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22.09.16
12:29 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 22: SPD, Grüne, SSW gefährden kleine Unternehmen

Sozialpolitik
Nr. 425/16 vom 22. September 2016
Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 22: SPD, Grüne, SSW gefährden kleine Unternehmen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Etwas mehr als 10 Jahre ist es nun her, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist. Damit sollte der Schutz vor Diskriminierungen nach Artikel 3 Grundgesetz verbessert werden. Die Einführung des AGG war – das kann man heute sicherlich so sagen – ein Meilenstein. Jeder Einzelne hat seitdem ein Recht auf Gleichbehandlung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften.
Und auch auf der Unternehmensseite hat sich durch das AGG das Bewusstsein für Diskriminierung weiterentwickelt. Man kann heute mit Stolz sagen: Dank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert.
Dennoch muss auch zehn Jahre nach Einführung darüber nachgedacht werden, wie Diskriminierung im Alltag noch wirksamer abgestellt werden kann. In Schleswig-Holstein wurde die Antidiskriminierungsstelle 2013 eingerichtet und der erste Tätigkeitsbericht liegt nun vor. Der Bericht hat sicherlich deutlich gemacht, dass es in Sachen AGG noch einiges zu tun gibt.
Vielfach mangelt es bei Betroffenen vor allem an Informationen über Ihre
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Rechte. Es muss den Menschen daher die Möglichkeit gegeben werden, sich noch besser über ihre Rechte zu informieren und auf Missstände aufmerksam zu machen. Dafür haben wir nun die Antidiskriminierungsstelle.
Im Ausschuss haben wir bereits eine schriftliche Anhörung zu den von Frau El Samadoni eingereichten Änderungsvorschlägen zum AGG durchgeführt. Und auch wenn Sie das nicht gerne hören, dort gab es überwiegend kritische und ablehnende Haltungen zu den von Ihnen hier eingebrachten Änderungsvorschlägen. Ich möchte nur auf 3 Punkte des Koalitionsantrages eingehen.
Die Stellungnahmen aus den Anhörungen sind eindeutig. Nr. 1 Ihres Antrages sieht vor, dass der Rahmen für die Zahlung eines Entschädigungsanspruches bei diskriminierungsfreier Nichteinstellung von 3 bis hin zu 12 Monatsgehältern angehoben werden soll.
Im ersten Moment klingt es natürlich charmant, wenn ich für eine diskriminierungsfreie Nicht-Auswahl bis zu 12 Monatsgehälter erhalte. Ich befürchte aber eher, dass es dadurch zu einem AGG-Hopping führen kann.
Und andererseits betrifft die Deckelung einen Sonderfall, bei der ein Arbeitgeber sich einer Vielzahl von Bewerbern gegenüber sieht. Sollte er in diesem Fall an alle Bewerber bis zu 12 Monatsgehälter zahlen müssen? Da kann ein kleiner Handwerksbetrieb ganz schön ins Schlingern kommen. Im Einzelfall sogar in die Insolvenz geraten. In den anderen Fällen können Gerichte schon jetzt mehr als 3 Monatsgehälter als Entschädigung festsetzen.
Ihr Vorschlag Nr. 3, die Sonderregelung der Kirchen auf den verkündungsnahen Bereich zu beschränken, ist laut den juristischen Stellungnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. der Weimarer Reichsverfassung steht dem entgegen. Dort ist geregelt, dass Kirchen über Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten selbstständig entscheiden können.
Und Herr Tietze, das aufzuheben, dürfte auch nicht in Ihrem Interesse sein. Nun der letzte Punkt: Ihr Wunsch, dass Betriebsräte und Gewerkschaften nicht nur aufgefordert sind, sondern das Recht haben, sich für die Verwirklichung des Gesetzeszieles einzusetzen, ist nur logisch. Ein Blick in das Betriebsverfassungsgesetz unterstützt diese Logik: §§ 23, 80, 84, 85 zum Beispiel. Alles Paragraphen, die die Rechte und Pflichten des Betriebsrates im Unternehmen regeln. Und davon ist auch die Einhaltung des AGG nicht ausgenommen.
Auch wenn ich mit Punkt 4 Ihres Antrages sogar noch die meisten Sympathien

Seite 2/3 habe, werden wir Ihren Antrag insgesamt ablehnen.



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