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21.09.16
16:27 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 26: Die Förderpraxis des Innenministers legt den Städtebau lahm

Innenpolitik
Nr. 420/16 vom 21. September 2016
Petra Nicolaisen zu TOP 26: Die Förderpraxis des Innenministers legt den Städtebau lahm
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Städte und Gemeinden sind fassungslos, weil die Landesregierung die Städtebauförderung im Land vor die Wand fährt. Viele Millionen Euro liegen brach, weil es an praktikabler Umsetzung und an Kommunikation mit den Bürgermeistern fehlt, eine Katastrophe!
Reaktionen auf Förderanträge bekommen die Städte und Gemeinden manchmal erst nach Jahren. Dafür werden Maßnahmen nicht genehmigt, wenn dem Ministerium die Lampenschirme nicht gefallen.
Es kommt zu Verzögerungen und die Städte und Kommunen müssen hohe Strafzinsen zahlen, weil sie die genehmigten Mittel nicht abrufen. Das ist doch völlig absurd.
Die Städtebauförderung dient den Kommunen vor Ort. Diese müssen entscheiden, wie sie geförderte Maßnahmen umsetzen wollen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn sich das Innenministerium über seine Aufsichtsfunktion hinaus in die Detailverliebtheit einmischt und hierdurch Projekte über Jahre verzögert.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Der Abstand von Papierkörben zu Parkbänken oder die Anzahl der Bäume in Straßen gehen das Innenministerium nichts an!
In einem Gespräch mit Bürgermeistern im März 2016 wurde uns diese Probleme sehr ausführlich geschildert. Bürgermeister Gilgenast aus Rendsburg sprach von immer neuen Gestaltungshandbüchern, die im Innenministerium geschrieben werden, Zweckentfremdungszinsen stehen den Projekten seit 1.1.2015 nicht mehr zur Verfügung. Ein versprochener Austausch mit den Städten und Kommunen findet einfach nicht statt.
Bürgermeister Schulz aus Wilster zieht es in Erwägung, auf die Städtebauförderung zu verzichten, da zu kompliziert. Laut Bürgermeister Faber aus Flensburg sind Widerspruchsbescheide aus 2008/2009 und 2011 nicht beantwortet. Ein Unding! Die Bürgermeister bestätigten, dass von 2013-2015 rund 5 Millionen Euro an Zweckentfremdungszinsen angefallen sind ( s. Kleine Anfrage 18/3251)
Zudem ist die Höhe der Zinsen mit 5 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz in der heutigen Niedrigzinsphase nicht mehr zu rechtfertigen. Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument, um den Städten und Gemeinden eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung zu ermöglichen. Es können 24 Kommunen mit 35 Fördergebieten an ca. 48 Millionen Euro partizipieren, wenn es denn läuft.
Auf jeden investierten Euro folgen im Schnitt 7 Euro an privaten Investitionen, Städtebauförderung hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung.
Mit unserem Antrag fordern wir, dass die Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein nachhaltig verbessert werden. Hierzu gehört eine kommunalfreundliche Ausgestaltung des Verfahrens sowie eine Beschränkung des Ministeriums auf Aufsichtsmaßnahmen, die Planungsverantwortlichkeit liegt bei den Kommunen:
1. Reduzierung des Zinssatzes für Zweckentfremdungszinsen von derzeit 5 auf 3 Prozentpunkte über Basiszinssatz 2. Flexibilisierung der Fristen für das Anfallen von Zweckentfremdungszinsen 3. Zuführung der Zweckentfremdungszinsen in das jeweilige Sondervermögen 4. Verbesserung der Zusammenarbeit des Ministeriums mit den Kommunen 5. Schriftlicher Bericht an den Landtag 1x Jahr
Die Landesregierung hat sich zu einer schwerwiegenden Investitionsbremse entwickelt. Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsleistung von Bund, Land und Kommunen. Hier liegen mehrere hundert Millionen Euro brach, weil die Landesregierung ausführungsreife Projekte nicht freigibt. Diese

Seite 2/3 Missstände müssen umgehend behoben werden.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände weist in ihrer Stellungnahme zur Neufassung der Städtebauförderrichtlinie hin, dass das Instrument für die Stadtentwicklung in einer Weise nutzbar gemacht wird, dass eine größtmögliche Interessenidentität zwischen Fördergeber und Fördermittelnehmer besteht. Es werden gemeinsame strategische und politische Grundentscheidungen gefordert. Gelingt dieses nicht, wird befürchtet, dass das Instrument der Städtebauförderung nicht mehr die notwendigen Impulse für die Stadtentwicklung setzen kann.
Also, Herr Minister! Räumen Sie im Ministerium auf und diskutieren Sie unseren Antrag im Ausschuss!



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