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21.07.16
17:10 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Informationszugangsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort. Schleswig-Holstein TOP 18 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des In- Pressesprecherin formationszugangsgesetzes für das Land SH Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 348.16 / 21.07.2016


Mehr Transparenz für Schleswig-Holstein
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, Transparenz und aktive Informationsfreiheit deutlich weiterzuentwickeln. Das Ergebnis liefern wir jetzt. Andere Bundesländer wie Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bremen haben vorgemacht, wie man Open Data voran- bringt. Schleswig-Holstein wird diese Entwicklung nicht verschlafen – Nicht mit dieser Koalition.
Lassen Sie mich zuerst zu den Vorteilen der Transparenz sprechen. Transparenz stärkt demokratische Beteiligungsmöglichkeiten und die Kontrolle behördlichen Handelns. In einem modernen Rechtsstaat müssen BürgerInnen wissen, was in ihrem Land passiert. Zugleich müssen die Belange des Datenschutzes berücksichtigt und stets sorgfältig geprüft werden. Einsehen zu können, was die Grundlagen für wichtige behördliche Ent- scheidungen sind, ist Voraussetzung für das Nachvollziehen dieser Entscheidungen und die Basis dafür, sich aktiv einbringen zu können.
Meine Damen und Herren,
es gibt noch viele weitere Vorteile, die nicht ohne weiteres zu beziffern sind, aber der demokratischen Kultur und Kommunikation langfristig erheblich nützen werden. Allein die Tatsache, dass beispielsweise Verträge oder Gutachten veröffentlicht werden müs- sen, beeinflusst das Kostenbewusstsein der Verwaltung positiv und kann Manipulation und Korruption vorbeugen. Dadurch, dass stets die Öffentlichkeit mitlesen kann, ist ge- währleistet, dass besondere Sorgfalt bei der Abwägung von wirtschaftlichen Entschei- dungen und Verhandlungen angewendet wird. Das Vorhandensein solche Register er- höht die Akzeptanz und das Vertrauen in die Verwaltung.
Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass Transparenzportale tatsäch- lich in großem Ausmaß von BürgerInnen genutzt werden. Das Hamburger Portal wird Seite 1 von 2 monatlich bis zu eine Million Mal aufgerufen, nicht nur von BürgerInnen, sondern auch von der Verwaltung selbst. Somit wird auch der Informationsaustausch der Behörden untereinander erleichtert und effizienter. Es muss nicht mehr der bürokratische Dienst- weg beschritten werden. Jede MitarbeiterIn hat schnell und einfach Zugang zu den In- formationen, die bei der Nachbarbehörde liegen. Damit kommen wir einem modernen und effizienten Open Government einen großen Schritt näher.
Der Entwurf sieht hauptsächlich eine neue Vorschrift im Informationszugangsgesetz (IZG) mit dem Titel Veröffentlichung von Informationen vor. Dieser enthält einen um- fangreichen Katalog von Informationen, die künftig unverzüglich von Behörden des Landes veröffentlicht werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungsvor- schriften, Richtlinien, Statistiken, Gutachten und Studien, Verträge und Zuwendungs- übersichten.
Besonders hervorzuheben ist, dass Informationen, zu denen jemand Zugang beantragt hat, gleichzeitig auch im Portal veröffentlicht werden. Denn bei Informationen, nach de- nen jemand explizit Zugang verlangt, liegt es nahe, dass diese auch von allgemeinem Interesse sein könnten. So kann das Informationsregister allmählich wachsen und wird um immer mehr wichtige und interessante Daten erweitert.
Unser Entwurf in seiner jetzigen Form ist das Ergebnis langer Verhandlungen unter Einbeziehung von Fachleuten diverser Ressorts.
Wir Grünen, die dieses Projekt maßgeblich vorangetrieben haben, sind damit insge- samt schon sehr zufrieden. Soviel Transparenz wie möglich, aber auch ein schlanker Katalog. Es werden alle Informationen von Bedeutung abgedeckt, aber keine überflüs- sigen Informationen, deren Veröffentlichung bloß unnötigen Verwaltungsaufwand mit sich brächte.
Denn Veröffentlichungspflichten sind zunächst einmal auch mit einem gewissen zusätz- lichen Verwaltungsaufwand verbunden. Damit nicht riesige Datenmengen umfangreich bearbeitet und um Steuergeheimnisse bereinigt werden müssen, gibt es beispielsweise eine Bereichsausnahme für die Steuerverwaltung.
Zudem wird es ein gestuftes Inkrafttreten geben. Für die Schaffung der technischen Vo- raussetzungen und Einrichtung des Informationsregisters muss noch eine mehrjährige Vorbereitungszeit eingeplant werden, auch um die Kosten niedrig zu halten. Die Veröf- fentlichungspflichten werden zum Großteil wirksam ab 2020.
Gerne hätte ich auch die Kommunen in die Veröffentlichungspflichten einbezogen. Ge- rade hier, nah bei den BürgerInnen, ist Transparenz von besonderer Bedeutung. Je- doch: Wir sind ein Konsolidierungsland. Die wegen Konnexität möglichen Forderungen würden zum derzeitigen Zeitpunkt das Budget für unser Vorhaben deutlich überschrei- ten.
Doch auch das wird irgendwann kommen. Durch die freiwillige Nutzbarkeit ist schon einmal der erste Schritt getan. Transparenzwillige Kommunen haben jetzt die Gelegen- heit, zu Vorreiterinnen zu werden. Vielleicht entwickelt sich daraus eine Dynamik. Ich freue mich auf das weitere Verfahren und auf konstruktive Diskussionen im Aus- schuss.
Vielen Dank. ***
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