Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
22.09.16
18:13 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 19 + 35: Verbesserungen im Justizvollzug werden umgesetzt

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. September 2016



TOP 19 und 35, Große Anfrage Krankenstand in den Justizvollzugsanstalten / Antrag Vergütung für Mehrarbeit im Justizvollzug ermöglichen (Drs. 18/4361, 18/4556,)



Thomas Rother:
Verbesserungen im Justizvollzug werden umgesetzt


Es ist schon manches etwas anders in Schleswig-Holstein als in anderen Bundesländern, so auch im Justizvollzug. Wir haben die geringste Gefangenrate – in Bayern sitzen dreimal so viele Menschen bezogen auf die Bevölkerungszahl ein. Bei der Kapazitätsauslastung liegen wir im Mittelfeld – die Planung funktioniert offenkundig gut. Bei den laufenden Ausgaben pro Gefangenem liegen wir im oberen Mittelfeld; wir tun also mehr als andere. Und beim Personal liegen wir mit 71 Stellen pro 100 Gefangene auf dem dritten Platz, andere Länder gönnen sich dort beispielsweise nur 55 Beschäftigte.
Obwohl wir also mehr Geld ausgeben, mehr Angebote machen, mehr Personal einsetzen, mehr bauen und weniger Menschen einsitzen als anderswo, sind die Gefangenen in den beiden großen Anstalten unzufrieden, Teile des Personals nur mäßig motiviert. Der hohe Krankenstand ist auch ein Ausdruck für die letztere Feststellung. Betroffen ist hier insbesondere der allgemeine 2



Vollzugsdienst – also der mittlere Dienst, der ja in der Regel im besonders belastenden Schichtdienst tätig ist.
Folge ist, dass trotz Personalzuwachs Aufschlusszeiten nicht immer garantiert werden können, wenn Beamte sich krank melden, Gefangene erkranken und zum Arzt oder ins Krankenhaus begleitet werden müssen. Das alles gab es übrigens vor dem neuen Vollzugsgesetz auch schon – das ist also nicht neu, macht es aber natürlich auch nicht besser.
Und das neue Gesetz wird umgesetzt. Hätte Herr Günther vor seinem gestrigen Beitrag mal einen Blick in den Umdruck 18/6599 getan und nicht nur den Berichten seiner Fraktionskolleginnen vertraut, hätte er nach der dort dokumentierten Berichterstattung der Ministerin im Innen- und Rechtsausschuss in der vergangenen Woche feststellen müssen:
 Familienorientierung: läuft!  Neue Medien: läuft!  Privatkleidung für Gefangene: läuft!  Täter- Opfer- Ausgleich: läuft!  Therapieplätze: läuft!  Und auch neue Dienstpläne durch andere Aufschlussregelung: läuft!
Die Landesregierung – diese Ministerin – packt es also an und sie macht es besser! Und sie hat sich im Justizvollzug schon vor langem ehrlich gemacht.
Die hier bereits diskutierte Erhebung über die Arbeitssituation und den Gesundheitszustand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Erkenntnisse sind in Maßnahmen der Gesundheitsförderung, aber auch in einer vermehrten Prüfung von Frühpensionierungen umgesetzt.
Im Justizvollzug – aber nicht nur hier – müssen wir uns fragen, ob wir nicht großzügiger mit denen werden müssen, die einfach nicht mehr mithalten können, bei denen ein Eingliederungsmanagement versagen wird und die auch nicht anderswo sinnvoll einsetzbar sind. Und ich finde es gut, dass dort gemeinsam mit den Personalräten ein Weg gegangen wird, der hier einen behutsamen Wechsel einleitet. 3



Am Wesentlichsten sind jedoch die Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Ob es die Optimierung der Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten oder betriebssportliche Aktivitäten sind: Die Beantwortung der Großen Anfrage gibt einen guten Überblick über die Vielfalt der Angebote, die in den letzten Jahren entwickelt worden sind.
Und diese Angebote werden angenommen, die Beschäftigten lassen sich also darauf ein. Dennoch ist von einer Wirkung der Maßnahmen noch wenig zu spüren. Diese Dinge brauchen tatsächlich Zeit. Hinzu kommt, dass die bereits genannte Befragung auch auf ganz andere als gesundheitsbezogene Probleme hinweist. Das heißt, dass es mit den Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge allein nicht getan ist.
Die Themen Motivation, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume, Anerkennung und Vermeidung von Überforderung wurden vor allem von den AVD’lern genannt und werden in den Vollzugsanstalten aufgegriffen und bearbeitet. Es werden also sowohl Fragen der Arbeitsablauforganisation sowie der Personalbemessung und -verteilung erörtert und beantwortet.
Dennoch haben wir in den Vollzugsanstalten immer noch einen Krankenstand, der das rund zweieinhalbfache des Krankenstandes eines Normalarbeitnehmers umfasst. Daher ist es auch sinnvoll, über die im neuen Gesetz zum allgemeinen Strafvollzug enthaltenen Stellen sowie die im Haushaltsentwurf genannten Stellenhebungen hinaus weitere Stellen zu schaffen.
Und es ist auch erforderlich einen Schnitt in Bezug auf die Mehrarbeitsstunden zu machen und alte Zeitguthaben auf Antrag zu vergüten. Da liegt die CDU gar nicht falsch – noch besser ist es, wenn das Ministerium das schon aufgegriffen hat!
Die Antwort auf die Große Anfrage sollten wir im Innen- und Rechtsausschuss weiter diskutieren.