haftraummediensystemen, oder nach notwendiger Überwachungstechnologie in Form von geeigneter Infrastruktur. Auf die Nachfrage, wie das alles zukünftig bei dem eh schon knappen Justizhaushalt bezahlt werden soll? Eine Frage der Organisation, so die Ministerin! Die wahrgenommene Verantwortung der Ministerin endet mit den Buchstaben des Gesetzes. Das ist zu wenig!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie dieses Gesetz heute so verabschieden, werden Sie in unseren Vollzugsanstalten für große Verunsicherung sorgen. Und sie werden große Unsicherheiten in anderen Bereichen der Justiz, wie den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten sorgen. Es gibt nur diesen einen gemeinsamen Justizhaushalt!!!
Bei den bisherigen Gesetzen in diesem Bereich haben wir immer konstruktiv zusammen gearbeitet. Lassen Sie dies nicht an ideologischen Grenzen scheitern. Wir alle wollen einen modernen und funktionsfähigen Strafvollzug, in Verantwortung für die uns überlassenen Gefangenen, in Verantwortung der Menschen, die die Arbeit leisten und in Verantwortung der Opfer der begangenen Straftaten. Dem Gesetzentwurf fehlt das Fundament.
Für meine Fraktion beantrage ich deshalb eine dritte Lesung.



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