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23.09.16
10:10 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 38 (Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität): Fahrverbote wären rechtlich fragwürdig und in der Praxis völlig untauglich

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 349/2016 Kiel, Freitag, 23. September 2016
Innen/Fahrverbote



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Fahrverbote wären rechtlich fragwürdig und in der Praxis völlig untauglich In seiner Rede zu TOP 38 (Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität) er- klärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Klug:
„Wir Liberale wenden uns gegen die Absicht der Bundesregierung, Fahrver- bote als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht bei allgemeiner Kriminalität einzuführen. Damit würde man in Deutschland eine ‚Zwei-Klassen-Justiz‘ einführen.
Der Gleichheitsgrundsatz würde verletzt, weil eine solche Strafe Wenig- und Vielfahrer, Berufspendler, Einwohner im ländlichen Raum und Menschen aus Städten mit gutem Öffentlichem Personennahverkehr in sehr unterschiedli- cher Weise träfe. Die einen wären unter Umständen in ihrer beruflichen Existenz getroffen, andere könnten eine solche Sanktion locker wegstecken.
Der Deutsche Richterbund hält eine derartige Änderung des Strafrechts we- gen solcher Ungleichheiten sogar für verfassungsrechtlich problematisch. Verschärft werde diese Ungleichheit noch dadurch, dass der Vollzug der Strafmaßnahme nicht überwacht werden könne. Für den Deutschen Rich- terbund kritisierte Stefan Caspari die Pläne daher mit den Worten: ‚Ob einer seinen Führerschein abgegeben hat und trotzdem fährt, fliegt nur zufällig auf, wenn er in eine Kontrolle gerät‘.
Außerdem werden unter Umständen bei solchen Strafen auch Familienmit- glieder in Sippenhaft genommen, wenn ihrerseits darauf angewiesen sind, dass z.B. ein Elternteil die zur Kindergarten oder zur Schule fährt – oder ein Ehepartner zum Arbeitsplatz.


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Im Übrigen besitzt nicht jeder einen Führerschein. Folglich wird dessen Ent- zug immer nur eine Alternative zu einer Geldstrafe sein können. Sobald der Führerscheinentzug als Strafe bei allgemeiner Kriminalität verankert ist, wird es also eine Umrechnungstabelle geben müssen, nach dem Muster: ‚6 Monate Führerscheinentzug entsprechen X Tagessätzen Geldstrafe‘. Die Wahl wird letzten Endes der Bestrafte haben. Rechtlich würde es kaum möglich sein, ihm aus purer Bosheit von zwei Alternativen die unangeneh- mere zu verordnen.
Selbst wenn man dies wollte, müsste man, um festzustellen, welche Alter- native im konkreten Einzelfall härter träfe, die Lebensverhältnisse des Be- troffenen sehr genau ausforschen: Für einen Bus- und Bahnfahrer, der nur sehr selten seinen Führerschein benötigt, wäre dessen zeitweiliger Entzug nämlich eine tolle Möglichkeit, eine viel ärgerlichere Geldstrafe abzuwenden – um nur ein Beispiel zu nennen. Experten meinen daher: Wer glaubt, die Gerichte könnten dies bei Verfahren im Bereich der Kleinkriminalität genau und ‚treffsicher‘ herauszufinden, der habe wohl noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen. Mit solchen Verfahren kennt er (oder sie) sich jedenfalls ganz und gar nicht aus.
Das gilt auch für die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die im vorigen Monat nach einer CDU-Präsidiumssitzung in Berlin im Online-Angebot der Wochen- zeitung ‚Die Zeit‘ mit den Worten zitiert wurde:
‚Schön, dass die SPD mal wieder in den Koalitionsvertrag reingeschaut hat‘.
Für eine solche Gesetzesänderung hatten sich nämlich zuvor mehrere SPD- Politiker ausgesprochen: Bundesministerin Schwesig will sie als Strafe für Elternteile, die sich um Unterhaltszahlungen drücken. Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel – also der Par- teivorsitzende der SPD – schlossen sich an.
Wir freuen uns aber, dass es in den Reihen der Union auch noch eine Stim- me der Vernunft gibt. Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann hält den Vor- schlag aus Berlin ‚für reinen Populismus‘ und hat ihn daher abgelehnt (shz vom 10. August 2016).
Wir hoffen, liebe Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion, dass Sie heute bei dieser klaren Haltung bleiben und sich daher in Ihrer Partei ausnahmsweise einmal wie das ‚kleine Dorf im Norden Galliens‘ gegen die aus Ihrer Partei- zentrale verordnete Linie positionieren.
Justizstaatssekretär Schmidt-Elsässer wird in dem gleichen shz-Artikel übri- gens mit dem Einwand zitiert: ‚Eindeutig geklärt werden müsste, wie die Be- folgung der Strafe überprüft wird‘. Bei Geldstrafen und verhängten Sozial- stunden sei das kein Problem. Aha – also wie, liebe Kolleginnen und Kolle- gen von der SPD? Vielleicht durch die Polizeibeauftragte, vulgo der sozial- demokratischen Allzweckwaffe für Frieden und Gerechtigkeit? Oder wie sonst? Vielleicht hören wir ja dazu heute eine Antwort vom Redner der SPD- Fraktion. Wäre zumindest interessant!


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Mein Fazit lautet: Hier ist von der Bundesregierung wieder einmal totaler Unfug produziert worden, von einer Regierung, in der über fast nichts mehr Einigkeit besteht – außer über solchen gesetzgeberischen Murks.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de