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22.07.16
13:17 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 44: Konsequente Energiewende statt Fracking!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. Juli 2016


TOP 44, Kein Fracking in Schleswig-Holstein (Drs. 18/4406 und 18/4473)



Thomas Hölck:
Konsequente Energiewende statt Fracking!


Mehr als ein Jahr lagen die Gesetzentwürfe zur Regulierung des Frackings und der Erdgasförderung im Deutschen Bundestag vor. Monatelang war nicht absehbar, dass es zu einer so weitreichenden Einigung kommen würde. Unkonventionelles Fracking wird unbefristet verboten. Das ist ein großer Gewinn für die Umwelt und entspricht endlich auch dem Beschluss des Landtags vom Februar 2014 (Drucksache 18/671). Hier haben wir bundesweit gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung von Fracking gefordert. Eine erneute Überprüfung des jetzt beschlossenen Verbots erfolgt 2021 durch den deutschen Bundestag.
Zur wissenschaftlichen Erforschung von unkonventionellem Fracking sind bis zu 4 Probebohrungen erlaubt, vorausgesetzt die jeweilige Landesregierung stimmt zu. Alle Fraktionen im Landtag haben sich gegen Fracking ausgesprochen, damit gibt es keine Probebohrung in diesem Land. 2



Herr Kollege Dr. Breyer, Sie schreiben in der Begründung Ihres Antrags: „Diese Erprobungsmaßnahmen – gemeint sind die Probebohrungen für unkonventionelles Fracken – dürfen dann auch zu kommerziellen Zwecken weiterbetrieben werden.“ Im neuen § 13a (1) Nr. 1 ist im WHG verankert: (1) Eine Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 ist zu versagen, wenn: 1. Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflöz- Gestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl aufgebrochen werden soll.
In Absatz (7) ist die Überprüfung durch den Bundestag festgelegt: Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes der Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots.
Nirgends steht etwas von kommerzieller Nutzung! Daher ist eine wirtschaftliche Nutzung nicht zulässig.
Ich glaube sagen zu dürfen, jeder von uns in diesem hohen Haus würde sich ein gesetzliches Verbot des Frackings wünschen. Das ist allerdings nur mit der Novellierung des Bergrechts möglich und dafür gibt es auf Bundesebene keine Mehrheit. Es ist sehr zweifelhaft, dass ein Verbot über das Landeswassergesetz erreicht werden kann. Ich verweise auf die Drucksache 18/4945, Mitteilung des Wissenschaftlichen Dienstes zur Gesetzgebungskompetenz des Landes für ein Frackingverbot. Da heißt es: „Dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ist darin zuzustimmen, dass der Kompetenztitel Wasserhaushalt grundsätzlich für wasserschützende gesetzliche Regelungen zum Fracking herangezogen werden kann.“
Ob sich jedoch eine Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt, hängt von der Qualität der bundesgesetzlichen Regelung ab, von der durch Landesrecht abgewichen werden soll. Sind die betreffenden bundesgesetzlichen Regelungen stoff- oder anlagenbezogen, besitzt das Land keine Abweichungsgesetzgebungskompetenz.
Der Gesetzentwurf auf Bundesebene enthält aber insbesondere stoffliche Regelungen, weil es das Grundwasser durch stoffliche Einträge schützt. Deshalb keine Effekthascherei der Piraten, sondern konkretes Handeln. 3



Unkonventionelles Fracking wird es nicht geben in Schleswig-Holstein. Konventionelles Fracking wird in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung verboten. Es bedarf verbindlicher Umweltverträglichkeitsprüfungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Das gilt übrigens auch für Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie, wenn wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden sollen. Damit bewegen sich die Möglichkeiten im Land zwischen den Meeren zum Fracking Richtung Null.
Im Übrigen vertraue ich den Wasserbehörden des Landes, die mithelfen werden, das Schutzgut Wasser zu bewahren. Denn jede Fracking-Maßnahme bedarf der ausdrücklichen Zustimmung bzw. des Einvernehmens der zuständigen Wasserbehörde.
Schleswig-Holstein ist und bleibt Antifrackingland neben dem Status als Energiewendeland Nr. 1. Dafür danke ich den Fraktionen hier im Landtag, dem Umweltminister und meinen Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion.
Der richtige Weg in die energetische Zukunft ist die konsequente Umsetzung der Energiewende. Da hat Fracking keinen Platz.