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22.09.16
15:10 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 14: Die Gemeinden warten händeringend auf eine Lösung im Sinne der Menschen

Innenpolitik
Nr. 426/16 vom 22. September 2016
Petra Nicolaisen zu TOP 14: Die Gemeinden warten händeringend auf eine Lösung im Sinne der Menschen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die CDU-Landtagsfraktion ist daran interessiert, die Regionalplanung Wind als gemeinsames Projekt von Politik und Bevölkerung zum Erfolg zu führen. Seit dem OVG-Urteil vom 20.01.2015 besteht allerdings eine erhebliche Unsicherheit darüber, inwieweit gemeindliche Entscheidungen im Rahmen der Regionalplanaufstellung berücksichtigt werden können. Und es besteht eine große Unzufriedenheit bei Menschen und Kommunen.
Unser Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Berücksichtigung gemeindlicher Entscheidungen bei der Planung und Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung rechtssicher festzuschreiben.
Aus diesem Grund wird das Landesplanungsgesetz um eine Bestimmung ergänzt, die dazu führt, dass die im Beteiligungsverfahren mitgeteilten und sachlich begründeten Entscheidungen kommunaler Gebietskörperschaften eine zusätzliche Prüfpflicht der Landesplanungsbehörde auslösen. Dies trägt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, dass die Wünsche der Kommunen in differenzierter Weise im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind. Es bedarf der Nachvollziehbarkeit der Gründe, die der Entscheidung der Kommune zugrunde liegen, „in rechtskonformer Weise".
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Die Grenzen, die uns die Rechtsprechung gesetzt hat, sind eng.
Herr Ministerpräsident, Ihr Expertengespräch am 8. September 2016 in der Kieler Universität zum Thema „Gemeindewille und Bürgerbeteiligung“ war eine echte Frechheit und eine reine Pseudoveranstaltung.
Einen Tag vor der Veranstaltung haben wir auf Bitten der Staatskanzlei den Gesetzentwurf und dass Rechtsgutachten zur Verfügung gestellt.
Wir haben dies getan, weil wir an einer sachgerechten Lösung über die Parteigrenzen hinaus interessiert sind. Und weil die Landesregierung seit Langem verspricht, den Gemeinden ein Mitwirkungsrecht zu geben.
Unser Gesetzentwurf muss schon für reichlich Wirbel in Ihrem Haus gesorgt haben. Ansonsten hätte sich Prof. Dr. Ewer nicht 1/3 der Veranstaltung mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt und dies dann leider auch noch falsch. Wie hätten Sie Ihre Veranstaltung eigentlich ohne uns füllen wollen? Offensichtlich haben aber weder Sie Herr Ministerpräsident, noch Ihre Experten den Gesetzentwurf überhaupt gelesen. Anders ist es nicht zu erklären, dass Sie konsequent behauptet haben, unser Entwurf erfasse nur Entscheidungen gegen Windenergie.
Dann folgte die Auseinandersetzung mit unserem energiepolitischen Papier der Partei.
Selten haben Sie mich so wütend gesehen, es gab für mich keine Möglichkeit der Klarstellung. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurde von ihren Experten herausgearbeitet, dass weder der Gesetzentwurf der Piraten noch unser rechtskonform sind. Ihr Fazit: Diese gesetzlichen Bestimmungen sind nicht erforderlich, sondern Symbolpolitik! Vermisst habe nicht nur ich sondern viele der 280 Gäste einen Vorschlag zur Beteiligung der Kommunen und der Bürger von ihnen, Herr Ministerpräsident.
Auch die Kollegin Eickhoff Weber scheint nichts davon zu halten, Gesetzentwürfe zu lesen, bevor sie eine Pressemitteilung heraus gibt. Auch hier konnte man lesen: „Andererseits geht es ihr nur um ein Nein zu einer Windeignungsfläche; es fehlt die gegenteilige Option.“
Liebe Frau Kollegin, Gesetzentwürfe zu lesen ist Teil des Jobs einer Abgeordneten. Es nicht zu tun, ist Arbeitsverweigerung.
Für mich ist das ein katastrophales Signal an die Menschen in unserem Land. Die Akzeptanz für Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein nimmt überall ab.

Seite 2/3 Landräte greifen zu Konstruktionen wie z.B. die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, weil sie kein anderes Planungsinstrument von Seiten der Landesregierung an die Hand bekommen.
Sie lehnen im Juni eine Anhörung zu Mindestabständen von Windkraftanlagen ab und halten im September ein Expertengespräch zum „Gemeindewillen und Bürgerbeteiligung“ ab ohne der Bevölkerung Alternativen aufzuzeigen. Viele Fragen, keine Antworten!
Wir brauchen einen rechtlichen Lösungsansatz wie wir zukünftig mit dem Aufstellen von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein umgehen. Wir brauchen keine Veranstaltungen, die uns aufzeigen wie es nicht geht! „Nicht über die Köpfe von Bürgern hinweg und im Dialog mit Bürgern und Kommunen“ sind bloße Lippenbekenntnisse!
Seit der Förderalismusreform 2006 besteht eine Abweichungsrecht der Länder auf dem Gebiet der Raumordnung. Die Länder haben die Möglichkeit, eigene Regelungskonzepte zu verabschieden, wenn Sie vom Raumordnungsgesetz abweichen, und gegenüber dem Bundesrecht ein Anwendungsvorrang begründet wird. Durch unseren Gesetzentwurf wird der Gemeindewille nicht zu einem Tabukriterium für die Windkraft.
Ich bin mir sicher, unser Gesetzentwurf taugt zur Umsetzung, kommt nur nicht von ihnen und das ärgert Sie. Es gab Zeiten , da standen Regierung und Opposition Seite an Seite in Sachen Windkraftplanung. Dahin sollten wir zurückkehren im Sinne der Energiewende in Schleswig-Holstein!



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