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14.09.16
17:08 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier: Proteste von Gefangenen sind kein Sturm im Wasserglas der Opposition

Justizpolitik
Nr. 408/16 vom 14. September 2016
Barbara Ostmeier: Proteste von Gefangenen sind kein Sturm im Wasserglas der Opposition
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Barbara Ostmeier, hat nach dem heutigen (14. September 2016) Bericht von Justizministerin Anke Spoorendonk und der entsprechenden Reaktion von Abgeordneten der Regierungsfraktionen beide aufgefordert, endlich die Realität zur Kenntnis zu nehmen:
„Die öffentlich gewordenen Proteste von Gefangenen sind kein Sturm im Wasserglas der Opposition, sondern ein ernst zu nehmendes Symptom. Und es ist schlichtes Ausblenden der Realität, zwischen dem Aufbegehren in Neumünster und der Reform des Justizvollzuges keinen Zusammenhang zu sehen“, erklärte Ostmeier in Kiel.
Der nun täglich gesetzlich vorgesehene Aufschluss könne aufgrund Personalmangels nicht zuverlässig eingehalten werden. Dies sorge bei den Gefangenen für Unmut. Wenn Arbeitsbetriebe in Gefängnissen geschlossen würden, weil das Personal für den Aufschluss benötigt werde, sorge dies ebenso für Unmut. Diese Probleme als „von der Opposition konstruiert“ zu bezeichnen, sei nach der heutigen Ausschusssitzung ebenfalls ein Ausblenden der Realität.
„Diese Probleme sind real. Und es sind offenkundig keine bloßen Anpassungsschwierigkeiten. Die Umsetzung des Gesetzes ist weiterhin eine
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Herkulesaufgabe. Bis auf die Ministerin und die Regierungsfraktionen erkennt wirklich jeder, dass das Personal und die finanziellen Mittel nicht ausreichen“, so Ostmeier.
Offenbar gehe die Ministerin nun sogar nur noch von einem personellen Mehrbedarf von sieben Stellen aus.
„Wir werden den heute abgegebenen Bericht, der laufende und seit Jahren bestehende Prozesse mit aktuellen Folgen des Strafvollzugsgesetzes ebenso vermischt wie mit der geplanten Kooperation zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein genau prüfen und entsprechend hinterfragen“, so Ostmeier.
Im Hinblick auf die Kooperation mit Hamburg müsse sichergestellt werden, dass es insbesondere für die schleswig-holsteinischen Frauen keine Schlechterstellung gibt.
"Die Landesregierung hat in Aussicht gestellt, dass Hamburg sein Strafvollzugsgesetz entsprechend ändern wird. Das muss die Voraussetzung für eine Kooperation sein", sagte die CDU-Abgeordnete.



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