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22.09.16
16:24 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 14: Energiewende kann nur mit den Bürgern und Bürgerinnen gelingen!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. September 2016


TOP 14, Änderung des Landesplanungsgesetzes (Drs. 18/4590neu)



Kirsten Eickhoff-Weber:
Energiewende kann nur mit den Bürgern und Bürgerinnen gelingen!


2011 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag mit Unterstützung aller Fraktionen beschlossen, die Leistungen von fossilen und nuklearen Kraftwerken vollständig durch erneuerbare Energien zu ersetzen und das Drei- bis Vierfache des schleswig-Holsteinischen Bruttostromverbrauchs auserneuerbaren Energien zu erzeugen. An diesem Ziel halten wir fest, wir stehen dazu! Mit dem Entwurf des Klimaschutzgesetztes wird dieses Ziel konkretisiert. So übernehmen wir einen aktiven Part bei der Umsetzung des nationalen Klimaziels. Wir sind das Energiewendeland!
In Schleswig-Holstein weht der Wind der Veränderung und es wird im Wesentlichen mit der Nutzung des Windes gelingen, das Ziel zu erreichen. Das geht nur mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Kommunen.
Die 2012 beschlossenen Regionalpläne Wind wurden durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Januar 2015 für unwirksam erklärt. Denn die bei der Aufstellung als Ausschlusskriterium berücksichtigten Mehrheitsentscheidungen einer Gemeindevertretung oder 2



eines Bürgerentscheids sind nach Auffassung des Gerichts keine maßgeblichen Belange für die regionalplanerische Abwägung.
Seit Februar 2015 haben wir uns in gemeinsamen Gesprächen beim Ministerpräsidenten mit Verbänden, Institutionen, Initiativen, Befürwortern und Kritikern über das Verfahren ausgetauscht und wichtige Schritte abgestimmt. Wir haben das Landesplanungsgesetz geändert und es ist gelungen, eine Regelung zu gestalten, die den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien dennoch weiterhin möglich macht.
Mit dem Erlass des Ministerpräsidenten vom Juni 2015 wurde das weitere Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne Wind auf den Weg gebracht. Der Start des Verfahrens wurde von insgesamt fünf Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit insgesamt über 3.000 Teilnehmern begleitet.
Der aktuelle Stand der Planung ist für alle Interessierten stets über die Homepage der Landesplanung einsehbar. Das ist ein von Anfang an höchst transparentes Verfahren! Das muss auch so sein! Alle Bürgerinnen und Bürger müssen in einem so komplexen Verfahren die Möglichkeit haben, sich sachlich fundiert zu informieren, ihre Bedenken und Anregungen einzubringen. Denn es geht darum, in Schleswig-Holstein die Gebiete auszuweisen, in denen Windenergieanlagen Vorrang vor allen anderen raumbedeutsamen Maßnahmen haben. In allen anderen Gebieten werden Windenergieanlagen dagegen unzulässig sein.
Die harten und weichen Ausschlusskriterien, die anzulegenden Abwägungskriterien sind in einem Erlass verbindlich geregelt. Mit Blick auf Ziffer IV.7 des Erlasses wird dann auch schnell klar: Der Gesetzentwurf der CDU bleibt hinter der aktuellen Praxis der Landesplanung zurück. Es ist seit Beginn der Neuaufstellung der Regionalpläne Wind ausdrücklich festgelegt, dass Gemeindebeschlüsse und Bürgerentscheide als Indiz für sachliche Gründe für oder gegen eine Windkraftnutzung gewertet werden. Hier steigt die Landesplanung in eine vertiefte Prüfung ein, um diese Gründe in die Planaufstellung einbeziehen zu können.
Der Gesetzentwurf der CDU ist damit eine Nebelkerze, die den Blick auf das überaus transparente und ausführliche Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne Wind trüben soll. Nicht nur das: Der Entwurf geht auch hinter das jetzt praktizierte Verfahren der Landesplanung 3



zurück, weil die sachlichen Gründe des Gemeindewillens schon jetzt im gesamten Verfahren, und nicht erst nach Auslegung der Entwürfe, berücksichtigt werden sollen.
Der große Wurf, den die CDU mehrmals angekündigt hat, ist dies nicht. Das hat auch das Expertengespräch am 8. September gezeigt. Jetzt ist unsere Aufgabe, den Bürgern und Bürgerinnen, den Kommunen und Initiativen diese Möglichkeiten des Aufstellungsverfahrens zu vermitteln. Auch nach der Auslegung wird jede/jeder seine Anregungen und Bedenken einbringen können. Jeder Hinweis wird behandelt, bewertet und abgewogen, transparent und nachvollziehbar. Denn die Energiewende wird in Schleswig-Holstein mit den Bürgern und Bürgerinnen gelingen!