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22.07.16
11:10 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 10 und 17 (Gottesbezug in der Landesverfassung): Eine Verfassung ist nicht dazu da, eine Machtfrage zu klären

Presseinformation

Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Heiner Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 292/2016 Kiel, Freitag, 22. Juli 2016
Landesverfassung/Gottesbezug



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Eine Verfassung ist nicht dazu da, eine Machtfrage zu klären In seiner Rede zu TOP 10 und 17 (Gottesbezug in der Landesverfassung) er- klärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Kubicki:
„Vor zwei Jahren hatte Ministerpräsident Albig erklärt, er könne sich keine Landesverfassung ohne einen Gottesbezug vorstellen. Das ist deshalb irri- tierend, weil er selbst auf diese verfassungsrechtliche Grundlage – ohne Be- zugnahme auf Gott – vereidigt wurde.
In verschiedenen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung wurde von Ex- perten die Änderung durch den ‚Stegner-Entwurf‘, Drs. 18/4408, als rück- schrittlich oder sogar schwächend bezeichnet. Und es konnte mir bis heute niemand sinnvoll erklären, welche weiteren Werte sich speziell aus dem Glauben an Gott ableiten lassen, wenn zuvor schon vom ‚kulturellen, religiö- sen und humanistischen Erbe Europas‘ die Rede ist. Außerdem müssen sich die Unterzeichner dieses Entwurfes die Frage gefallen lassen, wie eine Ver- fassung – die selbst eine Schöpfung ist – aus etwas schöpfen kann.
Tatsächlich geht es heute nicht in erster Linie um ‚Gott‘, sondern es geht um eine Machtfrage. Hierzu ist festzustellen, dass eine Verfassungsdebatte auf dieser Grundlage aus rechtsstaatlicher Sicht unverantwortlich ist. Aber noch schlimmer ist es, dass von verschiedener Seite insinuiert wird, sollte der Gottesbezug heute nicht in die Präambel kommen, könnte dies der AfD ein Thema für den Landtagswahlkampf bieten.
Dr. Michael Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung erklärte in seiner Stellungnahme zur Drs. 18/4408: ‚Gegenüber der ursprünglichen Eingangsformel der Verfassung stellt der hier diskutierte Änderungsvor- schlag einen rechtspolitischen Rückschritt dar. Unseres Erachtens sollten sich verantwortungsbewusste Politiker nicht von religiösen Lobbygruppen Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de unter Druck setzen lassen. Der ‚Glaube an Gott‘ gehört in den Privatbereich der Bürgerinnen und Bürger – nicht in die Verfassung eines modernen Rechtsstaates.‘ Dem ist nichts hinzuzufügen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de