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23.09.16
10:26 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zu Fahrverboten bei allgemeiner Kriminalität

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 38 – Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 404.16 / 23.09.2016 Laufen statt sitzen? Lieber Herr Kollege Dr. Klug,
ich hoffe, es ist nicht unparlamentarisch wenn ich sage, dass Sie wie ein Trüffel- schweinchen genau bei den Themen fündig werden, in denen die Große Koalition in Berlin etwas umsetzen will, was in der Küstenkoalition nicht wohlgelitten ist. Heute kommt mal das Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität dran.
Kürzlich hat Bundeskanzlerin Merkel Bundesjustizminister Maas aufgefordert, den Koa- litionsvertrag zu beachten und zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den Fahr- verbote als eigenständige Sanktion im allgemeinen Erwachsenen- und Jugendstraf- recht eingeführt werden.
Meine Damen und Herren,
wir Grünen sehen das kritisch. Fahrverbote im Strafrecht sind verfassungsrechtlich be- denklich.
Es besteht ein Gerechtigkeitsproblem. Die Pläne sind unter dem Gesichtspunkt der schuldangemessenen Gleichbehandlung sehr problematisch. Ein Fahrverbot kann nicht individuell im Verhältnis zur jeweiligen Schuld ausgestaltet werden, wie es bei Geldstra- fen möglich ist. Ein reicher und ein armer Dieb zahlen nicht die gleiche Geldstrafe, wenn sie 30 Tagessätze aufgebrummt bekommen.
Bereits jetzt ist problematisch: Was auf dem Lande für eine berufliche Existenz bedroh- lich werden kann, belastet die BewohnerInnen in einer Metropolregion mit öffentlichem Nahverkehr wenig. Diese Ungleichbehandlung zwischen DorfbewohnerIn und Stadtbe- wohnerIn wird dadurch noch verstärkt. Vor allem, wenn wie geplant die bisherige Höchstdauer von drei auf sechs Monate erhöht wird. Auch wird möglicherweise be- nachteiligt, wer keine Fahrerlaubnis hat und dadurch auch keine Freiheitsstrafe abwen- den kann.
Seite 1 von 2 Besonders die oft angeführte Hoffnung, Unterhaltspflichtige durch die Wegnahme des Führerscheins zu motivieren, Kindesunterhalt zu zahlen, ist trügerisch. Die überwiegen- de Zahl der Unterhaltspflichtigen wird schon deshalb nicht zur Zahlung verurteilt, weil sie schlicht nicht leistungsfähig ist oder die Zwangsvollstreckung scheitert an den Pfän- dungsfreigrenzen. All diese Fälle sind zudem strafrechtlich nicht relevant – es sei denn man kann die Verschleierung von anderweitigem Einkommen nachweisen. Durch den Entzug von Mobilität werden die Erwerbsaussichten der Unterhaltspflichtigen jedenfalls in keinem Fall besser.
Fahrverbote als Nebenstrafe sollten also wie bisher nur da verhängt werden, wo das abzuurteilende Delikt einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr hat.
Zum Beispiel bei Trunkenheitsfahrten oder bei einer Unfallflucht. Hier macht die Denk- zettelfunktion der zeitweiligen Einziehung des Führerscheins Sinn.
Immerhin erwägenswert könnte der Gedanke sein, durch die Erweiterung des sankti- onsrechtlichen Instrumentenkastens den Strafgerichten die Möglichkeit zu geben, teure und in ihrer Wirkung fragwürdige kurze Freiheitsstrafen zu vermeiden. Also statt des bereits praktizierten „Schwitzen statt Sitzen“ jetzt „Laufen statt Sitzen“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine vorläufige Haltung ist, „Laufen statt sitzen“ kann ich nur als gesundheitsfördern- de Maßnahme ohne jeglichen Vorbehalt unterstützen.
Zum Vorschlag des Fahrverbots als sanktionsrechtliche Allzweckwaffe will ich mir im Innen- und Rechtsausschuss erst mal anhören, was die Richterverbände und vor allem die Strafverteidigervereinigung, aber auch die Reso-Hilfe und der Verband für soziale Strafrechtspflege in Schleswig-Holstein zum Thema „Laufen statt Sitzen“ zu sagen ha- ben.
Ich beantrage daher Ausschussüberweisung.
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