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23.09.16
11:25 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 32: Mädchen sind Kinder und keine Bräute!

Sozialpolitik
Nr. 431/16 vom 23. September 2016
Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 32: Mädchen sind Kinder und keine Bräute!
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Es geht um ein sehr ernstes Thema. Ein Thema, dass uns durch die Flüchtlingskrise erreicht hat. Es geht um Kinderehen in Deutschland. Die Kinderehe ist zurück in Deutschland. Ich möchte mit nüchternen Zahlen beginnen:
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden zum Stichtag, 31. Juli 2016 in Deutschland 1.475 verheiratete Minderjährige von den Behörden gespeichert. Die meisten davon - 1.152 - sind Mädchen. Nach Altersgruppen aufgeteilt ergibt sich, dass 351 unter 14 Jahre alt sind. 120 zwischen 14 und 16 Jahren und weitere 994 zwischen 16 und 18 Jahren.
Das sind die offiziellen Zahlen – die Dunkelziffer ist weitaus höher. Die allermeisten Kinderehen kommen aus Syrien, aus Afghanistan und aus dem Irak. Sie alle wurden bei der Einreise nach Deutschland seit dem Herbst 2015 registriert. In den meisten Fällen handelt es sich um minderjährige Mädchen, die in ihrer Heimat mit einem viel älteren Mann verheiratet wurden. Umso erstaunlicher ist es, dass diese Landesregierung keinerlei Kenntnis von diesem neuen Phänomen hat. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 07.07.2016 (Drs. 18/4347) gibt das Innenministerium an:
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 „Angaben hierzu im Sinne statistischer Auswertungen liegen dem Land nicht vor“. In anderen Bundesländern kann man dagegen genau sagen, wie viel Kinderehen es in ihrem Land gibt. Da frage ich mich, warum kann man das bei uns nicht?
Doch eines ist klar: Auch in Schleswig-Holstein gibt es Kinderehen und wir dürfen die Augen vor diesem Problem nicht verschließen. Wir brauchen hier ein eindeutiges Verbot.
Wir müssen uns nun die Frage stellen, ob diese Eheschließungen in Deutschland wirksam sind und sein sollen. Der Bundesgesetzgeber ist nach unserer Auffassung spätestens jetzt aufgefordert, das Heiratsalter ausnahmslos auf 18 Jahre gesetzlich festzulegen. Auch die UN-Kinderrechtskonvention legt ein Heiratsalter von mindestens 18 Jahren fest.
Die deutsche Rechtslage ist hier aktuell nicht eindeutig genug, denn es gilt bis heute eine Ausnahmegenehmigung, nach der eine Genehmigung für eine Heirat ab 16 Jahren möglich ist – und das trifft fast immer Mädchen. Oft entsprechen die Asylbehörden dem Begehren von minderjährigen weiblichen Flüchtlingen, dass die schon bestehende Ehe anerkannt werden soll.
Das darf nicht sein – diese Mädchen sollen in die Schule gehen und nicht vor dem Traualtar stehen. Wir müssen Kinderehen einen Riegel vorschieben. Für alle, die hier dauerhaft leben, muss deutsches Recht gelten. Es darf keine Lücken mehr für Ehen mit Minderjährigen geben.
Zudem müssen wir den zuständigen Jugendämtern das Recht einräumen, die Auflösung einer Kinderehe durch ein Gericht zu beantragen. Und wir müssen besser aufklären. Als das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat und zum besseren Schutz von Opfern der Zwangsheirat 2011 in Kraft trat, wurden die Aufklärungs- und Hilfsangebote ausgebaut. Doch angesichts der aktuellen Situation durch die faktische Zunahme von Kinderehen in Deutschland, müssen wir breiter aufklären und für Hilfe und Information sorgen. Die Mädchen müssen eine Chance haben, ihre Rechte in Deutschland zu kennen. Damit sie von dieser Ehe befreit werden können. Der Staat muss das Selbstbestimmungsrecht der Kinder schützen. Mädchen werden fast immer zur Kinderehe gezwungen.
Problematisch wird die Lage für die Frauenhäuser, wenn ein minderjähriges Mädchen um Zuflucht und Aufnahme bittet. Denn Frauenhäuser sind nach dem Gesetz nicht für minderjährige und verheiratete Mädchen zuständig. Alle unter 18 jährigen dürfen nicht aufgenommen werden, weil das Frauenhaus

Seite 2/3 nicht den Kriterien des Kinder- und Jugendhilfegesetzes entspricht. Dies ist ein neues und ungelöstes Problem für Schleswig-Holsteinische Frauenhäuser, das angepackt werden muss. Es müssen jetzt – ausnahmslos - die Voraussetzungen gegen die Verheiratung von Minderjährigen geschaffen werden. Je früher, umso besser!
Mädchen sind Kinder und keine Bräute!



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