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22.09.16
17:26 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 16: Stärkere Unabhängigkeit und bessere Arbeitsfähigkeit

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. September 2016



TOP 16, Änderung der Verfassung und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht (Drs. 18/4622)



Thomas Rother:
Stärkere Unabhängigkeit und bessere Arbeitsfähigkeit


Unser Landesverfassungsgericht wurde im Mai 2008 errichtet. Landesverfassung und Landesverfassungsgerichtsgesetz regeln die Bestimmungen zur Besetzung des höchsten Gerichts unseres Landes. Als letztes Bundesland hat Schleswig-Holstein 2007 ein eigenes Verfassungsgericht auf den Weg gebracht. Dieser Weg war weit, jedoch konnten zuletzt alle Fragen in großer Einigkeit entschieden werden. Dabei wurde am umfassendsten wurde über die Standortfrage diskutiert.
Unterschiedliche Wahlzeiten und eine Stellvertreterregelung sind eine Besonderheit unserer Bestimmungen. Dieses war für die Gründung des Gerichts sinnvoll. Nach nun acht Jahren der Tätigkeit und vor den nächsten Richterwahlen ist eine Revision, die sich aus den Anforderungen der praktischen Erfahrungen und mit dem Blick auf andere Länderregelungen und die Bundesregelung ergibt, notwendig und sinnvoll. Und die Fraktionen, die das Gesetz damals gemeinsam gemacht haben, wollen es nun gemeinsam verändern. 2



Zur Stärkung der Unabhängigkeit des Gerichts ist der künftige Verzicht auf eine Regelung zur Wiederwahl folgerichtig. Es gab beispielsweise – und das ja vor gar nicht so langer Zeit – eine Entscheidung zur Gültigkeit der Landtagswahl, die politisch umstritten war und zu einer öffentlichen Diskussion geführt hat. Das ist insoweit auch in Ordnung, aber die Erlangung einer Wiederwahl könnte die Entscheidung eines Richters beeinflussen. Und das wollen wir ausschließen.
Die vorgeschlagene Anpassung mit der Begrenzung der Wahlzeit der Richterinnen und Richter auf zwölf Jahre orientiert sich an der bewährten und völlig unstreitigen Praxis der Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes. Schon deshalb ist für mich die Kritik von Herrn Dr. Breyer für die Piratenfraktion in seiner Presseerklärung vom 09. September, dass „eine einfache Landtagsmehrheit künftig eine unbegrenzte Wiederwahl politisch genehmer Verfassungsrichter einführen könnte“ in ihrer Aussage völlig unverständlich.
Stellvertreterregelungen gibt es nur in den Bundesländern. Das ist an dieser Stelle aus der praktischen Erfahrung heraus auch sinnvoll. Eine Stellvertreterregelung sollte jedoch keiner Wahl zum ordentlichen Mitglied entgegenstehen oder Wahlzeiten begrenzen.
Das Auseinanderfallen der Wahlzeiten hingegen war – wie schon gesagt – zum Start des Gerichts durchaus sinnvoll, soll künftig aber vermieden werden. Ein Nachrücken des Stellvertreters dient der Kontinuität der Arbeit des Gerichts. Nunmehr wird also eine größere Übersicht in der personellen Struktur erreicht werden. Der Ausschluss eines Nicht-Berufsrichters vom Amt des Gerichtspräsidenten war sachlich nicht begründet. Verfahrenssicherheit können auch die anderen Mitglieder des Gerichts gewährleisten, schließlich bleiben drei Mitglieder zwingend Berufsrichter.
Diese kleinen Änderungen von Verfassung und Gesetz kommen damit im Ergebnis zur Umsetzung der Ziele einer Stärkung Unabhängigkeit des Gerichts und der Verbesserung seiner Arbeitsfähigkeit.
Das wird die Beratungen im Innen und Rechtsausschuss gewiss vereinfachen.