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23.09.16
10:30 Uhr
SSW

Lars Harms: Gleichbehandlung vor dem Gesetz muss gegeben sein

Presseinformation Kiel, den 23. September 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 38 Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität
Drs. 18/4594


„Gleichbehandlung vor dem Gesetz muss gegeben sein“

Führerscheinentzug bei erhöhter Geschwindigkeit. Führerscheinentzug bei
Trunkenheit am Steuer. Führerscheinentzug bei Missbrauch in Bezug auf
Unterhaltszahlungen. Letzteres passt dann irgendwie doch nicht so gut in diese
Auflistung. Es geht mal wieder um das Strafmaß. Strafe soll dort eingesetzt werden,
wo es richtig weh tut. Dabei geht diese Diskussion völlig am Thema vorbei. Und das
gleich in mehreren Hinsichten. Zum einen muss man anerkennend sagen, dass die
Gesetzgebung in Deutschland absolut tragfähig und allumfassend ist. Zum anderen
nehmen wir als SSW davon Abstand, der Justiz und den Gerichten indirekte Ratschläge
zu erteilen. Der so-genannte Instrumentenkoffer der Gerichte ist meines Erachtens 2
jedenfalls gut bestückt. Eine Klage diesbezüglich ist mir bis Dato nicht bekannt.
Darüber hinaus hat es aus meiner Sicht schon einen gewissen Beigeschmack, wenn
man meint, sich immer wieder über das Strafmaß unterhalten zu müssen. Wohin soll
eine solche Diskussion führen? Wo endet sie? Welche Strafe ist „hart“ genug?



Für uns als SSW steht fest, der Bezug zwischen einer Tat und einer Strafe oder auch der
Sanktion muss gegeben sein. Ein Fahrverbot bei Verkehrsdelikten macht Sinn. In
anderen Bereichen, sind mir die Sinnhaftigkeit oder gar die Hintergründe für ein
solches Ziel, bis jetzt jedenfalls noch nicht deutlich geworden. Zumal nicht jeder einen
Führerschein besitzt oder der Führerschein nicht für jeden den gleichen Stellenwert
hat. Anders ist es bei den Geldstrafen. Die werden seit jeher dem jeweiligen Einzelfall
angepasst und sind entsprechend abgestuft. Dieses System hat sich meiner Meinung
auch bewährt. Die Gleichbehandlung vor Gericht muss für uns als Gesetzgeber die
absolute Maxime bleiben. Diese Gleichbehandlung darf nicht ausgehöhlt werden.



Warum jetzt also ein zusätzliches Strafinstrument angedacht ist, erscheint mir zum
heutigen Zeitpunkt jedenfalls nicht schlüssig. Zudem wage ich es zu bezweifeln, dass
demjenigen, für den eine Geldstrafe angeblich nicht angemessen genug ist, der Entzug
des Führerscheins besonders schmerzt? Die Vorstellung geht meiner Meinung nach
völlig an der Realität vorbei. Müsste man dann den Motorradführerschein gleich mit
dazu entziehen? Und was ist mit Jagd- Angel- oder Segelschein? Sie merken schon, die
Thematik wirft doch so einige Fragen auf. Von daher ist es sicherlich nicht ganz
verkehrt, diese im zuständigen Ausschuss einmal ausführlich zu beraten. Vielleicht gibt
es ja auch positive Beispiele aus dem europäischen Ausland, wo eine solche Maßnahme 3
bereits Erfolge vorweisen kann und man bereits Erfahrungen mit einer solchen
Gesetzlage gemacht hat. Ich bin jedenfalls gerne bereit, mein Wissen in diesem Bereich
zu erweitern. Aber meine grundsätzliche Skepsis bleibt.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html