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23.09.16
10:27 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 38: Diskussion über neue Formen ambulanter Strafen ist sinnvoll

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 23. September 2016



TOP 38, Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität (Drs. 18/4594)



Thomas Rother:
Diskussion über neue Formen ambulanter Strafen ist sinnvoll


Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene, Seite 146, heißt es: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.“ Seit dem 6. Juni dieses Jahres liegt nunmehr ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, der diese und andere Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Umsetzung bringt. Er fußt im Wesentlichen auf dem Text einer zuletzt Hamburger Bundesratsinitiative aus dem Jahr 2008 – eines damals CDU-geführten Senats.
Bereits jetzt umfassen die geltenden strafrechtlichen Maßgaben die Möglichkeit des dauerhaften Entzugs der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbots als Nebenstrafe. Im Referentenentwurf soll die Öffnung der Nebenstrafe „Fahrverbot“ und nicht der Entzug der Fahrerlaubnis für alle Straftaten und keineswegs nur für solche, bei denen ein Zusammenhang 2



zwischen der Tat und dem Führen eines Kfz besteht, verhängt werden können und öfter angewendet werden.
Begründet wird dies damit, dass eine Geldstrafe nicht immer einen hinreichenden Eindruck hinterlässt oder oftmals als Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen werden muss, wenn das Geld fehlt. Hinzu kommt, dass Verurteilungen zu Freiheitsstrafen so vermieden werden können. Und Hintergrund ist sicherlich auch, dass sich die Ideengeber dieser Maßnahme kaum etwas Schlimmeres vorstellen können, als mal auf das Auto verzichten zu müssen.
Zu diesem Vorhaben gibt es nun Zustimmung und Ablehnung gleichermaßen. Beim Googeln werden Sie feststellen, dass es auch in der SPD dazu unterschiedliche Meinungen gibt. Wir in Schleswig-Holstein sind dabei auf der skeptischen Seite. Dafür gibt es gute Gründe:
Ein empirisch belegbarer Beweis – beispielsweise aus anderen Staaten –, dass diese Maßnahme zur Prävention bei allgemeinen Straftaten geeignet wäre, fehlt. Und wir alle hier haben bestimmt genug Phantasie, uns noch andere erstaunliche Sanktionsmaßnahmen auszudenken – Internet-, Smartphone- oder Fernsehverbot beispielsweise.
Doch im Ernst: Straftäter, die keine Fahrerlaubnis haben, könnten mit dieser Maßnahme gar nicht sinnvoll bestraft werden. Im ländlichen Raum würde diese Strafe ganz anders wirken als im städtischen Bereich mit umfassenden ÖPNV-Angeboten. Eine Kontrolle der Maßnahme ist kaum möglich und wäre rein dem Zufall überlassen.
Daher verbietet sich auch ein Vergleich mit Maßnahmen unter dem Motto „Schwitzen statt Sitzen“. Dort ist meist ein sichtbares und vor allem kontrollierbares Ergebnis vorzuweisen. Auch bei dem Einsatz der so genannten elektronischen Fußfessel ist zumindest eine Kontrolle gegeben.
Dennoch ist es richtig, dass Freiheits- und Geldstrafen nicht immer die abschreckende oder bessernde Wirkung haben, die sie haben sollten. Wenn es so einfach wäre, wären die Gefängnisse leerer. Freiheitsstrafen tragen zudem das Risiko einer „kriminellen Infektion“ in der Haft und einer Stigmatisierung infolge der Inhaftierung in sich. Doch stehen Freiheitsstrafen natürlich auch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Tat.
Bei Geldstrafen ist bei dem Straftäter – wie schon gesagt – oftmals nichts zu holen. Daher ist eine Diskussion um eine Erweiterung des Sanktionssystems um neue Formen ambulanter 3



Strafen sinnvoll. Und daher ist auch eine Überweisung des Antrags in den Innen- und Rechtsausschuss sinnvoll, weil dazu eine interessante Anhörung erfolgen könnte.
Denn ich gehe davon aus, dass es der FDP bei dem Antrag nicht nur um den Gag des Feststellens unterschiedlicher Haltungen in einer Partei geht, sondern um die Feststellung sinnvollerer Wege bei der Notwendigkeit einer Bestrafung.