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22.09.16
17:35 Uhr
SSW

Lars Harms: Die Wahl durch den Landtag gewährt Unabhängigkeit der Verfassungsrichter

Presseinformation Kiel, den 22. September 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 16 Landesverfassungsgericht Drs. 18/4622

„Wir bekommen eine Regelung aus einem Guss, die die Unabhängigkeit der Richter unterstreicht und gleichzeitig das Verfahren einfacher macht.“


Inzwischen ist es normal, dass auch Schleswig-Holstein ein Landesverfassungsgericht hat.
Seit 2008 gibt das Land seine verfassungsrechtlichen Fragen nicht mehr an das
Bundesverfassungsgericht weiter, sondern es werden hiesige Strukturen genutzt. Das diente der
Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Weitreichende und gute Entscheidungen, nicht zuletzt die
Neuwahl des Parlamentes aufgrund des unzureichenden Ausgleichs der Überhangmandate,
nahmen ihren Anfang in einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes. Das Gericht leistet
hervorragende Arbeit und hat sich darum einen festen Platz in unserem Land erobert. Der
Landtag ist dem Landesverfassungsgericht in Schleswig tief verbunden.


Fraktionsübergreifend haben wir einige Änderungen vorgeschlagen; auch um den Bundes-
Regelungen zu entsprechen. Dabei bleiben wir dem Grundsatz treu, dass 2
Verfassungsrichterinnen und –richter von einer Zweidrittelmehrheit des Landtages gewählt
werden. Die Parteien sind auf diese Weise zu Verhandlungen und Kompromissen gezwungen.
Keine Mehrheit kann ihren Kandidaten einfach so durchsetzen. Somit wird sich auch nie eine
politische Richtung in der Besetzung der Richterstellen alleine durchsetzen. Man ist immer
wieder auf einen politischen Kompromiss angewiesen und hier zeigt sich, dass ein Kompromiss
nichts Schlechtes ist, sondern das Wesen der Demokratie an sich. Von diesem Grundsatz bin ich
überzeugt. Und deshalb werden wir von bestehenden verfahren auch nicht abweichen! Gerade
das, diese Art der Wahl durch den Landtag, ist allerdings den Piraten ein Dorn im Auge. Die Wahl
durch den Landtag ist aber das einzige Verfahren, das eine politische und eine innere
Unabhängigkeit gewährt. Diese Unabhängigkeit wird durch das neue Verfahren weiter gestärkt
werden.


Indem wir die Wahlzeit auf zwölf Jahre verlängern, setzen wir die Verfassungsrichterinnen und –
richter in Zukunft keiner Wiederwahl nach 6 Jahren aus. Die Richterinnen und Richter sind
unabhängig und dadurch dass wir auch in der Mitte ihrer Amtszeit keine Wiederwahl mehr
vornehmen müssen, wird ihre formale Unabhängigkeit noch größer. Diese Reform erscheint aus
diesem Grund schon fast überfällig. Darüber hinaus ist eine zwölfjährige Amtszeit absehbar und
endlich, so dass eine Neubesetzung des Sitzes als auch eine Neuorientierung des Richters bzw.
der Richterin noch möglich ist. Eine Wiederwahl soll es nicht mehr länger geben. Die Kompetenz
des Verfassungsgerichts kann sich auf diese Weise aber eben auch ständig erneuern.



Wir bekommen somit eine Regelung aus einem Guss, die sowohl die Unabhängigkeit der
Richterinnen und Richter unterstreicht und gleichzeitig das Verfahren einfacher macht.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html